Common use of Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung Clause in Contracts

Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. 10.1 Sofern OKE Teile beim Verkäufer beistellt, behält sich OKE hieran das Eigentum vor. Ver- arbeitung oder Umbildung durch den Verkäufer werden für OKE vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, OKE nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt OKE das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der OKE gehörenden Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 10.2 Wird die von OKE beigestellte Sache mit anderen, OKE nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt OKE das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermisch- ten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Verkäufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Verkäufer OKE anteilmäßig, in Höhe des Wertes der beigestellten Sache, Miteigentum überträgt; der Verkäufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für OKE. 10.3 An Werkzeugen behält OKE sich das Eigentum vor; der Verkäufer ist verpflichtet, die Werk- zeuge ausschließlich für die Herstellung der von OKE bestellten Waren einzusetzen. Der Verkäufer ist weiter verpflichtet, die OKE gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Verkäufer OKE schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab und OKE nimmt die Abtretung hiermit an. Der Verkäufer ist verpflichtet, an den Werkzeugen von OKE etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf ei- xxxx Xxxxxx rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er OKE sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt. 10.4 Soweit die aus Abs. (1) und/oder Abs. (2) zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren von OKE um mehr als 10% übersteigen, ist OKE auf Verlangen des Verkäufers zur Freigabe der Sicherungsrechte nach ihrer Xxxx ver- pflichtet. 10.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung von OKE offengelegt werden. Die Geheimhaltungsver- pflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages. Sie erlischt aber, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unter- lagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist oder dem Verkäufer nachweislich schon zum Zeitpunkt der Mitteilung im Sinn von Satz 1 bekannt war. Der Verkäufer verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen, welche die Geheimhaltung sichern, zu ergreifen. Dritte, die der Verkäufer zur Vertragserfüllung beauftragt oder derer er sich sonst bedient, sind entsprechend zu verpflichten und hinzuweisen. Die Verletzung dieser Pflicht führt dazu, dass OKE die Herausgabe verlangen und Schadensersatz geltend ma- chen kann.

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Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. 10.1 8.1. Sofern OKE wir Teile beim Verkäufer beistelltLieferanten beistellen, behält sich OKE behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Ver- arbeitung Verarbeitung oder Umbildung durch den Verkäufer Lieferanten werden für OKE uns vorgenommen. Wird die unsere Vorbehaltsware mit anderen, OKE uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt OKE erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der OKE gehörenden unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 10.2 8.2. Wird die von OKE uns beigestellte Sache mit anderen, OKE uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt OKE erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermisch- ten vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Verkäufers Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Verkäufer OKE anteilmäßig, in Höhe des Wertes der beigestellten Sache, Lieferant uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Verkäufer Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für OKEuns. 10.3 An Werkzeugen behält OKE sich das Eigentum vor; der Verkäufer ist verpflichtet, die Werk- zeuge ausschließlich für die Herstellung der von OKE bestellten Waren einzusetzen8.3. Der Verkäufer ist weiter verpflichtet, die OKE gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Verkäufer OKE schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab und OKE nimmt die Abtretung hiermit an. Der Verkäufer ist verpflichtet, an den Werkzeugen von OKE etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf ei- xxxx Xxxxxx rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er OKE sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt. 10.4 Soweit die aus Abs. (1) und/oder Abs. (2) zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren von OKE um mehr als 10% übersteigen, ist OKE auf Verlangen des Verkäufers zur Freigabe der Sicherungsrechte nach ihrer Xxxx ver- pflichtet. 10.5 Der Verkäufer Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung von OKE Genehmigung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsver- pflichtung Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages. Sie erlischt aber; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unter- lagen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist oder dem Verkäufer nachweislich schon zum Zeitpunkt der Mitteilung im Sinn von Satz 1 bekannt war. Der Verkäufer verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen, welche die Geheimhaltung sichern, zu ergreifen. Dritte, die der Verkäufer zur Vertragserfüllung beauftragt oder derer er sich sonst bedient, sind entsprechend zu verpflichten und hinzuweisen. Die Verletzung dieser Pflicht führt dazu, dass OKE die Herausgabe verlangen und Schadensersatz geltend ma- chen kannist.

