Common use of Dienstart Clause in Contracts

Dienstart. D3: Vereidigter Straßenaufsichtsdienst Voraussetzung für diese Beschäftigung (im Sinne der landesgesetzlichen Vorschriften über die Erhebung von Gemeindeabgaben für das Parken von Kraftfahrzeugen - Parkgebührengesetze) ist die entsprechende Schulung, Prüfung, bescheidmäßige Bestellung und Angelobung des betreffenden Wachorgans. Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Straßenaufsichtsorgans zählen: a) Überwachung von (gebührenpflichtigen) Kurzparkzonen und Wahrnehmung von Übertretungen der Gebote und Verbote gemäß den landesgesetzlichen Vorschriften sowie Überwachung des ruhenden Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Wahrnehmung von Übertretungen der Gebote und Verbote gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. b) Ausstellung von Organstrafverfügungen oder von Mitteilungen an den beanstandeten Fahrzeuglenker. c) Erfassung der, für das Verwaltungsstrafverfahren notwendigen Daten, händisch oder mit dazu bestimmten elektronischen Datenerfassungsgeräten. d) Mitführung eines tragbaren Funkgerätes und Meldung von dienstlichen Vorkommnissen. e) Abfassung von notwendigen Berichten und schriftlichen Meldungen. f) Inkasso von Strafbeträgen samt zugehöriger Abrechnung. g) Verkauf von Parkscheinen an Fahrzeuglenker. h) Sonstige Obliegenheiten, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen mit der Tätigkeit eines vereidigten Straßenaufsichtsorgans zusammenhängen. Werden Tätigkeiten gemäß lit. a) und b) überwiegend durchgeführt, so richten sich die Entlohnung und die arbeitszeitliche Regelung auch von nicht vereidigten Wachorganen nach der Kategorie des vereidigten Straßenaufsichtsdienstes.

Appears in 2 contracts

Samples: Kollektivvertrag Wachorgane Bewachungsgewerbe, Kollektivvertrag Wachorgane Bewachungsgewerbe

