EIGENKAPITALVERMITTLUNGSVERTRÄGE Musterklauseln

EIGENKAPITALVERMITTLUNGSVERTRÄGE. Die Investmentgesellschaft wird mit der UniCredit Bank AG, Mün- chen („UniCredit Bank“) einen Eigenkapitalvermittlungsvertrag abschließen. Darin wird sich die UniCredit Bank gegenüber der Investmentgesellschaft verpflichten, das von der Investmentge- sellschaft angestrebte Eigenkapital zu platzieren. Eine Garantie, das von der Investmentgesellschaft geplante Eigenkapital tat- sächlich vollständig zu platzieren, wird die UniCredit Bank mit diesem Vertrag nicht übernehmen. Dieser Vertrag wird deut- schem Recht unterliegen, als Gerichtsstand wird München ver- einbart werden. Die Investmentgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft werden derartige Eigenkapitalvermittlungsverträge auch mit Dritten – d. h. weiteren Vertriebspartnern – abschließen, welche inhaltlich im Wesentlichen dem vorstehend dargestellten Eigen- kapitalvermittlungsvertrag entsprechen werden. Die weiteren Vertriebspartner sind berechtigt, Untervermittler zu beauftragen. Eine Darstellung der für diese Leistungen zu erbringenden Eigen- kapitalvermittlungsvergütung findet sich im Kapitel „Kosten“, Abschnitt „Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft“.
EIGENKAPITALVERMITTLUNGSVERTRÄGE. Die Verwaltungsgesellschaft wird mit der UniCredit Bank AG, München, („UniCredit Bank“) einen Eigenkapitalver- mittlungsvertrag abschließen. Darin wird sich die UniCredit Bank verpflichten, das von der Investmentgesellschaft ange- strebte Eigenkapital zu platzieren. Eine Garantie, das von der Investmentgesellschaft geplante Eigenkapital tatsächlich voll- ständig zu platzieren, wird die UniCredit Bank mit diesem Vertrag nicht übernehmen. Dieser Vertrag wird deutschem Recht unterliegen, als Gerichtsstand wird München verein- bart werden. Die Verwaltungsgesellschaft wird derartige Eigenkapitalver- mittlungsverträge auch mit Dritten – d. h. weiteren Ver- triebspartnern – abschließen, welche inhaltlich im Wesent- lichen dem vorstehend dargestellten Eigenkapitalvermitt- lungsvertrag entsprechen werden. Die weiteren Vertriebs- partner sind berechtigt, Untervermittler zu beauftragen. Eine Darstellung der für diese Leistungen zu erbringenden Eigenkapitalvermittlungsvergütung findet sich im Kapitel „Kosten“, Abschnitt „Kosten auf Ebene der Investment- gesellschaft“.
EIGENKAPITALVERMITTLUNGSVERTRÄGE. Die Investmentgesellschaft hat mit der Verwaltungsgesell- schaft am 23.01.2014, geändert durch Änderungsvereinba- rung vom 19.12.2014, einen Eigenkapitalbeschaffungsver- trag abgeschlossen. Darin hat sich die Verwaltungsgesell- schaft gegenüber der Investmentgesellschaft verpflichtet, das von der Investmentgesellschaft angestrebte Eigenkapital zu platzieren. Sie ist berechtigt, sich dazu weiterer Vermittler („Untervermittler“) zu bedienen. Die Verwaltungsgesell- schaft und die Investmentgesellschaft werden hierzu ent- sprechende Verträge mit diesen Untervermittlern abschlie- ßen. Eine Garantie, das von der Investmentgesellschaft ge- plante Eigenkapital tatsächlich vollständig zu platzieren, hat die Verwaltungsgesellschaft mit diesem Vertrag nicht über- nommen. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, als Ge- richtsstand ist München vereinbart. Darüber hinaus ist geplant, neben der Verwaltungsgesell- schaft die UniCredit Bank AG, München mit der Platzierung des Eigenkapitals der Investmentgesellschaft zu beauftragen. Eine Darstellung der für diese Leistungen zu erbringenden Eigenkapitalvermittlungsprovision sowie zu einer etwaigen (anteiligen) Erstattung dieser Vergütung im Fall der Investiti- on in WealthCap Zielgesellschaften findet sich im Kapitel „Kosten“, Abschnitte „Kosten auf Ebene der Investmentge- sellschaft“ und „Kosten auf Ebene der Zielgesellschaften“.

Related to EIGENKAPITALVERMITTLUNGSVERTRÄGE

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.