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Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. 10.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Käufers offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages. Sie erlischt aber, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist oder dem Verkäufer nachweislich schon im Zeitpunkt der Mitteilung im Sinn von Satz 1 bekannt war. 10.2 Sofern OKE Teile der Käufer beim Verkäufer beistelltbestellt, behält sich OKE der Käufer hieran das Eigentum vor. Ver- arbeitung Verarbeitung oder Umbildung durch den Verkäufer werden wird für OKE den Käufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware des Käufers mit anderen, OKE dem Käufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt OKE der Käufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der OKE gehörenden Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) des Käufers zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 10.2 10.3 Wird die von OKE vom Käufer beigestellte Sache mit anderen, OKE dem Käufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt OKE der Käufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermisch- ten vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Verkäufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Verkäufer OKE anteilmäßig, dem Käufer anteilmäßig in Höhe des Wertes der beigestellten Sache, Sache Miteigentum überträgt; der Verkäufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für OKEden Käufer. 10.3 10.4 An Werkzeugen behält OKE sich der Käufer das Eigentum vor; der Verkäufer ist verpflichtet, die Werk- zeuge Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von OKE vom Käufer bestellten Waren einzusetzen. Der Verkäufer ist weiter verpflichtet, die OKE dem Käufer gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Verkäufer OKE dem Käufer schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab und OKE ab, der Käufer nimmt die Abtretung hiermit an. Der Verkäufer ist verpflichtet, an den Werkzeugen von OKE des Käufers etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf ei- xxxx Xxxxxx eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er OKE dem Käufer sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt. 10.4 Soweit die aus Abs. (1) und/oder Abs. (2) zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren von OKE um mehr als 10% übersteigen, ist OKE auf Verlangen des Verkäufers zur Freigabe der Sicherungsrechte nach ihrer Xxxx ver- pflichtet. 10.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung von OKE offengelegt werden. Die Geheimhaltungsver- pflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages. Sie erlischt aber, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unter- lagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist oder dem Verkäufer nachweislich schon zum Zeitpunkt der Mitteilung im Sinn von Satz 1 bekannt war. Der Verkäufer verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen, welche die Geheimhaltung sichern, zu ergreifen. Dritte, die der Verkäufer zur Vertragserfüllung beauftragt oder derer er sich sonst bedient, sind entsprechend zu verpflichten und hinzuweisen. Die Verletzung dieser Pflicht führt dazu, dass OKE die Herausgabe verlangen und Schadensersatz geltend ma- chen kann.

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Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung. 10.1 9.1. Sofern OKE wir Teile beim Verkäufer beistelltLieferanten beistellen, behält sich OKE hieran haftet der Lieferant für den Verlust, Beschädigung oder Missbrauch. Wir behalten uns das Eigentum Eigentumsrecht für beigestellte Teile oder Materialien vor. Ver- arbeitung Verarbeitung oder Umbildung durch den Verkäufer Lieferanten werden für OKE uns vorgenommen. Wird die unsere Vorbehaltsware mit anderen, OKE uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt OKE erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der OKE gehörenden unserer Sache (Einkaufspreis bzw. Herstellungskosten zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 10.2 Wird die von OKE beigestellte Sache mit anderen, OKE nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt OKE das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermisch- ten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung9.2. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Verkäufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Verkäufer OKE anteilmäßig, in Höhe des Wertes der beigestellten Sache, Miteigentum überträgt; der Verkäufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für OKE. 10.3 An Werkzeugen behält OKE sich behalten wir uns das Eigentum Eigentumsrecht vor; der Verkäufer Lieferant ist verpflichtet, die Werk- zeuge Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von OKE uns bestellten Waren einzusetzen. Der Verkäufer Lieferant ist weiter verpflichtet, die OKE uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden Diebstahlsschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Verkäufer OKE Lieferant schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab und OKE nimmt ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Verkäufer Lieferant ist verpflichtet, an den unseren Werkzeugen von OKE etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten Inspektionsarbeiten, sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf ei- xxxx Xxxxxx eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er OKE uns sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt. Sämtliche Vorfälle und Maßnahmen sind mit Termin exakt zu protokollieren und auf Verlangen nachzuweisen. Werkzeuge sind als unser Eigentum deutlich zu kennzeichnen. 10.4 Soweit die aus Abs9.3. Prozess- und Leistungsdaten sowie techn. Dokumente unserer Werkzeuge sowie jegliche Aufzeichnungen hierzu (1z.B. Foto, Video) und/oder Abs. (2) zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren von OKE um mehr als 10% übersteigen, ist OKE auf Verlangen des Verkäufers zur Freigabe der Sicherungsrechte nach ihrer Xxxx ver- pflichtet. 10.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit ausdrücklicher unserer Zustimmung von OKE offengelegt an Dritte weitergeleitet werden. Die Geheimhaltungsver- pflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages. Sie erlischt aber, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unter- lagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist oder dem Verkäufer nachweislich schon zum Zeitpunkt der Mitteilung im Sinn von Satz 1 bekannt war. Der Verkäufer verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen, welche die Geheimhaltung sichern, zu ergreifen. Dritte, die der Verkäufer zur Vertragserfüllung beauftragt oder derer er sich sonst bedient, sind entsprechend zu verpflichten und hinzuweisen. Die Verletzung dieser Pflicht führt dazu, dass OKE die Herausgabe verlangen und Schadensersatz geltend ma- chen kann.

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