Dienstart. D3C3: Vereidigter Straßenaufsichtsdienst Voraussetzung für diese Beschäftigung (im Sinne Botschaftsdienst Der Botschaftsdienst umfasst jene Arbeitnehmer eines Bewachungsunternehmens, welche Sicherheits- und Observationsdienste bei Objekten von Diplomatischen Vertretungen leisten und die nachstehend angeführten fachlichen und persönlichen Qualifikationen erbringen: a) Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 55 Abs. 3 Sicherheitspolizeigesetz. b) Fremdsprachenkenntnisse in Englisch oder in der landesgesetzlichen Vorschriften über die Erhebung von Gemeindeabgaben vom Auftraggeber geforderten Fremdsprache in Wort und Schrift. c) Besitz eines Waffenpasses oder eines anderen, für das Parken von Kraftfahrzeugen - Parkgebührengesetze) ist die entsprechende Schulung, Prüfung, bescheidmäßige Bestellung und Angelobung des betreffenden Wachorgansbetreffende Objekt vorgesehenen waffenrechtlichen Dokumentes. Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Straßenaufsichtsorgans (Sicherheits- und Observationsdienste) des Botschaftsdienstes zählen: a) Überwachung von (gebührenpflichtigen) Kurzparkzonen Beaufsichtigung und Wahrnehmung von Übertretungen Kontrolle der Gebote ein- und Verbote gemäß den landesgesetzlichen Vorschriften sowie Überwachung des ruhenden Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Wahrnehmung von Übertretungen der Gebote und Verbote gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnungaustretenden Personen. b) Ausstellung von Organstrafverfügungen oder von Mitteilungen an den beanstandeten FahrzeuglenkerÜberprüfung und Kontrolle aller ein- und ausfahrenden Fahrzeuge inklusive Fahrgast- und Kofferraumkontrollen. c) Erfassung derBenützung der zur Verfügung gestellten sicherheitstechnischen Durchsuchungseinrichtungen, für das Verwaltungsstrafverfahren notwendigen Datenwie z. B. Metalldetektoren, händisch oder mit dazu bestimmten elektronischen DatenerfassungsgerätenRöntgenmaschinen, Bombenspiegel, usw., jeweils entsprechend dem aktuellen Stand der Technik. d) Mitführung eines tragbaren Funkgerätes Kontrollgänge innerhalb und Meldung außerhalb von dienstlichen VorkommnissenGebäuden sowie Observierung von verdächtigen Personen, Fahrzeugen und gefährdeten Objekten, samt Erstellung der jeweils zugehörigen Dokumentationen und Berichte. e) Abfassung Überwachung und Bedienung von notwendigen Berichten Sicherheitseinrichtungen und schriftlichen MeldungenKontrollanlagen aller Art wie z. B. Schrankenanlagen, Durchgangssperren, Alarmanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Videoüberwachungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Hausleit- und Sicherheitszentralen, jeweils entsprechend dem aktuellen Stand der Technik. f) Inkasso von Strafbeträgen samt zugehöriger AbrechnungOrdnungsdienste, Auskunftserteilung und Telefondienste im Zusammenhang mit dem Sicherheits- und Observationsdienst. g) Verkauf Entgegennahme, Überprüfung und Ausfolgung von Parkscheinen an FahrzeuglenkerPost- und Gepäcksstücken sowie die Ergreifung von Sicherheitsmaßnahmen bei verdächtigen Postund Gepäckstücken. h) Sonstige ObliegenheitenHandhabung des Schlüsselwesens inklusive Übernahmen und Ausgaben sowie Führung der notwendigen Aufzeichnungen. i) Ergreifung von Sicherheitsmaßnahmen in Alarmfällen bzw. in Notsituationen, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen mit der Tätigkeit eines vereidigten Straßenaufsichtsorgans zusammenhängen. Werden Tätigkeiten gemäß lit. ainsbesondere Erstattung von Meldungen und Berichten, Verständigungen von Nothilfeeinrichtungen und Mitwirkung bei Evakuierungen. j) und b) überwiegend durchgeführt, so richten sich die Entlohnung und die arbeitszeitliche Regelung auch Leistungen von nicht vereidigten Wachorganen nach der Kategorie des vereidigten StraßenaufsichtsdienstesErster Hilfe in Notfällen.

Appears in 2 contracts

Samples: Kollektivvertrag Wachorgane Bewachungsgewerbe, Kollektivvertrag Wachorgane Bewachungsgewerbe

