Eigentumsrechte Musterklauseln

Eigentumsrechte. Sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den Programmen, dem Betriebssystem, der Integrierten Software und an allem, was auf Grundlage dieses Rahmenvertrags entwickelt oder übergeben wird, verbleiben bei Oracle bzw. den Lizenzgebern von Oracle.
Eigentumsrechte. Alle geistigen Eigentumsrechte einschließlich Urheber- und gewerblicher Schutzrechte an der Lösung und etwaigen Begleitmaterial stehen im Verhältnis zum Endkunden ausschließlich SIEVERS-SNC zu. SIEVERS-SNC behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich mit dieser Vereinbarung auf den Endkunden übertragen worden sind. Im Verhältnis zu SIEVERS-SNC behält der Endkunde alle Eigentumsrechte einschließlich Urheber- und gewerblicher Schutzrechte an seinen mit der Lösung bearbeiteten und/oder darin gespeicherten Daten.
Eigentumsrechte. Samsara-Software. Samsara und seine Lizenzgeber sind ausschließliche Inhaber sämtlicher Rechte, Eigentumsrechte und Rechtsansprüche an der Samsara-Software, die der Kunde lizenziert oder auf die er zugreift, einschließlich sämtlicher Rechte am geistigen Eigentum. Der Kunde erkennt an, dass die Samsara-Software durch Urheberrecht, Markenrecht und sonstige Gesetze der USA und anderer Länder geschützt ist. Der Kunde akzeptiert, keinerlei Hinweise zu Urheberrechten, Marken, Dienstleistungsmarken oder sonstigen Eigentumsrechten, die in den Dienstleistungen integriert sind oder diesen beiliegen, zu entfernen, zu ändern oder zu verdecken. Der Kunde muss, was er hiermit tut, Xxxxxxx unwiderruflich sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Rechtsansprüche, die er an der Samsara-Software haben könnte, übertragen und Samsara akzeptiert hiermit diese Übertragung. Dem Kunden werden im Rahmen dieser Vereinbarung keinerlei Eigentumsrechte übertragen. Mit Ausnahme der hierin erteilten ausdrücklichen Rechte erteilt Samsara keine weiteren, ausdrücklichen oder stillschweigenden, Lizenzen oder Zugriffsrechte für andere Software, Dienste, Technologie oder Rechte am geistigen Eigentum von Samsara. Firmware. Die Firmware wird lizenziert, nicht verkauft. Der Kunde ist Eigentümer der Hardware, auf der die Firmware gespeichert ist, Samsara behält jedoch das Eigentum an der Kopie der Firmware, einschließlich sämtlicher darin enthaltener Rechte am geistigen Eigentum. Der Kunde erkennt an, dass die Firmware durch Urheberrecht, Markenrecht und sonstige Gesetze der USA und anderer Länder geschützt ist. Samsara behält sich sämtliche Rechte an der Firmware vor, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich dem Kunden erteilt werden. Der Kunde erkennt an und ist damit einverstanden, dass Teile der Firmware, einschließlich unter anderem der Quellcode und das spezifische Design und die spezifische Struktur individueller Module oder Programme, Betriebsgeheimnisse von Samsara und seinen Lizenzgebern darstellen oder enthalten. WiFi-Datennutzung. Falls zutreffend, umfasst jegliche auf einem Auftragsformular identifizierte Lizenz für ein Fahrzeug-Gateway bis zu 500 MB pro Monat an WiFi-Volumen mit der Unternehmenslizenz (LIC-VG-ENT) oder bis zu 200 MB pro Monat an WiFi-Volumen mit der Express-Lizenz (LIC-VG-EXPRESS). Die Konnektivität zwischen dem Fahrzeug-Gateway und den Samsara-Dienstleistungen zählt nicht für die monatliche WiFi-Datenbereitstellung. Samsara behält sich das Recht vor, den Zugriff a...
