Eigentum und Endbenutzerlizenzierung und Bereitstellung der lizenzierten Anwendungen an Endbenutzer. 3.1 Sie erkennen an und stimmen zu, dass Apple im Rahmen seiner Tätigkeit als Vertreter und/oder Beauftragter Hosting für Sie betreibt oder gemäß Abschnitt 1.2 (b) dieses Anhangs 1 autorisierten Dritten das Hosting der lizenzierten Anwendungen ermöglichen darf und den Download dieser lizenzierten Anwendungen durch Endbenutzer in Ihrem Namen gestattet. Sie sind jedoch für das Hosten und Bereitstellen von Inhalten oder Diensten verantwortlich, die von Ihnen mithilfe der API für In-App-Käufe verkauft oder bereitgestellt werden, mit Ausnahme von Inhalten, die in der lizenzierten Anwendung selbst enthalten sind (d. h. wenn der Inhalt durch den In-App-Kauf einfach entsperrt wird), sowie von Inhalten, die gemäß Abschnitt 3.3 von Anlage 2 der Vereinbarung von Apple gehostet werden. Die Parteien erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Apple keine Eigentumsanteile an den lizenzierten Anwendungen oder Informationen zu lizenzierten Anwendungen erwirbt. Eigentum, Verlustrisiko, Verantwortung und Kontrolle über die lizenzierten Anwendungen verbleiben jederzeit bei Ihnen. Apple darf keine der lizenzierten Anwendungen oder lizenzierten Anwendungsinformationen für irgendeinen Zweck oder auf irgendeine Weise verwenden, es sei denn, dies wird ausdrücklich in der Vereinbarung oder in diesem Anhang 1 genehmigt.
Eigentum und Endbenutzerlizenzierung und Bereitstellung der lizenzierten Anwendungen an Endbenutzer. 3.1 Sie erkennen an und stimmen zu, dass Apple im Rahmen seiner Tätigkeit als Vertreter und/oder Beauftragter Hosting für Sie betreibt oder gemäß Ziffer 1.2 (b) dieses Anhangs 1 autorisierten Dritten das Hosting der lizenzierten Anwendungen ermöglichen darf und den Download dieser lizenzierten Anwendungen durch Endbenutzer in Ihrem Namen gestattet. Sie sind jedoch für das Hosten und Bereitstellen von Inhalten oder Diensten verantwortlich, die von Ihnen mithilfe der API für In-App-Käufe verkauft oder bereitgestellt werden, mit Ausnahme von Inhalten, die in der lizenzierten Anwendung selbst enthalten sind (d. h. wenn