Dienstart. D3D2: Vereidigter Straßenaufsichtsdienst Voraussetzung für diese Beschäftigung (im Sinne der landesgesetzlichen Vorschriften über die Erhebung von Gemeindeabgaben für das Parken von Kraftfahrzeugen - Parkgebührengesetze) ist die entsprechende Schulung, Prüfung, bescheidmäßige Bestellung Geld- und Angelobung des betreffenden Wachorgans. Werttransportdienst Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Straßenaufsichtsorgans im Geld- und Werttransportdienst zählen: a) Überwachung Entgegennahme und Überprüfung von (gebührenpflichtigen) Kurzparkzonen Tourenplänen, Checklisten und Wahrnehmung von Übertretungen der Gebote und Verbote gemäß den landesgesetzlichen Vorschriften sowie Überwachung des ruhenden Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Wahrnehmung von Übertretungen der Gebote und Verbote gemäß den Vorschriften der StraßenverkehrsordnungAnweisungen. b) Ausstellung Übernahme und sichere Verwahrung von Organstrafverfügungen oder von Mitteilungen an den beanstandeten FahrzeuglenkerSperrmedien und geistigen Zugriffscodes für Wertgelasse, Transporteinrichtungen und Kundenräume. c) Erfassung derÜbernahme von Datenerfassungsgeräten, Scannern, Fernbedienungen, tragbaren Funkgeräten, Mobiltelefonen und anderen notwendigen Ausrüstungsgegenständen für das Verwaltungsstrafverfahren notwendigen Daten, händisch oder mit dazu bestimmten elektronischen Datenerfassungsgerätenden Transportdienst sowie Funktionsüberprüfung gemäß den betrieblichen Anweisungen. d) Mitführung eines tragbaren Funkgerätes Übernahme von Waffen und Meldung von dienstlichen VorkommnissenMunition, ordnungsgemäße Verwahrung, sachgemäße Führung, Pflege der Waffen und Rückgabe gemäß den betrieblichen Vorschriften. e) Abfassung von notwendigen Berichten Übernahme und schriftlichen Meldungenfachgerechte Verwendung der besonderen Transportschutzgeräte. f) Inkasso von Strafbeträgen samt zugehöriger AbrechnungFahrzeugübernahme und Kontrolle laut StVO und gemäß betrieblichen Anweisungen. g) Verkauf Übernahme von Parkscheinen an FahrzeuglenkerTransportgut und Beladen des Transportfahrzeugs einschließlich Durchführung der damit verbundenen Kontroll- und Registrierungsakte (wie z. B. Kontrolle von Bargeldbeträgen auf richtige Höhe der Summe, Unversehrtheit der Packungen und Übereinstimmung mit den Lieferscheinen oder Kontrolle aller übernommenen Wertbehältnisse auf Anzahl, Identifizierbarkeit, Verschluss, Unversehrtheit und Übereinstimmung der Plombennummern). h) Sonstige ObliegenheitenDurchführung der angeordneten Transportfahrten (Touren) als Fahrzeuglenker und/oder Beifahrer (Begleiter) unter genauer Einhaltung der betrieblichen Sicherheitsbestimmungen. i) Transport der gelieferten Behältnisse im Gehsteigrisiko (über Gehsteig, Hausflur, Stiegenhaus oder sonstige Zugangswege) vom Werttransporter zum vereinbarten Zielort sowie Abholung von Behältnissen vom Zielort und Transport zum Werttransporter. j) Führen aller notwendigen Transportunterlagen, Abwicklung des Quittungswesens und Bedienung von Scannern zur Wert- bzw. Packstückverfolgung. k) Ergreifen von Maßnahmen im Alarm- und Gefahrenfall gemäß Einsatzplan und Sicherung des Transportgutes unter Bedachtnahme auf die aufgrund notwendige Eigensicherung. l) Bedienung von Kontrollanlagen zum Zwecke der gesetzlichen Bestimmungen Dokumentation der eigenen Tätigkeit sowie Schaltung von Alarm-, Gefahrenmelde- und Zutrittskontrollanlagen gemäß den schriftlichen Anweisungen. m) Geldzähl- und Sortierdienste (insbesondere Kommissionierung und Verpackung von Noten, Valuten und Münzen) im stationären und mobilen Bereich. n) Durchführung sämtlicher mit der Tätigkeit eines vereidigten Straßenaufsichtsorgans zusammenhängen. Werden Tätigkeiten gemäß lit. aTransporttätigkeit oder der Geldzählung zusammenhängenden Verwaltungs- und Sicherungstätigkeiten. o) Entleeren und bBefüllen von Geldausgabeautomaten einschließlich der Durchführung von einfachen Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie aller zugehörigen Sicherungs- und Nebentätigkeiten. p) überwiegend durchgeführtBeobachtung und Feststellung von Gefahren aller Art vor, so richten sich die Entlohnung während und die arbeitszeitliche Regelung auch von nicht vereidigten Wachorganen nach der Kategorie des vereidigten StraßenaufsichtsdienstesTransporttätigkeit und Meldung von Wahrnehmungen und Vorkommnissen (insbesondere Meldung von Änderungen bei den kundenseitigen Routinen oder Risiken). q) Durchführung der mit den Aufgaben zusammenhängenden schriftlichen Aufzeichnungen.

Appears in 2 contracts

Samples: Kollektivvertrag Wachorgane Bewachungsgewerbe, Kollektivvertrag Wachorgane Bewachungsgewerbe