Eigentumsrechte. 4.1. Die Lösung und Dokumentation sind geistiges Eigentum des Anbieters und werden durch die gültigen Urheberrechtsgesetze, die Bestimmungen internationaler Verträge und anderes gültiges Recht des Landes, in dem die Lösung verwendet wird, geschützt. Struktur, Organisation und Computercode der Lösung sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des Anbieters. Soweit Sie gegenüber dem Anbieter Kommentare zur Lösung äußern oder Vorschläge machen, hat der Anbieter das Recht, derartige Kommentare und Vorschläge zu speichern und in seinen aktuellen oder zukünftigen Produkten und Dienstleistungen für beliebige Zwecke zu verwenden, ohne dass Sie eine Vergütung erhalten oder dieser Speicherung oder Verwendung zustimmen.
Eigentumsrechte. 11.1 Die bestellten Waren gehen unabhängig von den Rechnungsmodalitäten spätestens nach erfolgter Bezahlung in das Eigentum des AG über. Der AN stellt den AG von Ansprüchen aus Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt und Abtretungen von Forderungen aus Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware frei.
Eigentumsrechte. Die Software und Dokumentation stellen vertrauliche und herstellerspezifische Informationen von NetIQ und/oder seinen Lieferanten dar. Jegliche Rechtsansprüche, Eigentumsrechte, geistigen Eigentumsrechte auf bzw. an Vorstehendem verbleiben bei NetIQ und/oder seinen Lieferanten. Die Software und Dokumentation sind durch die Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten sowie durch internationale Urheberrechtsverträge geschützt. Jegliche Rechtsansprüche, Eigentumsrechte, geistige Eigentumsrechte auf bzw. an den Inhalten, auf die mithilfe der Software zugegriffen wird, sind das Eigentum des jeweiligen Inhaltsanbieters und sind gegebenenfalls durch entsprechende Urheberrechte oder andere Gesetze geschützt. Diese Lizenz gewährt Ihnen keine Rechte an derartigen Inhalten. Mit dieser Lizenz erhalten Sie keine Rechte oder Anteile an der Software, sondern lediglich ein eingeschränktes Nutzungsrecht, das gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung widerrufbar ist.
Eigentumsrechte. 1. Mit Ausnahme der hierin ausdrücklich erteilten Lizenz verbleiben alle Titel, Rechte und Interessen, darunter uneingeschränkt alle geistigen Eigentumsrechte wie Urheberrechte an der Software und der Benutzerdokumentation sowie alle von Ihnen erstellten autorisierten Kopien, ausschließlich bei HM und ihren möglichen dritten Lizenzgebern. Die Software und die Benutzerdokumentation werden unter Lizenz vergeben, nicht verkauft.
Eigentumsrechte. 14.1 Von uns überlassene Werkzeuge, Formen, Muster, Modelle, Profile, Zeich- nungen, Normblätter, Druckvorlagen, Lehren sowie sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustim- mung weder an Dritte weitergegeben noch sonst für eigene Zwecke des Lieferanten verwendet werden. Sie sind vom Lieferanten gegen unbefugte Einsichtnahme oder Verwendung zu sichern und müssen, wenn nichts an- deres vereinbart ist, spätestens mit der Lieferung – bei langfristigen Lie- ferverträgen mit Beendigung der Lieferbeziehung - in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. Der Lieferant darf auch keine Kopien be- halten. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. In unserem Eigentum ste- hende Werkzeuge sind als unser Eigentum zu kennzeichnen. Der Lieferant hat uns einen ausreichenden Versicherungsschutz hierfür nachzuweisen.
Eigentumsrechte. 7.1 Diese Klausel bezieht sich auf alle Gegenstände (einschließlich Werkzeuge jeglicher Art) und sämtliche hiermit verbundene Informationen, Dokumentationen und das diesbezügliche geistige Eigentum, soweit diese (i) von uns erworben und/oder gemäß Auftrag durch Sie gefertigt werden, (ii) Ihnen durch uns für die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen oder irgendeinem anderen Zweck zur Verfügung gestellt werden, unabhängig von ihrer etwaigen Veränderung, Reparatur oder Ersetzung („unsere Gegenstände“)