Distributionspartnerschaften von Raisin Musterklauseln

Distributionspartnerschaften von Raisin. Raisin kooperiert mit Distributionspartnern, deren Kunden über die Internet-Plattform des jeweiligen Distributionspartners (nachfolgend jeweils „Distributionsplattform“) Zugang zu den Angeboten ausgewählter Partnerbanken von Raisin haben (insgesamt „Distributionspartnerschaften“). Im Rahmen von Distributionspartnerschaften werden die in den Geschäftsbedingungen von Raisin, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Raisin Bank (einschließlich der Bedingungen für den Überweisungsverkehr und das Onlinebanking) sowie die in diesen Bedingungen für das Produkt WeltSparen der Raisin Bank in Bezug auf die Plattform von Raisin genannten Funktionen sowie die Kommunikation dem Kunden gegenüber, soweit jeweils vorhanden, auf der Plattform von Raisin oder der Distributionsplattform entweder durch Raisin, der Raisin Bank und/oder dem Distributionspartner zur Verfügung gestellt bzw. durchgeführt. Insbesondere gelten Nummer XI. Elektronische Postbox der Bedingungen für das Onlinebanking sowie Nr. 8 dieser Bedingungen für das Produkt WeltSparen in dem Fall, dass der Kunde das Onlinebanking der Raisin Bank nicht nutzt, entsprechend für diese Kunden jedoch mit der Abweichung, dass die dort genannte elektronische Postbox der Raisin Bank durch die elektronische Postbox des Distributionspartners ersetzt wird.
Distributionspartnerschaften von Raisin. Raisin kooperiert mit Distributionspartnern, deren Kunden über die Internet-Plattform des jeweiligen Distributionspartners (nachfolgend jeweils „Distributionsplattform“) Zugang zu den Angeboten aus- gewählter Partnerbanken von Raisin haben (insgesamt „Distributi- onspartnerschaften“). Im Rahmen von Distributionspartnerschaf- ten werden die in den Geschäftsbedingungen von Raisin, den All- gemeinen Geschäftsbedingungen der Raisin Bank (einschließlich der Bedingungen für den Überweisungsverkehr und das Onlineban- king) sowie die in diesen Bedingungen für das Produkt WeltSparen (Einlagenprodukte) der Raisin Bank in Bezug auf die Plattform von Raisin genannten Funktionen sowie die Kommunikation dem Kun- den gegenüber, soweit jeweils vorhanden, auf der Plattform von Ra- isin oder der Distributionsplattform entweder durch Raisin, der Rai- sin Bank und/oder dem Distributionspartner zur Verfügung gestellt bzw. durchgeführt. Insbesondere gelten Nummer 11 der Bedingun- gen für das Onlinebanking sowie Nummer 8 dieser Bedingungen für das Produkt WeltSparen (Einlagenprodukte) in dem Fall, dass der Kunde das Onlinebanking der Raisin Bank nicht nutzt, entspre- chend für diese Kunden jedoch mit der Abweichung, dass die dort genannte elektronische Postbox der Raisin Bank durch die elektro- nische Postbox des Distributionspartners ersetzt wird.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.