Edelmetalle Musterklauseln

Edelmetalle. Referenzkurs ist der an den maßgeblichen Referenzmärkten notierte Preis in der für die maßgeblichen Referenzmärkte maßgeblichen Währungen. Einzelheiten sind den Instrumen- tendetails auf der HandelsplaNorm zu entnehmen; ist dort ein bestimmter Kurs bezeichnet, so ist dieser maßgeblich.
Edelmetalle. (1) Die Bank kann Aufträge betreffend den Kauf oder Verkauf von Edelmetallen und Münzen sowohl in physischer Form als auch durch Kontobuchungen auf Metallkonten ausführen. (2) Die Bank behält sich nach eigenem Ermessen das Recht vor, Aufträge betreffend den Kauf und die Einlieferung von physischen Edelmetallen und Münzen abzulehnen. Physische Edelmetallpositionen werden in einem Depot verwahrt. (3) Nicht physische Edelmetallpositionen werden auf Metallkonten verbucht und ausgewiesen. Auf Metallkonten werden keine Zinsen gezahlt. Goldpositionen auf Metallkonten können gegen eine Umwandlungsgebühr in physisches Gold umgewandelt werden. (4) Die Bank ist berechtigt, das Verfahren zur Abrechnung von Edelmetallgeschäften zu bestimmen. Die Abrechnung eines Allgemeine Geschäftsbedingungen 16/23 Kaufauftrags oder Verkaufsauftrags betreffend Edelmetallgeschäfte erfolgt zu gültigen Marktpreisen unter Abzug von Gebühren, Steuern, Abgaben, Auslagen und sonstigen Aufwendungen. Dazu gehören bei physischen Edelmetallen insbesondere die Transport- und Versicherungskosten. (5) Physische Edelmetalle, die die Bank für den Kunden erwirbt bzw. die eingeliefert werden, werden im Einklang mit den in Luxemburg anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen in einem Depot aufbewahrt. Münzen und Standardbarren werden aufgrund ihrer Eigenschaften getrennt und individuell entweder bei der Bank oder im Namen der Bank bei einem Verwahrer innerhalb oder außerhalb von Luxemburg aufbewahrt. Alle anderen Edelmetallbarren werden standardmäßig in einem nicht getrennt gehaltenen Depot bei der Bank selbst oder im Namen der Bank bei einem Verwahrer innerhalb oder außerhalb von Luxemburg aufbewahrt. (6) Die physische Auslieferung von Edelmetallen oder die Umwandlung und nachfolgende Auslieferung von auf einem Metallkonto gehaltenen Edelmetallen als physisches Edelmetall erfolgt, soweit dies möglich ist, am Geschäftssitz der Bank in Luxemburg, anderenfalls bei einer anderen Bank in Luxemburg. Auf Anfrage des Kunden erfolgt die physische Auslieferung an einen anderen Ort im In- oder Ausland, vorausgesetzt, dass eine solche Auslieferung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Sämtliche mit der Auslieferung verbundenen Risiken, Kosten, Aufwendungen und Auslagen gehen zu Lasten des Kunden. Das Verfahren für die Auslieferung bestimmt die Bank nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Marktusancen. Im Falle von Lieferbeschränkungen, die auf inländischen oder ausländischen Maßnahmen oder Gesetzen beruhen, h...
Edelmetalle. Für das Teilgesellschaftsvermögen können alle Arten von Edelmetallen gemäß § 221 Abs. 1 Nr. 3 KAGB erworben werden. Der Wert dieser Edelmetalle darf, unter Anrechnung der für das Teilgesellschaftsvermögen gehaltenen unverbrieften Darlehensforderungen und Derivaten, welche nicht den Anforderungen des § 197 Abs. 1 KAGB entsprechen, insgesamt bis zu 30% des Wertes des Teilgesellschaftsvermögens ausmachen. Zu den Edelmetallen gehören z.B.: ▪ Gold, ▪ Platin, ▪ Iridium, ▪ Palladium, ▪ Osmium, ▪ Silber, ▪ Quecksilber, ▪ Rhodium, ▪ Ruthenium, ▪ Kupfer, ▪ Rhenium. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Teilgesellschaftsvermögens neben der Anlage in Edelmetallen auch in Wertpapiere anlegen, die die Wertentwicklung der Edelmetallpreise widerspiegeln.
Edelmetalle. 1.1 Sofern gesondert vereinbart (siehe Versicherungsschein) gilt die erlaubnisfreie Anlageberatung oder die Vermittlung von 1.1.1 physischen Edelmetallen, sofern der Versicherungsnehmer weder Eigentümer noch Besitzer des Gegenstandes ist oder sich diesen beschafft; nach dem Risiko Erbringung von Finanzdienstleistungen als mitversichert. Vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind Tätigkeiten, die unter das Kreditwesengesetz fallen oder einer Pflichtversicherung im Sinne von §§ 113 VVG unterliegen. 1.2 In Ergänzung zu der Risikobeschreibung und den Besonderen Bedingungen für die Erbringung von weiteren Finanzdienstleistungen (FINANZ) sind ausgeschlossen Haftpflichtansprüche, die dadurch entstanden sind, dass in Aussicht gestellte Renditen, Gewinnerwartungen, Verzinsungen, steuerliche Vorteile oder sonstige Entwicklungen nicht eingetroffen sind (Rendite- und Performancerisiko) oder diesbezüglich unrichtige Angaben gemacht wurden.
