Common use of Ehrenamt Clause in Contracts

Ehrenamt. Die Förderung des Zusammenhalts ist in offenen, demokratischen Gesellschaften auch Aufgabe von Politik und Staat, denn er trägt maßgeblich zum gesellschaftli- xxxx Xxxxx in unserem Land bei. Millionen von Bürger machen mit ihren ehren- amtlichen Tätigkeiten und ihrem bürgerschaftlichem Engagement Deutschland zu einem lebenswerten und friedfertigen Land. Gesellschaftliche Integration im Sinne einer Vermittlung von Werten und Haltungen wie Toleranz, Respekt und Rücksich- tnahme durch das tägliche Miteinander in Familien, Schulen, Unternehmen, Verei- nen und vielen anderen Zusammenschlüssen gleichgesinnter Menschen sorgen daneben auch für eine nachhaltige Eindämmung von Extremismus, Antisemitis- mus und Jugendgewalt. Notwendig ist, dass Menschen nicht von gesellschaftlicher Teilhabe und der ge- sellschaftlichen Wertegrundlage abgehängt werden. Wir werden mit allen zivilge- sellschaftlichen Gruppen gemeinsam daran arbeiten, dass gerade Kinder und Ju- gendliche die Wertgrundlagen unserer Gesellschaft mit auf ihren Lebensweg nehmen. Insbesondere darf gesellschaftliche Teilhabe nicht von der finanziellen und wirtschaftlichen Haushaltslage des Einzelnen oder von Familien abhängen. Zugleich kann der Staat nicht auf die Mitwirkung und Verantwortung der Bürger für sich und ihre Familien verzichten. Wir erwarten, dass Eltern ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Diese gehören untrennbar zusammen. Die vielfältigen Investitionen im Engagement sind besser zu fördern, stärker zu vernetzen und vor allem denen zugänglich zu machen, die wir für bürgerschaftli- ches Engagement begeistern wollen. Wir wollen eine Nationale Engagementstrategie u. a. zusammen mit dem Nationa- len Forum für Engagement und Partizipation umsetzen, ein Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verfolgen, das alle geeigneten Rahmenbe- dingungen für eine nachhaltige Infrastruktur und Stabilisierung von Engagement und Partizipation berücksichtigt und zur Bündelung, Abstimmung und Weiterent- wicklung von Förderprogrammen ein geeignetes bundeseinheitliches Förderin- strument aufstellen. Wir werden die Qualität der Jugendfreiwilligendienste „Freiwilliges Soziales Jahr“ und „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ als Bildungsdienste nachhaltig sichern stär- ken. Der Kindergeldbezug in Zeiten geregelter und ungeregelter Jugendfreiwilligen- dienste wird vereinheitlicht, ein Kindergeldbezug während der Wehr- und Zivil- dienstzeit wird geprüft. Durch eine gemeinsame ressortübergreifende Strategie werden einheitliche und transparente Bedingungen für alle Freiwilligendienstleistenden geschaffen. Einen einheitlichen Status für Freiwilligendienstleistende im Zuge eines "Freiwilligen- dienststatusgesetzes" streben wir an. Wir wollen den vielfältigen ehrenamtlichen Einsatz für kulturelle Angebote und Entfal- tungsmöglichkeiten nachhaltig unterstützen und für mehr Anerkennung für das Eh- renamt sorgen. Ehrenamtlich Engagierte sollen von Bürokratie und Haftungsrisiken entlastet werden. Wir wollen die Angebote für das Freiwillige Soziale Jahr in der Kul- tur ausweiten. Die großen Potentiale und Kompetenzen der älteren Menschen sind eine wertvolle Ressource im demographischen Wandel. Mittelfristig wird die Entwicklung einer differenzierten, flächendeckenden Struktur der Förderung des Engagements im Alter, der Selbstorganisation und Nachbarschaftshilfe angestrebt. Der Zivildienst entfaltet sozialpolitische Wirkungen. Wir fördern auch künftig die Möglichkeit, den Zivildienst mit den darin erworbenen Fähigkeiten für die weitere Ausbildung nutzbar zu machen. Eine mögliche Doppelableistung von Zivildienst und Freiwilligem Sozialen Jahr soll künftig ausgeschlossen sein. Wir wollen den Lückenschluss zwischen Ende des Zivildienstes und den Ausbildungsbeginn durch die Möglichkeit einer abschnittsweisen Ableistung des Zivildienstes prüfen. Die künftige Struktur der Wehrpflicht wird sich im Zivildienst widerspiegeln, der Dienstleistungen der sozialen Einrichtungen weiter zu sichern hilft.