Dienstart. D3D5: Vereidigter Straßenaufsichtsdienst Voraussetzung für diese Beschäftigung (im Sinne der landesgesetzlichen Vorschriften über die Erhebung von Gemeindeabgaben für das Parken von Kraftfahrzeugen - Parkgebührengesetze) ist die entsprechende Schulung, Prüfung, bescheidmäßige Bestellung und Angelobung des betreffenden Wachorgans. Fahrscheinkontrolldienst Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Straßenaufsichtsorgans Fahrscheinkontrollors zählen: a) Überwachung von (gebührenpflichtigen) Kurzparkzonen und Wahrnehmung von Übertretungen Übernahme der Gebote und Verbote gemäß den landesgesetzlichen Vorschriften sowie Überwachung des ruhenden Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Wahrnehmung von Übertretungen der Gebote und Verbote gemäß den Vorschriften der StraßenverkehrsordnungTagesanweisungen bzw. Kontrollpläne für die jeweilige Schicht. b) Ausstellung von Organstrafverfügungen oder von Mitteilungen an Aufsuchen des Kontrollabschnitts und Überprüfung der Fahrgäste in den beanstandeten Fahrzeuglenkervorgegebenen Transportmitteln (Straßenbahngarnitur, Linienbus, etc.) hinsichtlich der Mitführung eines gültigen Fahrausweises. c) Erfassung derDurchführung der laut Dienstanweisung vorgesehenen Verfolgungshandlungen gegenüber Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis (Datenaufnahme, für das Verwaltungsstrafverfahren notwendigen DatenIdentitätsfeststellung, händisch oder mit dazu bestimmten elektronischen DatenerfassungsgerätenInformation der Fahrgäste über weitere Vorgangsweise wie z. B. der Möglichkeiten einer Nachreichung eines Fahrausweises, usw.). d) Mitführung Einhebung bzw. Verrechnung des erhöhten Fahrgeldes in Form einer Barzahlung bzw. Ausgabe eines tragbaren Funkgerätes und Meldung von dienstlichen VorkommnissenErlagscheins gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. e) Abfassung Überprüfung des Zustandes des kontrollierten Transportmittels hinsichtlich Sauberkeit und des Vorliegens von notwendigen Berichten und schriftlichen Meldungenoffensichtlichen Beschädigungen sowie Meldung von besonderen Feststellungen gemäß Dienstanweisung. f) Inkasso von Strafbeträgen samt zugehöriger AbrechnungDurchführung der mit dem Fahrscheinkontrolldienst verbundenen schriftlichen Aufzeichnungen (mit Datenerfassungsgeräten bzw. Belegen). g) Verkauf Führen von Parkscheinen an FahrzeuglenkerKontrollberichten. h) Sonstige ObliegenheitenMeldung von außergewöhnlichen Ereignissen (Exekutiveinsatz, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen mit der Tätigkeit eines vereidigten Straßenaufsichtsorgans zusammenhängen. Werden Tätigkeiten gemäß lit. aUnfälle, Betriebsstörung usw.). i) Ergreifen von Sicherheitsmaßnahmen im Gefahrenfall. j) Informationen von Fahrgästen in Bezug auf Verbindungen, Abfahrts- und bAnkunftszeiten sowie Umsteigemöglichkeiten. k) überwiegend durchgeführt, so richten sich die Entlohnung und die arbeitszeitliche Regelung auch von nicht vereidigten Wachorganen nach der Kategorie Informationsdienst auf Haltestellen im Falle einer Betriebsstörung oder auf Anordnung des vereidigten StraßenaufsichtsdienstesAuftraggebers.

Appears in 2 contracts

Samples: Kollektivvertrag Wachorgane Bewachungsgewerbe, Kollektivvertrag Wachorgane Bewachungsgewerbe

