Dokumentation und Einhaltung der Klauseln. a) Jede Partei muss nachweisen können, dass sie ihre Pflichten gemäß diesen Klauseln erfüllt. Insbesondere führt der Datenimporteur geeignete Aufzeichnungen über die unter seiner Verantwortung durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten. b) Der Datenimporteur stellt der zuständigen Aufsichtsbehörde diese Aufzeichnungen auf Verlangen zur Verfügung.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Dokumentation und Einhaltung der Klauseln. (a) Jede Partei muss nachweisen können, dass sie ihre Pflichten gemäß diesen Klauseln erfüllt. Insbesondere führt der Datenimporteur geeignete Aufzeichnungen über die unter seiner Verantwortung durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten.
(b) Der Datenimporteur stellt der zuständigen Aufsichtsbehörde diese Aufzeichnungen auf Verlangen zur Verfügung.. Nicht zutreffend DE_TP_MSA_10.6_online.docx
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