Die Hauptversammlung Musterklauseln

Die Hauptversammlung. 1. Die Hauptversammlung ist die oberste Vertretung des Vereins. Sie besteht aus mindestens 40 und höchstens 48 Mitgliedervertretenden, die sich auf die einzelnen Regionen des Geschäftsgebietes den Mitglieder- verhältnissen entsprechend verteilen sollen. Jede und jeder Mitgliedervertretende hat eine Stimme. 2. Mitgliedervertretend kann nur ein volljähriges, im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindliches Mitglied des Vereins werden. 3. Die Mitgliedervertretenden werden von der Hauptversammlung auf höch- stens 4 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Alljährlich scheidet ein Viertel der Mitgliedervertretenden mit dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung aus dem Amt aus. Für innerhalb der Amtszeit ausschei- dende Mitgliedervertretende erfolgt in der nächsten Hauptversammlung eine Zuwahl für den Rest der Amtszeit. Für jede Xxxx unterbreitet ein aus Mitgliedern des Vorstandes, des Aufsichtsrates und der Mitgliedervertreten- denversammlung bestehender Wahlausschuss einen Vorschlag. 4. Das Amt einer oder eines Mitgliedervertretenden ist ein Ehrenamt und erlischt vor Ablauf der ordentlichen Amtszeit – durch Wegfall der Mitgliedschaft – durch Eröffnung des Konkursverfahrens über ihr oder sein Vermögen – durch Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte – durch Abwahl seitens der Hauptversammlung. § 12 1. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitgliedervertretenden anwesend ist. 2. Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasst, soweit sich aus dem Gesetz oder dieser Satzung nichts anderes ergibt. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Zur Änderung der Satzung sowie zur Verschmelzung oder Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Viertel der in der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich. Wahlen erfolgen mit Stimmzetteln, wenn nicht sämtliche anwesenden Mitgliedervertretenden einem anderen Abstimmungsverfahren zustimmen. Erhält bei einer Xxxx niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gül- tigen Stimmen, so kommen die beiden Personen, die die meisten Stimmen erhalten haben, in die engere Xxxx. Bei der engeren Xxxx ent- scheidet einfache Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. § 13 1. Den Zeitpunkt und den Ort der Hauptversammlung bestimmt nach Anhören des Aufsichtsrates der Vorstand. 2. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung hat durch den Aufsichtsrat zu erfolgen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. 3. Die Hauptversammlung wird durch den Vorst...
Die Hauptversammlung. Das höchste Organ der Die Sparkasse Bremen AG ist ihre Hauptversammlung. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über Satzungsänderungen sowie die Feststellung des Jahresabschlusses in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen und die Verwendung des Bilanzgewinns.
Die Hauptversammlung. Die Hauptversammlung ist die oberste Vertretung des Vereins. Sie besteht aus mindestens 40 und höchstens 48 Mitgliedervertretern, die sich auf die einzelnen Regionen des Geschäftsgebietes den Mitgliederverhältnissen entsprechend verteilen sollen. Jeder Mitgliedervertreter hat eine Stimme.
Die Hauptversammlung. (Stellung, Einberufung, Pflicht zur Teilnahme) Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Der Vorstand beruft die HV unter Einhaltung einer Frist von mindestens vierzehn Tagen schriftlich unter Angabe der Traktanden ein. Jedes Aktivmitglied ist zur Teilnahme an den ordentlichen und ausserordentlichen Hauptversamm- lungen verpflichtet.
Die Hauptversammlung. 14 Ort und Einberufung (1) Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres statt. Zu den Gegenständen ihrer Tagesordnung gehören insbesondere: a) Die Vorlage und Erläuterung des geprüften Jahresabschlusses, des Geschäftsberichtes, des Berichtes des Aufsichtsrates und des Vorschlages des Vorstandes über die Gewinnverwendung; b) ggf. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses; c) Beschlussfassung über die Gewinnverwendung; d) Beschlussfassung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat; e) ggf. Xxxx von Aufsichtsratsmitgliedern; f) ggf. Xxxx des Abschlussprüfers. (2) Eine außerordentliche Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn nach Gesetz oder Satzung eine Beschlussfassung der Hauptversammlung erforderlich ist oder das Wohl der Gesellschaft eine Einberufung notwendig macht. The supervisory board may pass rules of procedure for itself in the scope of the statutory provisions and the provisions of these articles of association.

Related to Die Hauptversammlung

  • Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Verschlüsselung Während der Übertragung personenbezogener Daten innerhalb von Amadeus Produkten über unsichere oder öffentliche Netzwerke werden zum Schutz starke Kryptographie und Sicherheitsprotokolle eingesetzt; dies gilt nicht für in Amadeus Produkten vorhandene E-Mail- Funktionalitäten (z.B. Buchungsbestätigungen). Es werden ausschließlich vertrauenswürdige Schlüssel und Zertifikate akzeptiert. Das verwendete Protokoll unterstützt ausschließlich sichere Versionen oder Konfigurationen. Für die verwendete Verschlüsselungsmethode wird eine Verschlüsselungsstärke nach aktuellem Stand der Technik verwendet. Außerhalb des elektronischen Transports trifft Amadeus Maßnahmen, die sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Produkte oder Dienstleistungen ergeben oder durch den Verantwortlichen im Rahmen der Beauftragung definiert wurden.

  • Zahnbehandlung inklusive professioneller Zahnreinigung und sonstiger Maßnahmen für Zahnprophylaxe nach dem Abschnitt der Gebührenordnung für Zahnärzte, der prophylaktische Leistungen regelt,

  • Veröffentlichung 22.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen öffentlich zu- gänglich im Kundencenter der MDCC oder unter xxx.xxxx.xx zur Einsicht zur Verfügung bzw. werden dem Kunden auf Wunsch zuge- sandt.

  • Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.