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Samples: www.csu.de, ruestungsexport-info.de

Ehrenamt. Das Ehrenamt nimmt für uns eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft ein. Zivilgesellschaftliches Engagement stärkt unsere Demokratie und sollte angemessene Anerkennung finden. Hier fordern wir weitere attraktive Anreize, die es Menschen ermöglicht, ehrenamtliche Tätigkeiten wahrzunehmen. Das Ehrenamt darf dabei nicht zum Ausgleich von Defiziten im Hauptamt missbraucht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind politisch interessiert und engagiert. Die Förderung des Zusammenhalts Ergebnisse der 18. Shell-Jugendstudie zeigen, dass junge Menschen sich politisch zu Wort melden und gehört werden wollen, sich jedoch oft von der Politik nicht ernst genommen fühlen. Das Recht auf Beteiligung ist in offenenden Kinder- und Jugendrechten verankert. Es ist daher wichtig, demokratischen Gesellschaften auch Aufgabe Konzepte zu entwickeln, um Kinder und Jugendliche in politische Prozesse einzubinden. Dafür wurde eine Stelle in der Jugendförderung geschaffen, die Kommunen und andere Institutionen bei Beteiligungsstrukturen unterstützt. Auf Kreisebene gilt es ebenfalls Möglichkeiten zu finden, z. B. durch die Einrichtung eines Jugendrates, Jugendanhörungen oder projektbezogene Beteiligungsformen. Die Beteiligung von Politik Kindern und Staat, denn er trägt maßgeblich zum gesellschaftli- xxxx Xxxxx Jugendlichen soll in unserem Land beiden Geschäftsordnungen der kommunalen Parlamente verankert werden. Millionen von Bürger machen mit ihren ehren- amtlichen Tätigkeiten und ihrem bürgerschaftlichem Engagement Deutschland zu einem lebenswerten und friedfertigen Land. Gesellschaftliche Integration Bestehende Institutionen wie z.B. die Kreisschüler*innenvertretung sollen noch stärker in die sie betreffende politische Arbeit im Sinne einer Vermittlung Kreis eingebunden werden. Der Kreis hat eine Informationsfreiheitssatzung eingeführt. Diese gewährt allen interessierten Bürger*innen freien Zugang zu amtlichen Informationen, die beim Kreis Groß- Gerau bzw. seinem Wirkungsbereich vorhanden sind. Um den individuellen Aufwand möglichst gering zu halten, sollen alle amtlichen Informationen soweit möglich auf offiziellen Internetseiten des Kreises maschinenlesbar veröffentlicht werden. Bei der Erstellung von Werten amtlichen Informationen soll zukünftig darauf geachtet werden, veröffentlichbare und Haltungen wie Toleranznicht- veröffentlichbare Teile zu trennen. Der Kreis verpflichtet sich, Respekt eine zentrale Anlaufstelle für Informationsfreiheitsanfragen und Rücksich- tnahme durch das tägliche Miteinander in Familien, Schulen, Unternehmen, Verei- nen und vielen anderen Zusammenschlüssen gleichgesinnter Menschen sorgen daneben auch für eine nachhaltige Eindämmung von Extremismus, Antisemitis- mus und Jugendgewaltein öffentlich zugängliches maschinenlesbares Dokumentenregister einzurichten. Notwendig istDie Koalitionspartner*innen stimmen überein, dass Menschen nicht von gesellschaftlicher Teilhabe wir nur in einer friedlichen Welt und der ge- sellschaftlichen Wertegrundlage abgehängt werdenbei internationaler Solidarität gut leben können. Wir vereinbaren, uns für Abrüstung und Atomwaffenfreiheit einzusetzen. Wir wenden uns gegen jegliche Militarisierungen des Gemeinwesens. Wir werden das Gespräch mit allen zivilge- sellschaftlichen Gruppen gemeinsam daran arbeitenden Schulen führen, um zu erreichen, dass gerade Kinder und Ju- gendliche die