Dienstart. D3C2: Vereidigter Straßenaufsichtsdienst Voraussetzung Betriebsfeuerwehrdienst a) sämtliche fachlichen und persönlichen Qualifikationen erbringen, welche für diese Beschäftigung (diesen Dienst gemäß den Richtlinien des zuständigen Feuerwehrverbandes gefordert sind; b) die geforderte betriebliche Ortskunde und Ausbildung gemäß den Richtlinien des zuständigen Feuerwehrverbandes im Sinne der landesgesetzlichen Vorschriften über Rahmen einer Prüfung durch den Feuerwehrverband nachgewiesen haben, c) überwiegend Tätigkeiten im Betriebsfeuerwehrdienst versehen d) und entweder in einer Betriebsfeuerwehr zum Einsatz kommen, die Erhebung von Gemeindeabgaben für das Parken von Kraftfahrzeugen - Parkgebührengesetze) ist die entsprechende Schulungnach den jeweiligen Richtlinien des zuständigen Feuerwehrverbandes anerkannt ist, Prüfungoder in einem Betriebslöschtrupp tätig sind, bescheidmäßige Bestellung und Angelobung des betreffenden Wachorganswelcher nach dem 1.1.2005 gegründet worden ist. Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Straßenaufsichtsorgans zählenim Betriebsfeuerwehrdienst zählen alle Tätigkeiten, welche in den Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, insbesondere gemäß RL ÖBFV „Betriebsfeuerwehren“, als Aufgaben der Betriebsfeuerwehren genannt werden. Dazu zählen Tätigkeiten im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes, im Katastrophenschutz und Einsatztätigkeiten. Die Tätigkeiten im Betriebsfeuerwehrdienst sind nachstehend (beispielhaft) aufgezählt: a) Überwachung Vorbeugende Überprüfungen von (gebührenpflichtigen) Kurzparkzonen Grundstücken, Gebäuden, Anlagen und Wahrnehmung von Übertretungen betrieblichen Einrichtungen im Rahmen der Gebote und Verbote gemäß den landesgesetzlichen Vorschriften sowie Überwachung des ruhenden Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Wahrnehmung von Übertretungen der Gebote und Verbote gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.betrieblichen Brandschutz – Eigenkontrolle b) Ausstellung Überwachung der Einhaltung der Brandschutzordnung und Veranlassung der Abstellung von Organstrafverfügungen oder von Mitteilungen an den beanstandeten Fahrzeuglenker.vorgefundenen Mängeln c) Erfassung der, für das Verwaltungsstrafverfahren notwendigen Daten, händisch oder mit dazu bestimmten elektronischen Datenerfassungsgeräten.Mitwirkung bei betrieblichen Brandschutzübungen d) Mitführung eines tragbaren Funkgerätes Überwachung von brandgefährlichen Tätigkeiten im Betrieb einschließlich der Bereitstellung von Löscheinrichtungen und Meldung der Durchführung von dienstlichen Vorkommnissen.Nachkontrollen e) Abfassung Überprüfung von notwendigen Berichten Brandalarmen (Erkundung) und schriftlichen Meldungen.Maßnahmen der Ersten und Erweiterten Löschhilfe f) Inkasso von Strafbeträgen samt zugehöriger Abrechnung.Menschenrettung im Brand- oder Katastrophenfall g) Verkauf von Parkscheinen an Fahrzeuglenker.Durchführung der Gefahrenabwehr im Einsatzbereich h) Sonstige ObliegenheitenDurchführung des Abwehrenden Brandschutzes i) Durchführung von technischen Einsätzen j) Überprüfung, die aufgrund Wartung und Pflege der gesetzlichen Bestimmungen Gerätschaften und Ausrüstungsgegenstände k) Erstellen von Berichten, schriftlichen Meldungen und Statistiken sowie Durchführung der mit der Tätigkeit eines vereidigten Straßenaufsichtsorgans zusammenhängen. Werden Tätigkeiten gemäß lit. a) und b) überwiegend durchgeführt, so richten sich die Entlohnung und die arbeitszeitliche Regelung auch von nicht vereidigten Wachorganen nach der Kategorie des vereidigten Straßenaufsichtsdienstes.den Aufgaben zusammenhängenden schriftlichen Aufzeichnungen

