Durchführung der Anpassung. Die nach den Ziffern 1 bis 3 zulässigen Änderungen werden dem Versicherungsnehmer in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie finden Anwen- dung, wenn der Versicherer dem Versicherungs- nehmer die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilt und ihn in Textform auf sein Kündigungsrecht nach Ziffer 5 hinweist.
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Samples: Zusatzbedingungen Zur Glasversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck
Durchführung der Anpassung. Die nach den Ziffern 1 9.1 bis 3 9.3 zulässigen Änderungen Ände- rungen werden dem Versicherungsnehmer in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie finden Anwen- dungAnwendung, wenn der Versicherer dem Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilt und ihn in Textform auf sein Kündigungsrecht nach Ziffer 5 17.5 hinweist.
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Samples: Reiseversicherung
Durchführung der Anpassung. Die nach den Ziffern 1 36.1 bis 3 36.3 zulässigen Änderungen werden dem Versicherungsnehmer in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie finden Anwen- dungAnwendung, wenn der Versicherer dem Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilt und ihn in Textform auf sein Kündigungsrecht nach Ziffer 5 36.5 hinweist.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Durchführung der Anpassung. Die nach den Ziffern 1 E.11.1 bis 3 E.11.3 zulässigen Änderungen werden dem Versicherungsnehmer in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie finden Anwen- dungAnwendung, wenn der Versicherer dem Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilt und ihn in Textform auf sein Kündigungsrecht nach Ziffer 5 E.9.5 hinweist.
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Samples: Reiseversicherung