Eigentumsvorbehalte. Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus den Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Auftraggeber bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Verpfändung und Sicherungsübertragung sind ihm untersagt. Von einer Verpfändung oder einer anderen Beeinträchtigung der Rechte des Auftragnehmers durch Dritte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Auftraggeber die vom Auftragnehmer gelieferte Ware, so tritt er hierdurch schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen aus Warenlieferungen des Auftragnehmers, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenabreden an den Auftragnehmer ab. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und dem Auftragnehmer die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Überschreiten die zu Gunsten des Auftragnehmers vereinbarten Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 20%, so gibt der Auftragnehmer nach seiner Xxxx auf Verlangen entsprechende Sicherheiten frei.
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Samples: Geschäfts , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Geschäfts , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalte. Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus den Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Auftraggeber bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Verpfändung und Sicherungsübertragung sind ihm untersagt. Von einer Verpfändung oder einer anderen Beeinträchtigung der Rechte des Auftragnehmers durch Dritte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Auftraggeber die vom Auftragnehmer gelieferte Ware, so tritt er hierdurch schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen aus Warenlieferungen des Auftragnehmers, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenabreden an den Auftragnehmer ab. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und dem Auftragnehmer die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Überschreiten die zu Gunsten des Auftragnehmers vereinbarten Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 2020 %, so gibt der Auftragnehmer nach seiner Xxxx auf Verlangen entsprechende Sicherheiten frei.
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Eigentumsvorbehalte. Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalta) wir-machen-events behält sich das Eigentum an gelieferten Waren und sonstigen Sachgütern bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag oder der Kaufpreisvereinbarung vor. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus den Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dannWir-machen-events ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kaufpreis für bestimmteKäufer sich vertragswidrig verhält und ist berechtigt die Rückgabe der Kaufsache zu verlangen.
b) Der Käufer ist verpflichtet, vom Auftraggeber bezeichnete Warenlieferungen bezahlt solange das Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und bei hochwertigen Gütern diese auf seine Kosten zum Neuwert gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.
c) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist hat der Käufer wir-machen-events unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für Für mögliche Ausfälle und Kosten die Saldoforderungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist wir-machen-events entstehen, auch solche die durch eine Drittwiderspruchsklage entstehen (§771 ZPO) haftet der Käufer.
d) Ist der Käüfer zur Weiterveräußerung der von wir-machen-events gelieferten Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Verpfändung und Sicherungsübertragung sind ihm untersagt. Von einer Verpfändung oder einer anderen Beeinträchtigung tritt der Rechte des Auftragnehmers durch Dritte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Auftraggeber die vom Auftragnehmer gelieferte Ware, so tritt er hierdurch Käufer schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen aus Warenlieferungen des Auftragnehmers, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenabreden Abnehmers an den Auftragnehmer wir-machen-events in Höhe des vereinbarten Endbetrages ab. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und dem Auftragnehmer die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Überschreiten die zu Gunsten des Auftragnehmers vereinbarten Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 20%, so gibt der Auftragnehmer nach seiner Xxxx auf Verlangen entsprechende Sicherheiten frei.
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