Dienstart Musterklauseln

Dienstart. C1: Kontrollordienst Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Kontrollors zählen:
Dienstart. D1: Revierdienst
Dienstart. B2: Bahnsicherungspostendienst Voraussetzung für diese Beschäftigung ist die Erfüllung der jeweiligen bahnrechtlichen Bestimmungen. Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Bahnsicherungspostens zählen:
Dienstart. B3: Straßensicherungspostendienst Diese Beschäftigung kann als Straßenaufsichtsorgan gemäß § 97 Abs. 2 StVO oder als betraute Person gemäß § 97 Abs. 3 StVO oder auf sonstiger Rechtsgrundlage ausgeführt werden. Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Straßensicherungspostens zählen:
Dienstart. B6: Museumsaufsichtsdienst Der Ordner- und Kontrolldienst in Museen und ähnlichen Einrichtungen umfasst jene Arbeitnehmer eines Bewachungsunternehmens, welche Aufsichtsdienste in Museen sowie in Objekten des Ausstellungs-, Kunst-, Auktions- und Sammlungsbereiches leisten oder Aufsichtsdienste in Kinobetrieben, Themenparks, laufenden Gastronomiebetrieben, Diskotheken und Clubbetrieben sowie auf Messen verrichten. Zu den regelmäßigen Aufgaben zählen:
Dienstart. C2: Betriebsfeuerwehrdienst Der Betriebsfeuerwehrdienst umfasst jene Arbeitnehmer eines Bewachungsunternehmens, die:
Dienstart. C3: Botschaftsdienst Der Botschaftsdienst umfasst jene Arbeitnehmer eines Bewachungsunternehmens, welche Sicherheits- und Observationsdienste bei Objekten von Diplomatischen Vertretungen leisten und die nachstehend angeführten fachlichen und persönlichen Qualifikationen erbringen:
Dienstart. D2: Geld- und Werttransportdienst Zu den regelmäßigen Aufgaben im Geld- und Werttransportdienst zählen:
Dienstart. D3: Vereidigter Straßenaufsichtsdienst Voraussetzung für diese Beschäftigung (im Sinne der landesgesetzlichen Vorschriften über die Erhebung von Gemeindeabgaben für das Parken von Kraftfahrzeugen - Parkgebührengesetze) ist die entsprechende Schulung, Prüfung, bescheidmäßige Bestellung und Angelobung des betreffenden Wachorgans. Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Straßenaufsichtsorgans zählen: