Common use of EIGENKAPITALVERMITTLUNGSVERTRÄGE Clause in Contracts

EIGENKAPITALVERMITTLUNGSVERTRÄGE. Die Investmentgesellschaft wird mit der UniCredit Bank AG, Mün- chen („UniCredit Bank“) einen Eigenkapitalvermittlungsvertrag abschließen. Darin wird sich die UniCredit Bank gegenüber der Investmentgesellschaft verpflichten, das von der Investmentge- sellschaft angestrebte Eigenkapital zu platzieren. Eine Garantie, das von der Investmentgesellschaft geplante Eigenkapital tat- sächlich vollständig zu platzieren, wird die UniCredit Bank mit diesem Vertrag nicht übernehmen. Dieser Vertrag wird deut- schem Recht unterliegen, als Gerichtsstand wird München ver- einbart werden. Die Investmentgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft werden derartige Eigenkapitalvermittlungsverträge auch mit Dritten – d. h. weiteren Vertriebspartnern – abschließen, welche inhaltlich im Wesentlichen dem vorstehend dargestellten Eigen- kapitalvermittlungsvertrag entsprechen werden. Die weiteren Vertriebspartner sind berechtigt, Untervermittler zu beauftragen. Eine Darstellung der für diese Leistungen zu erbringenden Eigen- kapitalvermittlungsvergütung findet sich im Kapitel „Kosten“, Abschnitt „Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft“.

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EIGENKAPITALVERMITTLUNGSVERTRÄGE. Die Investmentgesellschaft wird mit der UniCredit Bank AG, Mün- chen München („UniCredit Bank“) einen Eigenkapitalvermittlungsvertrag Eigenkapitalvermittlungsver- trag abschließen. Darin wird sich die UniCredit Bank gegenüber der Investmentgesellschaft verpflichten, das einen Teil des von der Investmentge- sellschaft angestrebte Eigenkapital Investmentgesellschaft angestrebten Eigenkapitals zu platzieren. Eine Garantie, das von der Investmentgesellschaft geplante Eigenkapital tat- sächlich tatsächlich vollständig zu platzieren, wird die UniCredit Bank mit diesem Vertrag nicht übernehmen. Dieser Vertrag wird deut- schem deutschem Recht unterliegen, als Gerichtsstand wird München ver- einbart vereinbart werden. Die Investmentgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft werden derartige Eigenkapitalvermittlungsverträge auch mit Dritten – d. h. weiteren Vertriebspartnern – abschließen, welche die inhaltlich im Wesentlichen dem vorstehend dargestellten Eigen- kapitalvermittlungsvertrag entsprechen werden. Die weiteren Vertriebspartner sind berechtigt, Untervermittler zu beauftragen. Eine Darstellung der für diese Leistungen zu erbringenden Eigen- kapitalvermittlungsvergütung findet sich im Kapitel „Kosten“, Abschnitt „Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft“.

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EIGENKAPITALVERMITTLUNGSVERTRÄGE. Die Investmentgesellschaft Hinsichtlich des Vertriebs wird u. a. mit der UniCredit Bank AG, Mün- chen München, (in diesem Abschnitt UniCredit Bank“Vermittler“ genannt) einen Eigenkapitalvermittlungsvertrag abschließenein Eigen- kapitalvermittlungsvertrag abgeschlossen. Darin wird sich die UniCredit Bank gegenüber der Investmentgesellschaft Vermittler verpflichten, das einen Teil des von der Investmentge- sellschaft angestrebte Eigenkapital Investmentgesell- schaft geplanten Eigenkapitals zu platzieren. Eine Garantie, das von der Investmentgesellschaft geplante Eigenkapital tat- sächlich tatsächlich vollständig zu platzieren, wird die UniCredit Bank der Vermittler mit diesem Vertrag nicht übernehmen. Dieser Vertrag wird deut- schem deutschem Recht unterliegenunter- liegen, als Gerichtsstand wird München ver- einbart vereinbart werden. Die Investmentgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft Derartige Eigenkapitalvermittlungsverträge werden derartige Eigenkapitalvermittlungsverträge auch mit Dritten – d. h. weiteren Vertriebspartnern – abschließenabgeschlossen, welche die inhaltlich im Wesentlichen dem vorstehend dargestellten Eigen- kapitalvermittlungsvertrag entsprechen werden. Die weiteren Vertriebspartner sind berechtigt, Untervermittler zu beauftragen. Eine Darstellung der für diese Leistungen zu erbringenden Eigen- kapitalvermittlungsvergütung findet sich im Kapitel „Kosten“, Abschnitt „Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft“, Unter- abschnitt „Initialkosten“.

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