Lieferung Gefahr Und Eigentumsübergang Musterklauseln

Lieferung Gefahr Und Eigentumsübergang. (1) Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Verkäufers spesenfrei an die von uns in der Bestellung angegebene Empfangsstelle. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Geschäftssitz in Greifswald zu erfolgen (DAP Greifswald, Incoterms 2010). Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Haben wir ausnahmsweise die Frachtkosten zu tragen, so hat der Verkäufer die von uns vorgeschriebene Beförderungsart zu wählen, sonst die für uns günstigste Beförderungs- und Zustellart.
Lieferung Gefahr Und Eigentumsübergang. 6.1 Jeder Lieferung müssen vollständige Begleitpapiere/Lieferschein beigefügt werden, die zwingend auch die Auftragsnummer vom Käufer enthalten müssen. Technische Zertifikate, Zeugnisse, Prüfprotokolle, Abnahmeberichte, Qualitäts-prüfbericht und sonstige für den vertragsgemäßen Gebrauch der Ware erforderlichen Unterlagen sind kostenlos mit der Ware zu liefern.
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