Dienstequalität. Vodafone stellt grundsätzlich die vereinbarte Übertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung. Die tatsächlich erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist von einer Vielzahl von Faktoren innerhalb und außerhalb des Vodafone Netzes abhängig: den physikalischen Eigenschaften des Hausnetzes, der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters, den vom Kunden verwendeten Endgeräten (Router, PC inkl. seines Betriebssystems und sonstiger eingesetzter Software wie z. B. Sicherheitssoftware) sowie der Auslastung des Breitband-Kabelnetzes. Diese Faktoren können dazu führen, dass trotz umfangreich bereitgestellter Bandbreitenkapazitäten die konkret verfügbare Übertragungsgeschwindigkeit bei Kunden geringer sein kann als die tatsächlich vereinbarte und von Vodafone zur Verfügung gestellte Geschwindigkeit. Bei Nutzung eines kunden- eigenen Endgerätes kann die Dienstequalität von der vertraglich zugesicherten abweichen, wenn das Endgerät für das jeweilige gebuchte Produkt nicht oder nicht vollständig geeignet ist.
Dienstequalität. Der ISP trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw. Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen des Pkt 6. Wir messen unser Netz stündlich um Überlastungen zu vermeiden. Der Verkehr in unserem Netz wird folgende Weise gemessen: SNMP/RRD Tool. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Webseite unter xxxx://xxx.xxxxxxx.xx/.
Dienstequalität. 18.1. Sämtliche Services werden von Drei mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik erbracht. Drei leistet aber keine Gewähr für die Eignung der Services oder Inhalte für einen bestimmten Zweck, insbesondere sind diese nicht für den Einsatz zum Schutz von Leib und Leben geeignet. Hauptmerkmale jedes bereitgestellten Dienstes einschließlich etwaiger Mindestniveaus der Dienstqualität können der jeweiligen Leistungsbeschreibung entnommen werden.
18.2. Drei betreibt TK-Lösungen, die es ermöglichen, Muster von Angriffen auf Netz- und Informationssysteme frühzeitig zu erkennen und entsprechende standardisierte Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Mindestsicherheitsmaßnahmen (u.a. Risikomanagement, Schutz und Sicherheit von Personal und Systemen, Gewährleistung von Software-Integrität Störfallmanagement, Kontinuitätsmanagement, Monitoring und Tests kritischer Komponenten, Multi-Vendor-Strategie) gewährleisten ein rasches Reagieren bei Sicherheitsvorfällen.
18.3. Zur Qualitätssicherung und Netzwerkplanung unserer Sprach- und Datendienste werden im Netz von Drei regelmäßig Messungen des Datenverkehrs durchgeführt. Die dabei gewonnenen Informationen über Status und Auslastung nutzt Drei zur Kapazitätsplanung und zur Erhöhung der Stabilität und Qualität des Netzes. Die Verfahren selbst haben keine Auswirkung auf die Qualität der Dienste. Näheres auf xxxxx://xxx.xxxx.xx/xx/xxxx/xxxxxxxxxxxxxxx .
18.4. Die dabei aus den Systemen gewonnen Werte zeigen Gesprächsabbruchraten, die Raten der erfolgreich aufgebauten Verbindungen, Datendurchsatzraten, die Paketumlaufzeit, sowie den Ausfall einzelner Systemeinheiten. Die Verfahren selbst haben keine Auswirkung auf die Qualität der Dienste.
18.5. Im Rahmen von einigen Services hat der Kunde die Möglichkeit, Daten auf den Servern von Drei zu speichern. Drei betreibt und wartet die Server nach dem jeweiligen Stand der Technik. Die ständige und fehlerfreie Verfügbarkeit dieser Daten kann aus technischen Gründen nicht garantiert werden. Um einen allfälligen Datenverlust zu verhindern, wird der Kunde regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten anfertigen und diese an einem anderen Ort speichern. Bei Beendigung des Vertrages ist Drei nicht mehr zur Erbringung des Dienstes verpflichtet und daher zum Löschen gespeicherter Daten berechtigt.
18.6. Drei schützt die auf seinen Servern gespeicherten Daten nach dem jeweiligen Stand der Technik. Drei kann aber nicht verhindern, dass es Dritten auf rechtswidrige Art und ...