Wertgrundlagen unserer Gesellschaft keine Zusammenarbeit mit auf ihren Lebensweg nehmen. Insbesondere darf gesellschaftliche Teilhabe nicht von der finanziellen und wirtschaftlichen Haushaltslage des Einzelnen oder von Familien abhängen. Zugleich kann der Staat nicht auf die Mitwirkung und Verantwortung der Bürger für sich und ihre Familien verzichtenBundeswehr stattfindet. Wir erwarten, dass Eltern ihre Rechte setzen uns für die Verwirklichung der Menschenrechte ein und Pflichten wahrnehmenengagieren uns für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung. Diese gehören untrennbar zusammen. Die vielfältigen Investitionen im Engagement sind besser zu fördern, stärker zu vernetzen und vor allem denen zugänglich zu machenDies schließt die Ablehnung von internationalen Wirtschaftsabkommen ein, die wir für bürgerschaftli- ches Engagement begeistern wollen. Wir wollen eine Nationale Engagementstrategie u. a. zusammen mit dem Nationa- len Forum für Engagement und Partizipation umsetzen, ein Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verfolgen, das alle geeigneten Rahmenbe- dingungen für eine nachhaltige Infrastruktur und Stabilisierung von Engagement und Partizipation berücksichtigt und zur Bündelung, Abstimmung und Weiterent- wicklung von Förderprogrammen ein geeignetes bundeseinheitliches Förderin- strument aufstellen. Wir werden die Qualität der Jugendfreiwilligendienste „Freiwilliges Soziales Jahr“ und „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ als Bildungsdienste nachhaltig sichern stär- ken. Der Kindergeldbezug in Zeiten geregelter und ungeregelter Jugendfreiwilligen- dienste wird vereinheitlicht, ein Kindergeldbezug während der Wehr- und Zivil- dienstzeit wird geprüft. Durch eine gemeinsame ressortübergreifende Strategie werden einheitliche und transparente Bedingungen für alle Freiwilligendienstleistenden geschaffen. Einen einheitlichen Status für Freiwilligendienstleistende im Zuge eines "Freiwilligen- dienststatusgesetzes" streben wir an. Wir wollen den vielfältigen ehrenamtlichen Einsatz für kulturelle Angebote und Entfal- tungsmöglichkeiten nachhaltig unterstützen und für mehr Anerkennung für das Eh- renamt sorgen. Ehrenamtlich Engagierte sollen von Bürokratie und Haftungsrisiken entlastet werden. Wir wollen die Angebote für das Freiwillige Soziale Jahr in der Kul- tur ausweiten. Die großen Potentiale und Kompetenzen der älteren Menschen sind eine wertvolle Ressource im demographischen Wandel. Mittelfristig wird die Entwicklung einer differenzierten, flächendeckenden Struktur der Förderung des Engagements im Alter, der Selbstorganisation und Nachbarschaftshilfe angestrebt. Der Zivildienst entfaltet sozialpolitische Wirkungen. Wir fördern auch künftig die Möglichkeit, den Zivildienst mit den darin erworbenen Fähigkeiten Nachteile für die weitere Ausbildung nutzbar zu machenarmgehaltenen Länder mit sich bringen und Arbeitnehmer*innen- sowie Verbraucher*innenrechte gefährden. Eine mögliche Doppelableistung von Zivildienst Bei der Beschaffung wie bei der Auftragsvergabe halten wir die ILO-Normen, menschenrechtliche und Freiwilligem Sozialen Jahr soll künftig ausgeschlossen sein. Wir wollen den Lückenschluss zwischen Ende des Zivildienstes und den Ausbildungsbeginn durch die Möglichkeit einer abschnittsweisen Ableistung des Zivildienstes prüfen. Die künftige Struktur der Wehrpflicht wird sich im Zivildienst widerspiegeln, der Dienstleistungen der sozialen Einrichtungen weiter zu sichern hilftökologische Standards ein.