Appears in 1 contract

Samples: Kollektivvertrag

Dienstart. D3D2: Vereidigter Straßenaufsichtsdienst Voraussetzung für diese Beschäftigung (im Sinne der landesgesetzlichen Vorschriften über die Erhebung von Gemeindeabgaben für das Parken von Kraftfahrzeugen - Parkgebührengesetze) ist die entsprechende Schulung, Prüfung, bescheidmäßige Bestellung Geld- und Angelobung des betreffenden Wachorgans. Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Straßenaufsichtsorgans zählen:Werttransportdienst a) Überwachung Entgegennahme und Überprüfung von (gebührenpflichtigen) Kurzparkzonen Tourenplänen, Checklisten und Wahrnehmung von Übertretungen der Gebote und Verbote gemäß den landesgesetzlichen Vorschriften sowie Überwachung des ruhenden Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Wahrnehmung von Übertretungen der Gebote und Verbote gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.Anweisungen b) Ausstellung Übernahme und sichere Verwahrung von Organstrafverfügungen oder von Mitteilungen an den beanstandeten Fahrzeuglenker.Sperrmedien und geistigen Zugriffscodes für Wertgelasse, Transporteinrichtungen und Kundenräume c) Erfassung derÜbernahme von Datenerfassungsgeräten, Scannern, Fernbedienungen, tragbaren Funkgeräten, Mobiltelefonen und anderer notwendiger Ausrüstungsgegenstände für das Verwaltungsstrafverfahren notwendigen Daten, händisch oder mit dazu bestimmten elektronischen Datenerfassungsgerätenden Transportdienst sowie Funktionsüberprüfung gemäß den betrieblichen Anweisungen. d) Mitführung eines tragbaren Funkgerätes Übernahme von Waffen und Meldung von dienstlichen Vorkommnissen.Munition, ordnungsgemäße Verwahrung, sachgemäße Führung, Pflege der Waffe und Rückgabe gemäß den betrieblichen Vorschriften e) Abfassung von notwendigen Berichten Übernahme und schriftlichen Meldungen.fachgerechte Verwendung der besonderen Transportschutzgeräte f) Inkasso von Strafbeträgen samt zugehöriger Abrechnung.Fahrzeugübernahme und Kontrolle laut StVO und gemäß betrieblicher Anweisungen g) Verkauf Übernahme von Parkscheinen an Fahrzeuglenker.Transportgut und Beladen des Transportfahrzeugs einschließlich Durchführung der damit verbundenen Kontroll- und Registrierungsakte (wie z.B. Kontrolle von Bargeldbeträgen auf richtige Höhe der Summe, Unversehrtheit der Packungen und Übereinstimmung mit den Lieferscheinen oder Kontrolle aller übernommenen Wertbehältnisse auf Anzahl, Identifizierbarkeit, Verschluss, Unversehrtheit und Übereinstimmung der Plombennummern) h) Sonstige ObliegenheitenDurchführung der angeordneten Transportfahrten (Touren) als Fahrzeuglenker und / oder Beifahrer (Begleiter) unter genauer Einhaltung der betrieblichen Sicherheitsbestimmungen i) Transport der gelieferten Behältnisse im Gehsteigrisiko (über Gehsteig, Hausflur, Stiegenhaus oder sonstige Zugangswege) vom Werttransporter zum vereinbarten Zielort sowie Abholung von Behältnissen vom Zielort und Transport zum Werttransporter j) Führen aller notwendigen Transportunterlagen, Abwicklung des Quittungswesens und Bedienung von Scannern zur Wert- bzw. Packstückverfolgung. k) Ergreifen von Maßnahmen im Alarm- und Gefahrenfall gemäß Einsatzplan und Sicherung des Transportgutes unter Bedachtnahme auf die aufgrund notwendige Eigensicherung l) Bedienung von Kontrollanlagen zum Zwecke der gesetzlichen Bestimmungen Dokumentation der eigenen Tätigkeit sowie Schaltung von Alarm-, Gefahrenmelde- und Zutrittskontrollanlagen gemäß den schriftlichen Anweisungen. m) Geldzähl- und Sortierdienste (insbesondere Kommissionierung und Verpackung von Noten, Valuten und Münzen) im stationären und mobilen Bereich n) Durchführung sämtlicher mit der Tätigkeit eines vereidigten Straßenaufsichtsorgans zusammenhängen. Werden Tätigkeiten gemäß lit. aTransporttätigkeit oder der Geldzählung zusammenhängenden Verwaltungs- und Sicherungstätigkeiten. o) Entleeren und b) überwiegend durchgeführt, so richten sich die Entlohnung Befüllen von Geldausgabeautomaten einschließlich der Durchführung von einfachen Wartungs- und die arbeitszeitliche Regelung auch von nicht vereidigten Wachorganen nach der Kategorie des vereidigten Straßenaufsichtsdienstes.Reinigungsarbeiten sowie aller zugehörigen Sicherungs- und Nebentätigkeiten

