Common use of Durchführung der Liquiditätsoptimierung Clause in Contracts

Durchführung der Liquiditätsoptimierung. Die Bank wird innerhalb der gesetzlichen Vorgaben für Anlagen im Privat- vermögen negative Kapitalerträge (z.B. Veräußerungsverluste oder gezahl- te Stückzinsen) auch rückwirkend auf den jeweiligen Kalenderjahresbeginn steuerlich berücksichtigen und somit bereits mit Kapitalertragsteuer, Solida- ritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastete Kapitalerträge wieder vom Steuerabzug freistellen, soweit verrechenbare Verluste zur Verfügung ste- hen (sog. „Steueroptimierung“). Dabei können Verluste aus der Veräuße- rung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrech- net werden. Die Erstattung erfolgt auf dem Verrechnungskonto. Im Fall der Stornierung von Transaktionen kann es auch zu einer Belastung (nur bei bereits realisierten Verlusten) kommen.

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