Ein- und Ausfuhrbeschränkungen. Mit Ausnahme von Zöllen und Abgaben werden mit Inkrafttreten dieses Abkom- mens sämtliche Ein- oder Ausfuhrverbote oder -beschränkungen im Handel zwi- schen den EFTA-Staaten und Singapur in Form von Kontingenten, Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen oder durch andere Massnahmen aufgehoben.
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