Appears in 1 contract

Samples: Kollektivvertrag

Dienstart. D3C3: Vereidigter Straßenaufsichtsdienst Voraussetzung für diese Beschäftigung (im Sinne Botschaftsdienst a) Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 55 Abs. 3 Sicherheitspolizeigesetz b) Fremdsprachenkenntnisse in Englisch oder in der landesgesetzlichen Vorschriften über die Erhebung von Gemeindeabgaben vom Auftraggeber geforderten Fremdsprache in Wort und Schrift c) Besitz eines Waffenpasses oder eines anderen, für das Parken von Kraftfahrzeugen - Parkgebührengesetze) ist die entsprechende Schulung, Prüfung, bescheidmäßige Bestellung und Angelobung des betreffenden Wachorgans. betreffende Objekt vorgesehenen waffenrechtlichen Dokumentes Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Straßenaufsichtsorgans (Sicherheits- und Observationsdienste) des Botschaftsdienstes zählen: a) Überwachung von (gebührenpflichtigen) Kurzparkzonen Beaufsichtigung und Wahrnehmung von Übertretungen Kontrolle der Gebote ein- und Verbote gemäß den landesgesetzlichen Vorschriften sowie Überwachung des ruhenden Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Wahrnehmung von Übertretungen der Gebote und Verbote gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnungaustretenden Personen. b) Ausstellung von Organstrafverfügungen oder von Mitteilungen an den beanstandeten FahrzeuglenkerÜberprüfung und Kontrolle aller ein- und ausfahrenden Fahrzeuge inklusive Fahrgast- und Kofferraumkontrollen. c) Erfassung derBenützung der zur Verfügung gestellten sicherheitstechnischen Durchsuchungseinrichtungen, für das Verwaltungsstrafverfahren notwendigen Datenwie z.B. Metalldetektoren, händisch oder mit dazu bestimmten elektronischen DatenerfassungsgerätenRöntgenmaschinen, Bombenspiegel, usw., jeweils entsprechend dem aktuellen Stand der Technik. d) Mitführung eines tragbaren Funkgerätes Kontrollgänge innerhalb und Meldung außerhalb von dienstlichen VorkommnissenGebäuden sowie Observierung von verdächtigen Personen, Fahrzeugen und gefährdeten Objekten, samt Erstellung der jeweils zugehörigen Dokumentationen und Berichte. e) Abfassung Überwachung und Bedienung von notwendigen Berichten Sicherheitseinrichtungen und schriftlichen MeldungenKontrollanlagen aller Art wie z.B. Schrankenanlagen, Durchgangssperren, Alarmanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Videoüberwachungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Hausleit- und Sicherheitszentralen, jeweils entsprechend dem aktuellen Stand der Technik. f) Inkasso von Strafbeträgen samt zugehöriger AbrechnungOrdnungsdienste, Auskunftserteilung und Telefondienste im Zusammenhang mit dem Sicherheits- und Observationsdienst. g) Verkauf Entgegennahme, Überprüfung und Ausfolgung von Parkscheinen an FahrzeuglenkerPost- und Gepäcksstücken sowie die Ergreifung von Sicherheitsmaßnahmen bei verdächtigen Post- und Gepäckstücken. h) Sonstige ObliegenheitenHandhabung des Schlüsselwesens inklusive Übernahmen und Ausgaben sowie Führung der notwendigen Aufzeichnungen. i) Ergreifung von Sicherheitsmaßnahmen in Alarmfällen bzw. in Notsituationen, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen mit der Tätigkeit eines vereidigten Straßenaufsichtsorgans zusammenhängen. Werden Tätigkeiten gemäß lit. a) insbesondere Erstattung von Meldungen und b) überwiegend durchgeführtBerichten, so richten sich die Entlohnung Verständigungen von Nothilfeeinrichtungen und die arbeitszeitliche Regelung auch von nicht vereidigten Wachorganen nach der Kategorie des vereidigten StraßenaufsichtsdienstesMitwirkung bei Evakuierungen.

