Durchsetzung der Beitragspflicht. 6.1 Die PK-Geschäftsstelle setzt in Zusammenarbeit mit dem von der PK beauf- tragten Inkassoorgan die Beitragspflicht gemäss Art. 23 GAV konsequent durch. Bei Schwierigkeiten, welche sich bei der Ausübung dieses Auftrages ergeben, entscheidet die PK aufgrund eines ihr von der PK-Geschäftsstelle zu unterbreitenden Antrages.
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Durchsetzung der Beitragspflicht. 6.1 Die PK-Geschäftsstelle setzt in Zusammenarbeit mit dem von der PK beauf- tragten beauftrag- ten Inkassoorgan die Beitragspflicht gemäss Art. 23 20 GAV konsequent durch. Bei Schwierigkeiten, welche sich bei der Ausübung dieses Auftrages ergeben, entscheidet die PK aufgrund eines ihr von der PK-Geschäftsstelle zu unterbreitenden Antrages.
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Durchsetzung der Beitragspflicht. 6.1 Die PK-Geschäftsstelle setzt in Zusammenarbeit mit dem von der PK beauf- tragten Inkassoorgan die Beitragspflicht gemäss Art. 23 20 GAV konsequent durch. Bei Schwierigkeiten, welche sich bei der Ausübung dieses Auftrages ergeben, entscheidet entschei- det die PK aufgrund eines ihr von der PK-Geschäftsstelle zu unterbreitenden AntragesAntra- ges.
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Durchsetzung der Beitragspflicht. 6.1 Die PK-Geschäftsstelle setzt in Zusammenarbeit mit dem von der PK beauf- tragten Inkassoorgan beauftragten lnkassoorgan die Beitragspflicht gemäss Art. 23 20 GAV konsequent durch. Bei Schwierigkeiten, welche sich bei der Ausübung dieses Auftrages ergeben, entscheidet die PK aufgrund eines ihr von der PK-Geschäftsstelle zu unterbreitenden Antrages.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)
Durchsetzung der Beitragspflicht. 6.1 Die PK-Geschäftsstelle der PK setzt in Zusammenarbeit mit dem von der PK beauf- tragten beauftragten Inkassoorgan die Beitragspflicht gemäss Art. 23 20 GAV konsequent durch. Bei Schwierigkeiten, welche sich bei der Ausübung dieses Auftrages ergeben, entscheidet die PK aufgrund eines ihr von der PK-PK- Geschäftsstelle zu unterbreitenden Antrages.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Das Maler Und Gipsergewerbe