Dienstleistungen und Produkte Musterklauseln

Dienstleistungen und Produkte. 2.1 Der Leistungserbringer erbringt die Dienstleistungen, ein- schliesslich der Lieferung aller relevanten Ergebnisse, und stellt die Produkte gemäss der Vereinbarung zum Nutzen von UBS und ihren Verbundenen Unternehmen bereit. 2.2 Der Leistungserbringer bestätigt, dass UBS nicht verpflichtet ist, die Dienstleistungen oder Produkte ausschliesslich vom Leis- tungserbringer zu beziehen. 2.3 Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die Erbringung der Dienstleistungen bzw. die Bereitstellung der Produkte zu koor- dinieren und bei Bedarf mit anderen Beratern, Auftragnehmern oder Leistungserbringern von UBS zusammenzuarbeiten. 2.4 Der Leistungserbringer ist verpflichtet, UBS unverzüglich schrift- lich und unter Angabe hinreichender Einzelheiten zu benach- richtigen, wenn er Kenntnis erhält von: (a) einer Verletzung der Vereinbarung, einschliesslich der Nichteinhaltung der geltenden Policies, die die ordnungs- gemässe Erfüllung der Pflichten des Leistungserbringers gefährden oder verhindern könnte; (b) einem tatsächlichen oder vermuteten Verstoss gegen An- wendbare Gesetze; (c) einer Sicherheitsverletzung; (d) einer tatsächlichen oder vermuteten betrügerischen, krimi- nellen, ungesetzlichen oder unethischen Handlung durch ein Mitglied des Personals oder einen Mitarbeitenden von UBS im Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder Produkten; und (e) einem anderen Sachverhalt, der eine Mitteilungspflicht ge- mäss einer anwendbaren Policy begründet.
Dienstleistungen und Produkte. Admeira bietet Dienstleistungen und Produkte in den Bereichen Werbevermarktung. Die Publikation von Werbung und Kom- munikationsinhalten erfolgt über TELETEXT (SRF 1, SRF zwei, SRF info, RTS un, RTS deux, RSI LA 1, RSI LA 2) und wird über Internet, mobile Kanäle und ab Xxxx 2017 auch über HbbTV gespiegelt. Zusätzliche, spezifische Online-, Mobile und HbbTV- Werbeformate fallen nicht unter die vorliegende AGB. Die Leistungen von Xxxxxxx richten sich nach diesen AGB sowie den individuellen Vereinbarungen zwischen dem Werbeauftraggeber und Admeira.
Dienstleistungen und Produkte. Die Art und der Umfang der von Logifleet bereitgestellten Dienstleistungen und/oder Produkte sind in einer offiziellen Offerte von Logifleet oder in einem zu erstellenden spezifischen Vertrag geregelt.
Dienstleistungen und Produkte. Die Firma darwin bietet ihren Kunden in Zusammenarbeit mit der Partnerfirma exigo Dienst- leistungen und Produkte aus den Bereichen Informationstechnologie, Telekommunikation und Multimedia an. Diese erbringen qualitativ hochstehende Leistungen, die dem Stand der Technik sowie internationalen Standards und Empfehlungen entsprechen. Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus den Produkte Beschreibungen. Diese regeln zusammen mit den AGB die Beziehung zwischen den Kunden und xxxxxx.
Dienstleistungen und Produkte. I. Die Firma Hoi Internet AG bietet ihrem Kunden Dienstleistungen und Produkte aus den Bereichen Informationstechnologie, Telekommunikation und Multimedia an. Sie erbringt qualitativ hochstehende Leistungen, die dem Stand der Technik sowie internationalen Standards und Empfehlungen entsprechen. II. Die Hoi Internet AG erbringt Telekommunikationsdienstleistungen im Bereich der Internettelefonie (VoIP), IP-TV sowie Breitband- Internetanschlüsse zur höchstmöglichen Qualität und zum aktuellen Stand der Technik. Grundlegend für die Verwendung der Internettelefonie-Dienste ist ein Breitbandanschluss, welcher Sprachverkehr (VoIP) unterstützt und die für den Sprachverkehr benötigte Bandbreite zur Verfügung stellt. Die Dienste sind ausschliesslich für den normalen Gebrauch und mit den hierfür vorgesehenen Geräten bestimmt. Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der Dienste verantwortlich. Bei Störungen und Anfragen wendet sich der Kunde telefonisch oder per E-Mail an den Kundendienst der Hoi Internet AG, welcher Montag bis Xxxxxxx zu den Bürozeiten gemäss publizierten Kontaktdaten verfügbar ist.

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  • Dienstleistungen 3.11 Es kann sein, dass der Kunde von AVANTEC Dienstleistungen wünscht, die nicht den Wartungs- und Supportleis- tungen entsprechen, z.B. Implementierungs- oder Beratungsleistungen (die «Dienstleistungen»). Solche Dienst- leistungen werden immer in einem Einzelvertrag vereinbart. 3.12 AVANTEC informiert den Kunden auf dessen Verlangen über den Stand der Erbringung der Dienstleistungen. 3.13 Ist kein Festpreis oder ein fester Zeitaufwand vereinbart, dokumentiert AVANTEC den Zeitaufwand und das ver- wendete Material im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen ordnungsgemäss in einem Tätig- keitsbericht, der dem Kunden zusammen mit der Rechnung für die Dienstleistungen offen gelegt wird. 3.14 Der Kunde hat AVANTEC allfällige Mängel so bald als möglich mitteilen, bei versteckten Mängeln spätestens drei Arbeitstage nach Feststellung derselben. Dies gilt nicht nur im Rahmen einer allfälligen Abnahmeprüfung, son- dern generell bei jedem Mangel einer Software, die Gegenstand eines Vertrags zwischen den Parteien ist. 3.15 Die vom Kunden festgestellten relevanten Mängel muss AVANTEC innert einer von den Parteien festzulegenden, angemessenen Frist beheben. Relevante Mängel im Sinne dieser AGB sind Mängel, welche die Funktionsfähig- keit der Arbeitsresultate beeinträchtigen. Ob für die Behebung der relevanten Mängel eine Entschädigung ge- schuldet ist, hängt von der entsprechenden Vereinbarung der Parteien ab. Nicht relevante Mängel müssen von AVANTEC nicht behoben werden. 3.16 Gelingt es AVANTEC nicht, die relevanten Mängel fristgerecht zu beheben, so kommen die vorstehenden Best- immungen sinngemäss zur Anwendung. 3.17 Bestehen nach den Behebungsarbeiten von AVANTEC gemäss Ziff. 3.16 vorstehend noch immer relevante Män- gel, so kann der Kunde innert 30 Kalendertagen ab Mitteilung der Abnahmebereitschaft durch AVANTEC xxxx- weise (i) AVANTEC erneut die Möglichkeit geben, die Mängel zu verbessern oder (ii) den entsprechenden Einzel- vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere auch Schadenersatzan- sprüche, sind ausgeschlossen. 3.18 Der Zeitpunkt einer allfälligen Inbetriebnahme wird von beiden Parteien vereinbart.

  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.