Appears in 1 contract

Samples: Kollektivvertrag

Dienstart. D3D8: Vereidigter Straßenaufsichtsdienst Voraussetzung für diese Beschäftigung (im Sinne der landesgesetzlichen Vorschriften über die Erhebung von Gemeindeabgaben für das Parken von Kraftfahrzeugen - Parkgebührengesetze) ist die entsprechende Schulung, Prüfung, bescheidmäßige Bestellung und Angelobung des betreffenden Wachorgans. Sondertransportbegleitung Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Straßenaufsichtsorgans in der Begleitung von Sondertransporten zählen: a) Überwachung von Übernahme des Fahrzeuges, mit dem die Transportbegleitung durchgeführt wird (gebührenpflichtigen) Kurzparkzonen einschließlich Kontrolle des Fahrzeuges laut StVO und Wahrnehmung von Übertretungen der Gebote und Verbote gemäß den landesgesetzlichen Vorschriften sowie Überwachung des ruhenden Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Wahrnehmung von Übertretungen der Gebote und Verbote gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnungbetrieblichen Anweisungen). b) Ausstellung von Organstrafverfügungen oder von Mitteilungen an den beanstandeten FahrzeuglenkerEntgegennahme, Überprüfung und Studium der Dienstanweisung, der Routenpläne und allfällig vorhandener behördlicher Bewilligungsbescheide (insbesondere für Transporte mit Bewilligungspflicht gemäß Kraftfahrgesetz 1967). c) Erfassung derÜberprüfung des Bewilligungsbescheides der Behörde in Bezug auf Gültigkeit und Auflagen, für das Verwaltungsstrafverfahren notwendigen Daten, händisch oder mit dazu bestimmten elektronischen Datenerfassungsgerätenwelche bei der Durchführung des Sondertransportes einzuhalten sind. d) Mitführung eines tragbaren Funkgerätes Übernahme und Meldung von dienstlichen VorkommnissenÜberprüfung der notwendigen Ausrüstungsgegenstände. e) Abfassung von notwendigen Berichten Aufsuchen des vereinbarten Treffpunktes, ab dem die Begleitung beginnen soll, und schriftlichen MeldungenDurchführung der angeordneten Transportbegleitung bis zum vereinbarten Zielort. f) Inkasso Erteilung von Strafbeträgen samt zugehöriger AbrechnungAnweisungen an den Lenker des begleiteten Transportfahrzeuges zum Zwecke der Vermeidung von Gefahren und zur Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Auflagen (z. B. Routenbindung, Fahrtunterbrechungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen etc.) und Kontrolle der Einhaltung der erteilten Anweisungen. g) Verkauf Erteilung von Parkscheinen Anordnungen an Fahrzeuglenkereinzelne Straßenbenützer für die Benützung der Straße im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung für (vereidigte) Organe der Straßenaufsicht. h) Sonstige ObliegenheitenBenützung der vom Auftraggeber oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Sicherheits- und Kommunikationseinrichtungen. i) Ergreifen von Sicherungsmaßnahmen bei Unfällen oder im Gefahrenfall (insbesondere Verständigung der Rettung, die aufgrund Polizei oder Feuerwehr) und Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen Hilfeleistungspflicht gemäß StVO 1960. j) Durchführung der mit den Aufgaben zusammenhängenden schriftlichen Aufzeichnungen. Sofern gesetzliche Vorschriften die Begleitung eines Sondertransportes nur unter Nachweis der Tätigkeit eines vereidigten Straßenaufsichtsorgans zusammenhängenBestellung zum Organ der Straßenaufsicht (gemäß § 97 Abs. Werden Tätigkeiten gemäß lit. a2 StVO) und b) überwiegend durchgeführtgestatten, so richten sich die Entlohnung und die arbeitszeitliche Regelung auch von nicht vereidigten Wachorganen nach der Kategorie des vereidigten Straßenaufsichtsdienstesdürfen solche Arbeiten vom Arbeitgeber nur in Auftrag gegeben werden, wenn eine derartige Bestellung beim betreffenden Mitarbeiter vorliegt.

Appears in 1 contract

Samples: Kollektivvertrag Wachorgane Bewachungsgewerbe