Edelmetalle. Als zusätzliche Vermögensgegenstände darf die Gesellschaft folgende Edelmetalle für Rechnung des Fonds erwerben: • Gold Der Anteil der Edelmetalle darf insgesamt bis zu 30 Prozent des Wertes des Fonds betragen. Anlagegrenze für Edelmetalle und bestimmte Derivate In Edelmetalle und bestimmte Derivate dürfen insgesamt nicht mehr als 30 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. Zu den unter diese Anlagegrenze fallenden Derivaten zählen zum einen Deri- vate, die nicht von für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenständen abgeleitet sind. Weiterhin er- fasst sind Derivate, die nicht von einem der folgenden Basiswerte abgeleitet sind: • Zinssätzen • Wechselkursen • Währungen • Finanzindices, die hinreichend diversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Die Anlagegrenze umfasst daneben auch die für den Fonds als Sonstige Anlageinstrumente erwerbba- ren Schuldscheindarlehen (siehe Abschnitt „Anlageziele, -strategie, -grundsätze und –grenzen – Wei- tere Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen – Sonstige Anlageinstrumente“). Die Gesellschaft darf die Grenze von 30 Prozent in den ersten sechs Monaten seit Errichtung des Fonds sowie nach vollzogener Verschmelzung durch den übernehmenden Fonds jeweils unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung überschreiten.
Edelmetalle. Münzen und Medaillen zum Tageskurs • Edelmetalle (Barren) – An- / Verkauf 1 % vom Tageskurs – Verwahrung 0,1785 %1 p. a. vom Kurswert, Berechnung erfolgt halbjährlich zum 30.06. und zum 31.12. 1 Die Preise enthalten die gesetzliche MwSt. von x.Xx. 19 %. 2 Die Preise enthalten die gesetzliche MwSt. von x.Xx. 19 %. Hinzukommen fremde Spesen. 04.18 3/16 Xxx. Xxxxxxxxx, Xxxxxxx & Co. KG · Preis- und Leistungsverzeichnis
Edelmetalle. Es kann insbesondere bei Edelmetallen jederzeit zu Preisänderungen kommen. Die Wertentwicklungen von Edelmetallen in der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse oder Vorhersagen auf künftige Entwicklungen oder Werte zu. Edelmetalle (darunter z. B. Gold oder Silber) sind Rohstoffe, deren Vorkommen natürlich begrenzt ist. Es gibt keine Gewähr für einen konstanten Wertzuwachs von Edelmetallen in der Zukunft. Daher muss eine hohe Schwankung in Kauf genommen werden, was zu unvorhersehbaren Wertverlusten (letztlich bis zum Totalverlust) führen kann. Daraus folgt, dass nur ein gewisser Prozentsatz des zu veranlagenden Vermögens in Edelmetalle angelegt werden sollte. Auch bei stetigen Zukäufen (Ratenkaufplan) kann es zu einem Wertverlust kommen. Der/die Kunde/-n trägt/tragen als Eigentümer des Edelmetalls das Risiko von Wertschwankungen und ist/sind sich der Notwendigkeit der Risikostreuung durch Diversifizierung der Anlage bewusst. Es ist ihm/ihnen weiters bewusst, dass Edelmetalle (wie z. B. Gold und Silber) in der Währung Dollar notieren und dadurch Kursverluste und -gewinne (sprich: Wechselkursgewinne und -verluste) entstehen können. Wir weisen den/die Kunden als Eigentümer des Edelmetalls darauf hin, dass es bei Lagerstätten (Depots und Verwahrstätten) zu Schwierigkeiten und Zusatzkosten kommen kann. Er/sie ist/sind für die Lagerung (z. B. Zollfrei-Lager im Ausland) und die Auslieferung sowie für die Kosten selbst verantwortlich. Die IIIP Plattform GmbH bzw. der Vermittler haften nicht und lehnen jegliche Haftung für Wertverluste aus Edelmetallverwahrungen und der Lieferung ab. Weiters besteht bei der Einlagerung und Verwahrung des Edelmetalls möglicherweise ein Emittentenrisiko, wenn die Zuordnung bzw. die Aussonderung der Edelmetalle nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Edelmetalle. Die Gesellschaft kann jeden Auftrag zum Kauf, Verkauf und Transfer von Edelmetallen ausführen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Art und Weise der Liquidation zu bestimmen. Die Marktpreise werden auf der Grundlage von Marktpreisen unter Berücksichtigung aller Zölle, Steuern, Courtagen, Auslagen oder sonstiger Kosten berechnet. Die physische Lieferung von Metallen erfolgt, soweit möglich, in den Depotbanken, wobei alle Kosten vom Kunden getragen werden. Falls es erforderlich ist, dass es an einem anderen Ort durch- geführt wird, geschieht dies auf eigenes Risiko und auf eige- ne Kosten. Der Kunde muss die Gesellschaft mindestens fünf Werktage vor der Wiedereröffnung benachrichtigen. Die Bedingungen werden von der Gesellschaft frei bestimmt.
Edelmetalle. Es wird darauf hingewiesen, dass das berechnete Edelmetallgewicht von dem abgeschiedenen, beziehungsweise gelieferten Gewicht abweichen kann. Es wird ein entsprechend dem Angebot pro Mengeneinheit pauschalisiertes Edelmetallgewicht berechnet, welches auch Prozessverluste bei der Abscheidung und Umarbeitung des Edelmetalls beinhaltet.
Edelmetalle. ⋅ XXX XXXXXXXX XXXXX Xxxxxxxxxx ⋅ Real-Assets-Support