DIENSTREISE. Erster Arbeitstag*: Letzter Arbeitstag*: Zielland: Zielort: Zieluniversität *ohne Reisetage Diese Vereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen den folgenden Parteien geschlossen: einerseits der Hochschuleinrichtung („Hochschuleinrichtung“), Name: Xxxxxxxx-Universität zu Berlin Erasmus-Code: D BERLIN13 Anschrift: Xxxxx xxx Xxxxxx 0 / X-00000 Xxxxxx Akademisches Jahr: für die Unterzeichnung dieser Vereinbarung vertreten durch: Name: Xxxxxxxxx Xxxxx (Xxxxxxx-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx) E-Mail: xxxxxxxxx.xxxxx@xx-xxxxxx.xx dem/der Teilnehmenden („Teilnehmende/r“) Nachname(n): Vorname(n): Geburtstag: (dd.mm.yyyy) Geschlecht: ⬜ M ⬜ F ⬜ Undefined Nationalität: Telefon (HU) oder Handynummer: E-Mail-Adresse private Anschrift Straße/№/Stadt: private Anschrift Land: Lehrauftrag an der HU: ⬜ ja ⬜ nein (Achtung: Förderung ohne Lehrauftrag nicht möglich!) Lehrauftrag an der HU wurde ausgestellt von: (Fak/Institut) Bisherige Tätigkeit in Jahren: ⬜ < 10 Jahre ⬜ 10-20 Jahre ⬜ > 20 Jahre Bankkonto, auf das die finanzielle Unterstützung gezahlt werden soll: einzutragen auf S. 3: „Förderung“ Die oben genannten Parteien sind übereingekommen, diese Vereinbarung zu schließen. Die Vereinbarung umfasst folgende Teile: Anhang I Erasmus+ MOBILITY AGREEMENT – vor Beginn der Dienstreise Dokument Erasmus+ LETTER OF CONFIRMATION – während/nach der Dienstreise Online EU-Survey – nach der Dienstreise Die in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Bestimmungen haben Vorrang vor den Bestimmungen im Anhang. Anzahl der ARBEITSTAGE: Tage Anzahl der förderfähigen REISETAGE (max.2): Tage Anzahl der ZERO-Tage: Anzahl (insgesamt) FÖRDERFÄHIGE TAGE: Tage Tage Tage km TOP-UP „GREEN TRAVEL“: Euro ⬜ Individuelle Unterstützung für physische ⬜ Langzeitmobilität ⬜ Kurzzeitmobilität ⬜ Aufstockungsbetrag (Top-Up) für Studierende und Graduierte mit geringen Chancen für ⬜ Langzeitmobilität ⬜ Kurzzeitmobilität ⬜ Aufstockungsbetrag (Top-Up) für Praktika ⬜ Aufstockungsbetrag (Top-Up) für Green Travel ⬜ Reisekostenbeihilfe (Betrag für Standardreise oder grünes Reisen) ⬜ Reisetage (Tage der zusätzlichen individuellen Unterstützung) ⬜ außergewöhnliche Kosten für teure Reisen (auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten) ⬜ Finanzielle Zusatzförderung basierend auf dem Realkostenantrag ⬜ finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU ⬜ Zero-Grant-Förderung ⬜ teilweise finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU (physische Mobilität) BC/BIC/SWIFT: Name der Bank: Nachname(n): Vorname(n): Ort: Datum: Unterschr...
DIENSTREISE. A.) Begriff der Dienstreise Eine Dienstreise liegt vor, wenn Arbeitnehmer:innen zur Ausführung eines ihnen erteilten dienstlichen Auf- trages den Dienstort bzw das Einsatz- oder Be- treuungsgebiet verlassen. Und zwar unter folgenden Voraussetzungen:
DIENSTREISE. Bei Dienstreisen, bei denen die Dauer der Inanspruchnahme am Dienstort die Sollarbeitszeit unterschreitet, wird die Sollarbeitszeit als Arbeitszeit berücksichtigt. Übersteigt die tatsächliche Dauer der Inanspruchnahme am Dienstort die Sollarbeitszeit, so wird die über die Sollarbeitszeit hinausgehende Zeit, höchstens jedoch 10 Stunden (abzüglich der Pausen), als Arbeitszeit angerechnet. (Korrekturbeleg erforderlich)
DIENSTREISE die sich während der Ausübung einer beruflichen Tätig keit bzw. auf Dienstreisen ereignen.
DIENSTREISE. Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Angestellte den Ort, an dem sich sein ständiger Arbeitsplatz befindet (Dienstort), vorübergehend verlassen hat, um an einem oder mehreren anderen Orten Aufträge seines Arbeitgebers auszuführen. Eine Dienstreise liegt auch dann vor, wenn ein Angestellter anlässlich seiner Aufnahme vom Standort der Hauptniederlassung oder einer Zweigniederlassung nach seinem ersten Dienstort reisen oder anlässlich Beendigung seines Dienstverhältnisses von seinem letzten Dienstort zum Standort einer der vorgenannten Niederlassungen zurückkehren muss. Bei Verlegung des Dienstortes eines Angestellten (Versetzung oder Entsendung) gilt als Dienstreise die Dauer der Anreise nach dem neuen Dienstort.
DIENSTREISE. § 16. (1) Eine Dienstreise liegt vor, wenn sich der/die Arbeitnehmer/in über dienstlichen Auftrag außerhalb seines/ihres Dienstorts begibt und der Zeitraum zwischen Abreise und Rückkehr mehr als 4 Stunden beträgt.
DIENSTREISE a) Die Abrechnung von Dienstreisen erfolgt nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages.
DIENSTREISE. Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers eine Arbeitsleistung auf ei- ner Baustelle oder an einem anderen Ort („sonstige Dienstreise“) als dem Aufnahmeort erbringt.
DIENSTREISE. Erster Arbeitstag*: Letzter Arbeitstag*: Zielland: Zielort: Zieleinrichtung