Dingliche Einigung. Mit Ordererteilung und (beim Kauf) Erteilung des Verwahrauftrages durch den Kunden an die Bank und die Buchung der anfallenden Beträge durch die Bank auf dem Bankkonto des Kunden einigen sich die Bank und der Kunde über den Übergang des Eigentums an den georderten Edelmetallprodukten. Die Einigung bezieht sich auf Edelmetalle gleicher Art und Güte (Gattung).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Sonderbedingungen Für Den Physischen Edelmetallhandel, Allgemeine Geschäftsbedingungen