Eigentumsübergang. Der Eigentumsübergang an den AG erfolgt entweder bei Bezahlung oder bei Übernahme der (Teil‐) Lieferung oder Abnahme der (Teil‐) Leistung des AN, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. Ein Eigentumsvorbehalt des AN ist ausgeschlossen.
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Eigentumsübergang. Der Eigentumsübergang an den AG erfolgt entweder bei Bezahlung oder bei Übernahme der (Teil‐Teil-) Lieferung oder Abnahme der (Teil‐Teil-) Leistung des AN, je nachdem welches Ereignis Ereig- nis zuerst eintritt. Ein Eigentumsvorbehalt des AN ist ausgeschlossen.
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Eigentumsübergang. Der Eigentumsübergang an den AG erfolgt entweder bei Bezahlung oder bei Übernahme der (Teil‐) Lieferung oder Abnahme der (Teil‐) Leistung des AN, je nachdem welches Ereignis Ereig‐ nis zuerst eintritt. Ein Eigentumsvorbehalt des AN ist ausgeschlossen.
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