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Samples: www.gg-gruene.de

Ehrenamt. Die Förderung des Zusammenhalts ist in offenen, demokratischen Gesellschaften auch Aufgabe von Politik und Staat, denn er trägt maßgeblich zum gesellschaftli- xxxx Xxxxx in unserem Land bei. Millionen von Bürger machen mit ihren ehren- amtlichen Tätigkeiten und ihrem bürgerschaftlichem Engagement Deutschland zu einem lebenswerten und friedfertigen Land. Gesellschaftliche Integration im Sinne einer Vermittlung von Werten und Haltungen wie Toleranz, Respekt und Rücksich- tnahme Rück- sichtnahme durch das tägliche Miteinander in Familien, Schulen, Unternehmen, Verei- nen Vereinen und vielen anderen Zusammenschlüssen gleichgesinnter Menschen sorgen daneben auch für eine nachhaltige Eindämmung von Extremismus, Antisemitis- mus Anti- semitismus und Jugendgewalt. Notwendig ist, dass Menschen nicht von gesellschaftlicher Teilhabe und der ge- sellschaftlichen Wertegrundlage abgehängt werden. Wir werden mit allen zivilge- sellschaftlichen Gruppen gemeinsam daran arbeiten, dass gerade Kinder und Ju- gendliche die Wertgrundlagen unserer Gesellschaft mit auf ihren Lebensweg nehmen. Insbesondere darf gesellschaftliche Teilhabe nicht von der finanziellen und wirtschaftlichen Haushaltslage des Einzelnen oder von Familien abhängen. Zugleich kann der Staat nicht auf die Mitwirkung und Verantwortung der Bürger für sich und ihre Familien verzichten. Wir erwarten, dass Eltern ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Diese gehören untrennbar zusammen. Die vielfältigen Investitionen im Engagement sind besser zu fördern, stärker zu vernetzen und vor allem denen zugänglich zu machen, die wir für bürgerschaftli- ches Engagement begeistern wollen. Wir wollen eine Nationale Engagementstrategie u. a. zusammen mit dem Nationa- len Forum für Engagement und Partizipation umsetzen, ein Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verfolgen, das alle geeigneten Rahmenbe- dingungen für eine nachhaltige Infrastruktur und Stabilisierung von Engagement und Partizipation berücksichtigt und zur Bündelung, Abstimmung und Weiterent- wicklung von Förderprogrammen ein geeignetes bundeseinheitliches Förderin- strument aufstellen. Wir werden die Qualität der Jugendfreiwilligendienste „Freiwilliges Soziales Jahr“ und „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ als Bildungsdienste nachhaltig sichern stär- ken. Der Kindergeldbezug in Zeiten geregelter und ungeregelter Jugendfreiwilligen- dienste wird vereinheitlicht, ein Kindergeldbezug während der Wehr- und Zivil- dienstzeit wird geprüft. Durch eine gemeinsame ressortübergreifende Strategie werden einheitliche und transparente Bedingungen für alle Freiwilligendienstleistenden geschaffen. Einen einheitlichen Status für Freiwilligendienstleistende im Zuge eines "Freiwilligen- dienststatusgesetzes" streben wir an. Wir wollen den vielfältigen ehrenamtlichen Einsatz für kulturelle Angebote und Entfal- tungsmöglichkeiten nachhaltig unterstützen und für mehr Anerkennung für das Eh- renamt sorgen. Ehrenamtlich Engagierte sollen von Bürokratie und Haftungsrisiken entlastet werden. Wir wollen die Angebote für das Freiwillige Soziale Jahr in der Kul- tur ausweiten. Die großen Potentiale und Kompetenzen der älteren Menschen sind eine wertvolle Ressource im demographischen Wandel. Mittelfristig wird die Entwicklung einer differenzierten, flächendeckenden Struktur der Förderung des Engagements im Alter, der Selbstorganisation und Nachbarschaftshilfe angestrebt. Der Zivildienst entfaltet sozialpolitische Wirkungen. Wir fördern auch künftig die Möglichkeit, den Zivildienst mit den darin erworbenen Fähigkeiten für die weitere Ausbildung nutzbar zu machen. Eine mögliche Doppelableistung von Zivildienst und Freiwilligem Sozialen Jahr soll künftig ausgeschlossen sein. Wir wollen den Lückenschluss zwischen Ende des Zivildienstes und den Ausbildungsbeginn durch die Möglichkeit einer abschnittsweisen Ableistung des Zivildienstes prüfen. Die künftige Struktur der Wehrpflicht wird sich im Zivildienst widerspiegeln, der Dienstleistungen der sozialen Einrichtungen weiter zu sichern hilft.

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Samples: www.nachhaltigkeit.info