Eigen- und Kundenhandel Musterklauseln

Eigen- und Kundenhandel. Interne Nutzung der Marktdaten zum Zwecke des (1) Eigenhandels, d.h. Handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie des (2) Kundenhandels, d.h. Handeln im fremden Namen und auf fremde Rechnung oder Handeln im eigenen Namen und für fremde Rechnung

Related to Eigen- und Kundenhandel

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.