Dienstpläne Musterklauseln

Dienstpläne. In Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten sind Dienstpläne rechtzeitig im voraus zu erstellen und bekanntzugeben, spätestens drei Tage vor Beginn der Dienstplanlaufzeit. Die Laufzeit beträgt mindestens eine Woche. Änderungen der Dienstpläne sind aus betrieblichen Gründen möglich.
Dienstpläne. In den Betrieben sind Dienstpläne zu erstellen. Diese Dienstpläne sind den Beschäftigten rechtzeitig, spätestens drei volle Kalendertage vor Beginn der Dienstplanwoche, bekanntzugeben und in Betrieben mit mehr als fünf ständig Beschäftigten auszuhängen. Sie müssen Dienstbeginn, Dienstende und Pausen (zeitliche Dauer der Pausen sowie den Zeitraum, in der die Pausen zu gewähren sind) beinhalten. Die Laufzeit dieser Dienstpläne soll 14 Kalendertage, muss jedoch mindestens eine Woche betragen.
Dienstpläne. Der Dienstplan ist ein beweiserhebliches Dokument und hat deshalb dokumentenecht und nachvollziehbar zu sein. Der Dienstplan soll folgende Anforderungen erfüllen und Angaben enthalten: • Vor- und Zuname des Mitarbeitenden, Qualifikation, Funktion, Sollarbeitszeit in Wochenstunden, Dienstzeiten einschließlich Übergabezeiten, Tagesbesetzung und Nachtdienst (Nachtbereitschaft, Nachtwache) • Einsatzbereich • Eindeutige Kennzeichnung von Soll und Ist • Übertrag von Plus- und Minusstunden • Unterschrift der Leitung, die für die Umsetzung des Dienstplanes verantwortlich ist • Erstellungsdatum • Eindeutige Symbolverwendung mit Legende und Erläuterung der verwendeten Kürzel Es sollen in den Gruppen schriftliche Aufzeichnungen bzw. Protokolle von Team- und Fallbesprechungen gefertigt werden.
Dienstpläne. Die Dienstpläne werden mindestens für eine Woche im Voraus erstellt und den Beschäftigten durch Aushang bekannt gegeben. In den Dienstplänen werden Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit fest- gehalten. Bei kurzfristig notwendigen Änderungen eines Dienstplanes wegen außergewöhnlichen Naturereignissen, unvorhersehbaren Ausfällen von Beschäftigten oder vergleichbaren Härtefällen, die die betrieb- lichen Abläufe stören, entscheidet der Arbeitgeber unter Beachtung billigen Ermessens. Der Betriebsrat ist über die Änderungen unver- züglich zu unterrichten. Bezüglich der Beteiligung können mit dem Betriebsrat nähere Regelungen getroffen werden.
Dienstpläne. Für den Fall, dass sich die Betriebsparteien bis zum 30.09.2007 nicht auf neue Dienstpläne einigen können, gelten ab dem 01.10.2007 die bestehenden Dienstpläne fort. Das Eini- gungsstellenverfahren ist unverzüglich einzuleiten.
Dienstpläne. Das Schichtsystem und die Anwesenheit der MitarbeiterInnen werden in Dienstplänen geregelt. Diese werden rechtzeitig im Voraus erstellt und bekannt gegeben. Notwendige Dienstbereitschaften und Wochenenddienste werden gesondert geregelt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.