Common use of Eigentum und Gültigkeit der Karte Clause in Contracts

Eigentum und Gültigkeit der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit der Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit, ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuver- langen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel durch Kündigung des Kartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatzan- wendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhält- nis zwischen dem Karteninhaber und der kartenausgebenden Bank. Die Bank behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte diese gegen eine neue auszutauschen. Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.

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Samples: www.kt-bank.de, www.kt-bank.de

Eigentum und Gültigkeit der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbarüber- tragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit der Aushändigung einer neuenneuen Karte, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit, ist die Bank berechtigtbe- rechtigt, die alte Karte zurückzuver- langenzurückzuverlangen. Endet die BerechtigungBerech- tigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel z. B. durch Kündigung des KartenvertragesMLP Kreditkarten-Vertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Auf der Karte MLP Kreditkarte befindliche unternehmensgenerierte Zusatzan- wendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte MLP Kreditkarte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhält- nis Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der kartenausgebenden Bank. Die Bank behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte diese gegen eine neue auszutauschen. Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.

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Samples: mlp.de

Eigentum und Gültigkeit der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit der Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit, ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuver- langenzurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel z. B. durch Kündigung des KartenvertragesMastercard-Vertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Auf der Karte Mastercard befindliche unternehmensgenerierte Zusatzan- wendungen Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte Mastercard aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. .Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten Zusatzanwendung bankgenerierten Zusatz-anwendung richtet sich nach dem Vertragsverhält- nis Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der kartenausgebenden Bank. Die Bank behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte diese gegen eine neue auszutauschen. Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.

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Samples: www.flessabank.de

Eigentum und Gültigkeit der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der BankING. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte darauf angegebenen Zeitraum gültig. Mit der Aushändigung einer neuenneuen Karte, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit, Gültigkeit der alten Karte ist die Bank ING berechtigt, die alte Karte zurückzuver- langenzurück- zuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel z. B. durch Kündigung des KartenvertragesGirokonto Vertrags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank ING zurückzugeben. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatzan- wendungen Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht aufge- bracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren weite- ren Nutzung einer bank- generierten bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhält- nis Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der kartenausgebenden BankING. Die Bank ING behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte diese gegen eine neue auszutauschen. Kosten entstehen dem Karteninhaber Karten- inhaber dadurch nicht.

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Samples: www.ing.de

Eigentum und Gültigkeit der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der BankING. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte darauf angegebenen Zeitraum gültig. Mit der Aushändigung einer neuenneuen Karte, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit, Gültigkeit der alten Karte ist die Bank ING berechtigt, die alte Karte zurückzuver- langenzurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel z. B. durch Kündigung des KartenvertragesGirokonto Vertrags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank ING zurückzugeben. Auf der Karte befindliche befind- liche unternehmensgenerierte Zusatzan- wendungen Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber Karten- inhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhält- nis Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der kartenausgebenden BankING. Die Bank ING behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte diese gegen eine neue auszutauschen. Kosten entstehen dem Karteninhaber Karten- inhaber dadurch nicht.

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Samples: www.ing.de

Eigentum und Gültigkeit der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit der Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit, ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuver- langenzurückzuverlangen. Endet die BerechtigungBerechti- gung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel durch Kündigung des KartenvertragesKartenver- trages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugebenzurückzu- geben. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatzan- wendungen Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhält- nis Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der kartenausgebenden Bank. Die Bank behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte diese gegen eine neue auszutauschen. Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.

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Samples: www.neelmeyer.de

Eigentum und Gültigkeit der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit der Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit, ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuver- langenzurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel durch Kündigung des KartenvertragesMastercard Prepaid-Vertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Auf der Karte Mastercard Prepaid befindliche unternehmensgenerierte Zusatzan- wendungen Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte Mastercard Prepaid aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhält- nis Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der kartenausgebenden Bank. Die Bank behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte diese gegen eine neue auszutauschen. Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.

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Samples: www.olb.de