Dienstequalität. Das xxxxx.xxx trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw. Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen.
Dienstequalität. 20.1. Umfang und Qualität der von RMTS erbrachten Leistungen sind in den jeweiligen LB ersichtlich.
20.2. Die von RMTS angebotenen Dienste werden über das Netz der T-Mobile Austria GmbH oder über das Netz eines anderen Mobilfunknetzbetreibers erbracht. RMTS bietet die Dienste unter größtmöglicher Sorgfalt an und sorgt nach besten Kräften für deren Ver- fügbarkeit. Vorübergehende Ausfälle oder sonstige Störeinflüsse können nie gänzlich ausgeschlossen werden. RMTS bemüht sich, solche Störung schnellstmöglich zu behe- ben oder von T-Mobile Austria GmbH bzw vom anderen Mobilfunknetzbetreiber be- heben zu lassen. Der Kunde ist angehalten, Mängel, Störungen und sonstige Probleme umgehend an RMTS unter 0677/6005 1800 zu melden und RMTS die Behebung zu er- möglichen.
20.3. Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Dienstequalität oder bei einer unan- gemessenen Reaktion auf Sicherheitsvorfälle, Sicherheitsbedrohungen oder Sicher- heitslücken stehen dem Kunden die Rechtsbehelfe nach diesen AGB (zB Streitschlich- tungsverfahren gemäß Punkt 21., Haftung gemäß Punkt 16.) und sonstige Rechtsbe- helfe nach österreichischem Recht (zB Gewährleistungsanprüche) zu.
Dienstequalität. Soweit der Auftrag keine abweichenden Bestimmungen enthält, erbringt Sprint ihre Dienste im Einklang mit den Standards der International Telecommunications Union ("ITU"). Für den Fall, dass Sprint die in diesen Standards festgesetzten Qualitätsparameter nicht einhält, steht dem Kunden – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – ein Gewährleistungs- und/oder ein Schadenersatzanspruch nach Maßgabe der in diesem MSA enthaltenen Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen zu. Sollten die vereinbarten Qualitätsparameter nicht erreicht werden, kann sich der Kunde außerdem an die folgenden Supportnummern wenden: Customer Support (während der Geschäftszeiten) +00 (0) 00 0000 0000 Customer Support (außerhalb der Geschäftszeiten) +000 000 000 0000 oder
Dienstequalität. Vodafone stellt grundsätzlich die vereinbarte Übertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung. Die tatsächlich erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist von einer Vielzahl von Faktoren innerhalb und außerhalb des Vodafone-Netzes abhängig: den physikalischen Eigenschaften des Hausnetzes, der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalte Anbieters, den vom Kunden verwendeten Endgeräten (Router, PC inkl. dessen Betriebssystem und sonstige eingesetzte Software wie z.B. Sicherheitssoftware) sowie der Auslastung des Breitbandkabelnetzes. Diese Faktoren können dazu führen, dass trotz umfangreich bereitgestellter Bandbreitenkapazitäten die konkret verfügbare Übertragungsgeschwindigkeit bei Kunden geringer sein kann als die tatsächlich vereinbarte und von Vodafone zur Verfügung gestellte Geschwindigkeit. Das Produkt Business Internet Cable wird in folgenden Anschlussvarianten mit den jeweils zugeordneten Bandbreiten bereitgestellt: Anschlussvariante Downstream in Mbit/s (normalerweise zur erwartender Wert) Upstream in Mbit/s (normalerweise zur erwartender Wert) Business Internet Cable 50 Mbps (Down-/Upload bis 50/2 Mbps) 30 bis 50 (45) 1 bis 2 (1,8) Business Internet Cable 100 Mbps (Down-/Upload bis 100/12 Mbps) 60 bis 100 (90) 6 bis 12 (10,8) Business Internet Cable 200 Mbps (Down-/Upload bis 200/25 Mbps) 120 bis 200 (180) 10 bis 25 (22,5) Business Internet Cable 400 Mbps (Down-/Upload bis 400/40 Mbps) 160 bis 400 (360) 16 bis 40 (36) Business Internet Cable 500 Mbps (Down-/Upload bis 500/50 Mbps) 200 bis 500 (450) 20 bis 50 (45)
Dienstequalität. 1) Bei Datendiensten beträgt die dem Nutzer zur Verfügung stehende Datenrate im Regelfall mindestens 1 Mbit/s Download und 250 kbit/s Upload outdoor. Die geforderte Bandbreite ist als Netto‐Bandbreite zu sehen (Overheads werden nicht berücksichtigt). Die Messung dieser Netto‐Bandbreite erfolgt mit einer nicht‐komprimierbaren Testdatei, deren Download maximal 3 Minuten benötigt. Wird die Testdatei mit dieser oder einer kürzeren Dauer über‐ tragen, so ist der Test erfolgreich.
