Common use of Eigentumsvorbehalte Clause in Contracts

Eigentumsvorbehalte. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegen- ständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. 2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchti- gung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. 3. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auf- tragnehmers an den Auftragnehmer.

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Samples: Bauvertrag, Bauvertrag

Eigentumsvorbehalte. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht Ver - fügungsrecht an den Liefergegen- ständen Liefer gegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. 2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der AuftraggeberAuf - traggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine Zahlungs - termine dem Auftragnehmer A uftragnehmer die Demontage der GegenständeGegen - stände, die ohne wesentliche Beeinträchti- gung Beeinträchtigung des Baukörpers Bau - körpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragenüber tragen. 3. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch hier durch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe Hö he der Forderung des Auf- tragnehmers Auftragnehmers an den Auftragnehmer.

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Samples: Bauvertrag

Eigentumsvorbehalte. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegen- ständen Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. 2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchti- gung Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. 3. Die Demontage und sonstigen sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auf- tragnehmers Auftragnehmers an den Auftragnehmer.

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Samples: General Terms and Conditions

Eigentumsvorbehalte. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegen- ständen Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. 2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchti- gung Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten gestalten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragenzurückzuübertragen. 3. Die Demontage und sonstigen Kosten kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auf- tragnehmers Auftragnehmers an den Auftragnehmer.

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Samples: Bauvertrag

Eigentumsvorbehalte. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegen- ständen Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. 2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes Gebäudes oder des Grundstücks des Auftraggebers geworden sind, verpflichtet verp flichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener Leistungsverweigerungsrechte dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchti- gung Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zulasten des Auftraggebers. 3. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4. Werden Liefergegenstände die vom Auftragnehmer eingebrachten Gegenstände als wesentliche Bestandteile mit einem Grundstück oder mit einem anderen Gegenstand fest verbundenverbunden oder verarbeitet, so überträgt tritt der Auftraggeber, falls hierdurch durch die Verbindung oder Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht seinen mit Eigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auf- tragnehmers Auftragnehmers schon jetzt an den AuftragnehmerAuftragnehmer ab.

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Samples: Bauvertrag

Eigentumsvorbehalte. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegen- ständen Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. 2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchti- gung Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu zurückzu- übertragen. 3. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand Gegen- stand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auf- tragnehmers Auftragnehmers an den Auftragnehmer.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalte. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegen- ständen Lieferge- genständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. 2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine Zahlungstermi- ne dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchti- gung Beeinträch- tigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. 3. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand Ge- genstand in Höhe der Forderung des Auf- tragnehmers Auftragnehmers an den Auftragnehmer.

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Samples: Bauvertrag

Eigentumsvorbehalte. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegen- ständen Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. 2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchti- gung Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragenzurückzuübertragen. 3. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auf- tragnehmers Auftragnehmers an den Auftragnehmer.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werkverträge

Eigentumsvorbehalte. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegen- ständen Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. 2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine Zahlungstermine, dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchti- gung Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragenzurückzuübertragen. 3. Die Demontage und sonstigen sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auf- tragnehmers Auftragnehmers an den Auftragnehmer.

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Samples: Bauvertrag

Eigentumsvorbehalte. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegen- ständen Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. 2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten dervereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchti- gung ohnewesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. 3. Die Demontage und sonstigen sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4. Werden Liefergegenstände mit einem WerdenLiefergegenstände miteinem anderen Gegenstand fest verbundenfestverbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen Forderung oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auf- tragnehmers Auftragnehmers an den Auftragnehmer.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen