Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. (i) Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behält sich Xxxxxxx das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für Emerson vorgenommen. Wird diese Vorbehaltsware mit anderen, Xxxxxxx nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Xxxxxxx das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. (ii) Wird die von Xxxxxxx beigestellte Sache mit anderen, Xxxxxxx nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Xxxxxxx das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Lieferant Emerson anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für Emerson. (iii) An Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und
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Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. (i) Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behält sich Xxxxxxx behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für Emerson uns vorgenommen. Wird diese unsere Vorbehaltsware mit anderen, Xxxxxxx uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Xxxxxxx erwerben wir das Eigentum Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. (ii) Wird die von Xxxxxxx uns beigestellte Sache mit anderen, Xxxxxxx uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Xxxxxxx erwerben wir das Eigentum Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß dass der Lieferant Emerson uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für Emersonuns. (iii) An Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- undund Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt. Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungs- verpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist. Soweit die uns gemäß Abs. (1) und/ oder Abs. (2) zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller unserer noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 10 % übersteigt, sind wir auf Verlangen der Lieferanten zur Freigabe der Sicherungsrechte nach unserer Xxxx verpflichtet.
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Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. (i) Sofern wir xxxxxx dem Lieferanten Teile beim Lieferanten beistellenbeistellt, behält xxxxxx sich Xxxxxxx hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für Emerson xxxxxx vorgenommen. Wird diese Vorbehaltsware mit anderen, Xxxxxxx xxxxxx nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Xxxxxxx sie das Eigentum Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. (ii) Wird Werden die von Xxxxxxx beigestellte Sache xxxxxx beigestellten Teile mit anderen, Xxxxxxx xxxxxx nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Xxxxxxx erwerben sie das Eigentum Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß dass der Lieferant Emerson xxxxxx anteilmäßig Miteigentum ein Miteigentumsrecht überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für Emersonxxxxxx. (iii) An Werkzeugen behalten wir uns behält sich xxxxxx das Eigentum vor; der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns ulrich bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die uns xxxxxx gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen . xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an unseren diesen Werkzeugen etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- undund Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Ein Eigentumsvorbehalt des Lieferanten an den von ihm gelieferten Lieferungen/ Leistungen ist nur verbindlich, sofern er mit ulrich einzelvertraglich vereinbart wurde. Eine Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ungültig. Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheimzuhalten. Dritten dürfen sie nur mit ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung des Vertrages. Sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.
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Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. (i) Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behält sich Xxxxxxx Vertiv das Eigentum Eigen- tum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für Emerson Vertiv vorgenommen. Wird diese Vorbehaltsware mit anderen, Xxxxxxx Vertiv nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Xxxxxxx Vertiv das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der VerarbeitungVerarbei- tung. (ii) Wird die von Xxxxxxx Vertiv beigestellte Sache mit anderen, Xxxxxxx Vertiv nicht gehörenden gehö- renden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Xxxxxxx Vertiv das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis Ein- kaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß dass der Lieferant Emerson Vertiv anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für EmersonVertiv. (iii) An Werkzeugen Werk- zeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden Diebstahlsschä- den zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche Entschä- digungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche erfor- derliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- undund Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwai- ge Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt. (iv) Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhal- tungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Be- rechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.
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Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. (i) Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behält sich Xxxxxxx das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für Emerson vorgenommen. Wird diese Vorbehaltsware mit anderen, Xxxxxxx nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Xxxxxxx das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. (ii) Wird die von Xxxxxxx beigestellte Sache mit anderen, Xxxxxxx nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Xxxxxxx das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß dass der Lieferant Emerson Xxxxxxx anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für Emerson. (iii) An Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- undund Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen; unterläßt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt. (iv) Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheimzuhalten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages ; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.
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Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. (i) Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellenbestellen, behält sich Xxxxxxx behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für Emerson uns vorgenommen. Wird diese unsere Vorbehaltsware mit anderen, Xxxxxxx uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Xxxxxxx erwerben wir das Eigentum Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. (ii) Wird die von Xxxxxxx uns beigestellte Sache mit anderen, Xxxxxxx uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Xxxxxxx erwerben wir das Eigentum Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß dass der Lieferant Emerson uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für Emersonuns. (iii) An Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- Wasser-und Diebstahlsschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche Wartungs- Wartungs-und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- Instandhaltungs-und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt. Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist. Soweit die uns gemäß Abs. (1) und/oder Abs. (2) zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller unserer noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 10% übersteigt, sind wir auf Verlangen der Lieferanten zur Freigabe der Sicherungsrechte nach unserer Xxxx verpflichtet.
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Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. (i) Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behält sich Xxxxxxx behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für Emerson uns vorgenommen. Wird diese unsere Vorbehaltsware mit anderen, Xxxxxxx uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Xxxxxxx erwerben wir das Eigentum Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. (ii) Wird die von Xxxxxxx uns beigestellte Sache mit anderen, Xxxxxxx uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Xxxxxxx erwerben wir das Eigentum Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß dass der Lieferant Emerson uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für Emersonuns. (iii) An Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern. Gleichzeitig Gleizeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt. Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheimzuhalten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist. Soweit die uns gemäß Abs. (1) und/oder Abs. (2) zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller unserer noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 10 % übersteigt, sind wir auf Verlangen der Lieferanten zur Freigabe der Sicherungsrechte nach unserer Xxxx verpflichtet.
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