2) Bei Sprachtelefoniediensten sind folgende Mindestparameter einzuhalten:
a. Mindestsprachqualität: Es ist eine Sprachqualität MOS‐LQO – gemessen nach ITU‐T P.863 – von mindestens 3,0 für zumindest 90 % der Onnet‐Gespräche zu erreichen.
b. Anteil erfolgloser Gesprächsaufbauten: Der Anteil der erfolglosen Gesprächsaufbauten („unsuccessful call ratio“ nach Kapitel 6.4.1, ETSI EG 202 057‐3) darf für Onnet‐Calls nicht größer als 4 % sein.
c. Anteil abgebrochener Gespräche: Der Anteil der abgebrochenen Gespräche („dropped call ratio“ nach Kapitel 6.4.2, ETSI EG 202 057‐3) darf für Onnet‐Calls nicht größer als 3 % sein. Erfolgt eine Messung auf Basis von Testanrufen, so ist eine nominale Ge‐ sprächsdauer von 180 Sekunden zugrunde zu legen.
3) Diese Qualitätsmerkmale beziehen sich auf den Tagesmittelwert des gesamten Netzes, wobei die Zeit für unbedingt notwendige Wartungs‐ und Servicearbeiten nicht für die Ermitt‐ lung des Tagesmittelwertes herangezogen werden.
4) Gegebenenfalls vorliegende (Kanal‐)Kapazitätsengpässe aufgrund des dem Zuteilungsin‐ haber zur Nutzung zur Verfügung stehenden Frequenzspektrums werden bei der Prüfung der Einhaltung der vorstehenden Qualitätsmerkmale angemessen berücksichtigt. Der Nachweis obliegt dem Konzessionsnehmer.
5) Diese Verpflichtungen müssen nicht ausschliesslich mit Frequenzen aus einem bestimm‐ ten Frequenzband, sondern können über sämtliche zugeteilte Frequenzen erbracht werden.
6) Der Zuteilungsinhaber ist dazu verpflichtet, Statistiken zu erstellen und zu verwalten, um der Regulierungsbehörde auf deren Aufforderung hin nachweisen zu können, dass die Dienstequalität innerhalb der vorgegebenen Parameter liegt.
Dienstequalität. 20.1. Umfang und Qualität der von RTK erbrachten Leistungen sind in den LB ersicht- lich.
20.2. Die von RTK angebotenen Dienste werden über das Netz der T-Mobile Austria GmbH erbracht. RTK bietet die Dienste unter größtmöglicher Sorgfalt an und sorgt nach besten Kräften für deren Verfügbarkeit. Vorübergehende Ausfälle oder sonstige Störeinflüsse können nie gänzlich ausgeschlossen werden. RTK bemüht sich, solche Störung schnellstmöglich zu beheben oder von T-Mobile beheben zu lassen. Der Kunde ist angehalten, Mängel, Störungen und sonstige Probleme umgehend an RTK unter 0677/6004 1899 zu melden und RTK die Behebung zu ermöglichen.
Dienstequalität. 3.1 Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, stellt Telefónica die Dienste in Über- einstimmung mit den geltenden Standards der Internationalen Fernmeldeunion ("ITUS") bereit. Für den Fall, dass bestimmte Dienste den ITUS nicht entsprechen, kann der Auftraggeber Gewährleistungs- und / oder Schadenersatzansprüche ge- mäß den Bestimmungen des österreichischen Zivilrechts (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)) sowie insbesondere den vorliegenden AGB und der Vereinbarung gel- tend machen.