Dritte Musterklauseln

Dritte. Jede Person außer dem Versicherten. In den „Haftpflichtversicherungen“: Beauftragte, Teilhaber, Geschäftsführer und Verwalter gelten als Dritte, was Sachschäden betrifft, bei denen es sich nicht um Schäden an Bekleidung, Werkzeugen und persönlichen Gegenständen handelt.
Dritte. Mehrwertleistungen sind Elavon im Voraus schriftlich mitzuteilen. Sowohl die Mehrwertleistungen als auch die Dritten müssen allen Rechtsvorschriften und den Regularien entsprechen bzw. diese einhalten. Das Vertragsunternehmen ist für sämtliche Handlungen und Unterlassungen eines Dritten, der Mehrwertleistungen anbietet, verantwortlich und wird dadurch verpflichtet. Das Vertragsunternehmen ist ferner dafür verantwortlich, dass der Dritte diesen Vertrag, die Regularien und alle anwendbaren Rechtsvorschriften einhält. Elavon übernimmt für von einem Dritten erbrachte Mehrwertleistungen keine Haftung und ist für Transaktionen, die mit Unterstützung von Mehrwertleistungen durchgeführt oder abgewickelt werden, erst verantwortlich, wenn Xxxxxx die Daten zur Transaktion in dem von Elavon verlangten Format erhält.
Dritte. 10.1 Die Vermieterin hat das Recht, den Vertrag ohne Mitteilung an den Mieter und ohne dessen ausdrücklicher Zustimmung (teilweise) von Dritten ausführen zu lassen bzw. dem Mieter Sachen von Dritten zur Ausführung des Vertrages zur Verfügung zu stellen. 10.2 Wenn diese Dritten ihre Haftung gegenüber der Vermieterin beschränkt haben, dann gilt diese Beschränkung auch hinsichtlich der Haftung der Vermieterin gegenüber dem Mieter.
Dritte. Jede Person, die nicht die Eigenschaft eines Versicherten hat.
Dritte. Für die Zwecke der Kraftfahrzeug-Haftpflichtdeckung, die durch dieses Formular gewährt wird, sind Dritte alle Personen, die dem Gesetz gemäß als Dritte gelten, einschließlich der beförderten Personen, aus welchem Grund auch immer die Beförderung durchgeführt wird. Der Fahrer des für den Unfall haftenden Fahrzeugs ist kein Dritter und hat keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen. a) der Eigentümer und die diesem gleichgestellten Personen; b) der nicht gesetzlich getrennte Ehepartner, der zusammenlebende Lebenspartner, die ehelichen, unehelichen oder adoptierten Verwandten in aufsteigender oder absteigender Linie, sowie Pflegekinder und andere Verwandte und Verschwägerte bis zum dritten Verwandtschaftsgrad aller vorgenannten Personen, sofern sie mit diesen zusammenleben oder von ihnen abhängig sind, da sie vom Versicherungsnehmer üblicherweise Unterhalt erhalten; c) falls der Versicherte eine Gesellschaft ist, die unbeschränkt haftenden Gesellschafter und die Personen, die mit diesen in einem der Verhältnisse gemäß dem vorhergehenden Punkt b) stehen.
Dritte. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von meetreet.
Dritte. Dritte sind natürliche oder juristische Personen, die bei Verursachung des Schadens weder Vertrauenspersonen, versicherte Personen, Aufsichtsräte, Verwaltungsräte, Beiräte, Gesellschafter noch Treuhänder bei Ihnen sind.
Dritte. Durch VONQ mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragte Dritte, wie z. B. Vertragsparteien, welche durch VONQ angewiesen wurden, Inhalte im Namen des Kunden, wie z. B. die Texte von Job Marketing Kampagnen zu verfassen, sowie Parteien, die eine Plattform für die Veröffentlichung von Job Marketing Kampagnen anbieten oder andere Medienkanäle, die für die Erbringung der Dienstleistungen genutzt werden können.
Dritte. Jede Person außer den Versicherten.
Dritte. Jede andere Person als die Versicherten.