Zulässigkeit. Die Einführung von Kurzarbeit ist zulässig, wenn es die Beschäftigungslage des Unternehmens erfordert. Sie kann für einzelne Betriebe oder Betriebsteile, nicht jedoch für einzelne Arbeitnehmer eingeführt werden. Die Einführung der Kurzarbeit bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
Zulässigkeit. Für die Beschäftigten in den Verwendungsgruppen A, B, C und F wird eine einheitliche Durchrechnungsregelung angewendet, sofern die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden oder mehr beträgt. Der Durchrechnungszeitraum ist jeweils ein Kalendermonat. Er kann mit Betriebsvereinbarung auf ein Kalenderquartal verlängert werden. Unzulässig ist die Anwendung der Durchrechnung bei Wachorganen, welche in einer Dienstart der Verwendungsgruppe D ("Mobiler Dienst") oder in der Verwendungsgruppe E ("Veranstaltungssicherheitsdienst") eingesetzt werden. Arbeitsstunden, die im Rahmen einer Mehrfachverwendung mit dem Mobilen Dienst oder mit dem Veranstaltungssicherheitsdienst anfallen, sind bei der Betrachtung der für die Durchrechnung maßgeblichen Arbeitsstunden außer Ansatz zu lassen. Dabei ist jeweils der Zeitraum der betreffenden ganzen Woche sowohl beim Durchrechnungszeitraum als auch bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitsstunden in Abzug zu bringen. Durchrechnung ist weiters unzulässig bei allen teilzeitbeschäftigten Wachorganen. Als teilzeitbeschäftigt ist ein Wachorgan dann anzusehen, wenn – unabhängig von der Verwendungsgruppe – das Ausmaß der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit weniger als 40 Stunden beträgt. Die Anwendung der Durchrechnungsregelung ist auch im Falle der Mehrfachverwendung zulässig. Die Durchrechnung erfolgt nach den Bestimmungen dieses Kollektivvertrags.
Zulässigkeit. Die Einführung von Kurzarbeit ist zulässig, wenn es die Beschäftigungslage der DB Enginee- ring & Consulting GmbH erfordert. Sie kann für einzelne Betriebe oder Betriebsteile, nicht je- doch für einzelne Arbeitnehmer eingeführt werden. Die Einführung der Kurzarbeit bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
Zulässigkeit. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit, Eintragungsfähigkeit sowie für die Neuheit der Arbeiten haftet BRAINfive. Agentur für Markenidentität nicht. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei BRAINfive. Agentur für Markenidentität geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
Zulässigkeit. Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ist zulässig, sofern die Produktionsleistung der Energieerzeugungsanlage(n) bei mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses liegt. Der Vertragspartner leistet dafür Gewähr, dass diese Voraussetzung erfüllt ist.
Zulässigkeit. Der Vertrag als Handlungsform der Verwaltung müsste überhaupt zulässig sein. Aus § 59 VwVfG i.V.m. § 134 BGB ist zu schließen, dass dem Vertrag kein sog. Vertragsformverbot entgegenstehen darf. Ob die Handlungsform des öffentlich- rechtlichen Vertrags zulässig ist, kann wie folgt bestimmt werden: • spezialgesetzliche Zulassung (z.B. § 124 BauGB) • spezialgesetzliches Verbot (z.B. § 2 Abs. 2 BBesG) • ansonsten ist im Wege der Auslegung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezialmaterie zu ermitteln, ob ein Vertragsformverbot vorliegt (z.B. Steuerfestsetzung, Beamtenernennung, Einberufung zum Wehrdienst)
Zulässigkeit. Der Ausschuss erklärt eine Mitteilung für unzulässig,
a. wenn sie anonym ist;
b. wenn sie nicht schriftlich eingereicht wird;
c. wenn sie einen Missbrauch des Rechts auf Einreichung solcher Mitteilungen darstellt oder mit den Bestimmungen des Übereinkommens und/oder der dazugehörigen Fakultativprotokolle unvereinbar ist;
d. wenn dieselbe Sache bereits vom Ausschuss untersucht worden ist oder in einem anderen internationalen Untersuchungs- oder Streitregelungsverfahren geprüft worden ist oder geprüft wird;
e. wenn nicht alle zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsbehelfe erschöpft worden sind. Dies gilt nicht, wenn das Verfahren bei der Anwendung solcher Rechtsbehelfe unangemessen lange dauert oder keine wirksame Abhilfe erwarten lässt;
f. wenn die Mitteilung offensichtlich unbegründet ist oder nicht hinreichend begründet wird;
g. wenn die der Mitteilung zugrunde liegenden Tatsachen vor dem Inkrafttreten dieses Protokolls für den betreffenden Vertragsstaat eingetreten sind, es sei denn, dass sie auch nach diesem Zeitpunkt weiterbestehen;
h. wenn die Mitteilung nicht innerhalb eines Jahres nach der Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe eingereicht wird, außer in Fällen, in denen der Verfasser nachweisen kann, dass eine Einreichung innerhalb dieser Frist nicht möglich war.
Zulässigkeit. Ein Verkäufer, welcher dem Schuldner die verkaufte Sache vor der Konkurseröffnung übertragen hat, kann nicht mehr von dem Vertrage zurücktreten und die übergebene Xxxxx zurückfordern, auch wenn er sich dies ausdrücklich vorbehalten hat.
Zulässigkeit. 9.2 Sie wenden dieses Schema an, um zu prüfen, ob ein Lizenzvertrag das Europäische Recht einhält und stellen fest, dass die Parteien übereinstimmend den Höchstpreis festlegen, zu welchem das mit der lizenzierten Technologie hergestellte Produkt wei- terverkauft werden soll. Die Parteien stehen auf dem Technologiemarkt, nicht aber
Zulässigkeit. Gegen die Zulässigkeit der Klage als Kündigungsschutzklage bestehen keine Bedenken (s.o.).