Zielsetzungen Musterklauseln

Zielsetzungen. Die Vertragsparteien sind überzeugt, die künftigen, dem Gärtnereigewerbe sich stellenden Aufgaben und Probleme am besten dadurch lösen zu können, wenn sie diese gemeinsam und getragen vom Gedanken einer echten Partnerschaft behandeln. Im Bestreben, - die Interessen der Berufsorganisationen zum gemeinsamen Wohl der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden gebührend zu fördern, - eine für alle beteiligten Vertragsparteien fortschrittliche Arbeitsordnung zu erreichen und dadurch den Arbeitsfrieden zu gewährleisten, - ihre Abkommen dem Grundsatz von Treu und Glauben zu unterstellen und bei der Anwendung ihrer Vereinbarungen und der Durchführung die beidseitigen Interessen verständnisvoll zu würdigen, - die gemeinsamen Interessen zu fördern, wie -Förderung der Arbeitssicherheit, der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge, -Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, -Förderung der Qualität, -Erlass und Durchführung zeitgemässer Submissionsbedingungen, -regelmässige Beschäftigung, -Vergabe von Gärtnereiarbeiten der öffentlichen Hand nur an Betriebe, welche dem GAV unterstellt sind und die gesamtarbeitsvertraglichen Verpflichtungen einhalten, -Bekämpfung der unlauteren Konkurrenz durch unseriöses Preisunterbieten, -Bekämpfung der Umgehung des Vertrages.
Zielsetzungen. Damit ergeben sich folgende Zielsetzungen - möglichst weitgehende Integration der VGG-Gasversorgungen in das schweizeri- sche Beschaffungssystem mit den entsprechenden Rechten und Pflichten; - Ausgliederung der Transportinfrastruktur inkl. Speicher der Erdgas Zürich AG in die Erdgas Zürich Transport AG; - Beteiligung der VGG-Gasversorgungen an dem ihren Verteilnetzen vorgelagerten lokalen Transportnetz der Erdgas Zürich Transport AG; - kostenmässige Gleichbehandlung von Erdgas Zürich AG und VGG aus der Erd- gasbeschaffung und dem Transport; - kostengünstige Lösung unter Nutzung der insbesondere bei der Erdgas Zürich AG bestehenden Fachkompetenz und Infrastruktur; - Gründung einer gemeinsamen Unternehmung (Erdgas Regio AG) durch alle VGG- Partner für die gebündelte Erdgasbeschaffung, die Beteiligung an der Erdgas Zü- rich Transport AG und die Interessenwahrung; - klare interne Regeln zwischen den VGG-Partnern mit Rechten und Pflichten in den Bereichen Beschaffung, Transport und Mitbestimmung; - Sicherung des Einblicks in die Erdgas Ostschweiz AG (Beisitzer im Verwaltungs- rat); - kostengünstige Lösung. Der VGG-Vorstand hat sich seit Xxxxxx 2003 mit der Neugestaltung des Verhältnisses zur Erdgas Zürich AG beschäftigt. Anfangs 2004 wurde die gemeinsame Projektarbeit unter dem Namen “Tandem“ mit der Erdgas Zürich AG begonnen. Am 30. Xxxx 2004 gab die VGG-Mitgliederversammlung das Projekt und die dafür notwendigen Mittel einstimmig frei. Nach Zwischeninformationen konnten am 28. Xxxx 2006 an einer VGG-Informationsveranstaltung die Ergebnisse der Projektarbeit vorgestellt werden, die Zustimmung fanden. Anfangs Juni 2006 wurde den VGG-Mitgliedern die beabsich- tigte vertragliche Regelung im Detail gezeigt und erläutert. Mitte Juli 2006 haben je der Verwaltungsrat der Erdgas Zürich AG und der VGG-Vorstand die erarbeiteten Doku- mente genehmigt.
Zielsetzungen. 1. Die EFTA-Staaten und Tunesien errichten eine Freihandelszone im Einklang mit den Bestimmungen dieses Abkommens, um die wirtschaftlichen Tätigkeiten in ihren Hoheitsgebieten zu fördern, dadurch die Lebens- und Beschäftigungsbedingungen zu verbessern und zur wirtschaftlichen Integration Europa-Mittelmeer beizutragen.
Zielsetzungen. Die Entwicklungsplanung der LMU ist vorrangig auf wissenschaftliche Exzellenz ausgerich- tet. Ihre hochschulindividuellen Ziele lassen sich nur bedingt einzelnen Handlungsfeldern zuordnen, sondern beziehen sich unter Berücksichtigung der von ihr verfolgten Strategie- bereiche und bearbeiteten Querschnittsfelder im Regelfall auf mehrere Handlungsfelder. Mit Verweis auf die jeweils adressierten Handlungsfelder der Rahmenvereinbarung formuliert die LMU in III.1 daher handlungsfeldübergreifende Ziele, zugehörige Indikatoren und Maßnahmen sowie diesbezügliche Mindestanforderungen, die sie unter Einsatz des Strate- giefonds verfolgt. Ein Rückbezug auf die einzelnen Handlungsfelder und Ziele der Rahmen- vereinbarung wird in III.2 und III.3 hergestellt und die in der Rahmenvereinbarung festge- legten Indikatoren und Mindestanforderungen werden in diesen beiden Abschnitten mit Blick auf die LMU ausgeführt. Ziel der LMU als einer international führenden Volluniversität ist es, die Rahmenbedingun- gen für Spitzenforschung in allen Profilfeldern auf kompetitivem Niveau zu halten und – an- knüpfend an die bisherigen Leistungen – weiter auszubauen. Die wichtigste Voraussetzung für den Erfolg der LMU stellt dabei die Gewinnung herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dar. In den letzten Jahren hat die LMU die umfassenden Rekrutie- rungspotenziale aus der Hightech Agenda Bayern (HTA), ihrer Gesamtstrategie LMUexcellent (EXU) sowie des Tenure-Track-Programms zur Förderung des wissenschaft- lichen Nachwuchses (WISNA) genutzt und zu einer höchst erfolgreichen Rekrutierungsstra- tegie zur Gewinnung herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern integriert. Um im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe weiterhin erfolgreich zu sein und international zugkräftige Forschungsumgebungen bereitstellen zu können, verschränkt die LMU flexible Rekrutierungsmodelle mit einer bedarfsgerechten Erhaltung und Erneuerung erfolgskritischer Forschungsinfrastruktur. Dazu besetzt die LMU strategisch bedeutsame Wissenschaftsbereiche – unabhängig vom Freiwerden einer Professur – frühzeitig unter Nutzung des proaktiven Berufungsverfahrens neu. Hierfür nutzt die LMU die im Rahmen von LMUexcellent geschaffenen Professurenprogramme zur international hochkarätigen Besetzung freiwerdender Professuren und unterstützt Investitionen im Rahmen von Beru- fungszusagen. Um dem wissenschaftlichen Nachwuchs optimale Qualifizierungsbedingungen zu bieten, hat die LMU über die letzte...
Zielsetzungen. Die Vertragsparteien beabsichtigen mit diesem Abkommen, die Grundlage für ein eng koordiniertes, stufenweises und humanes Verfahren für die unterstützte Rück- kehr afghanischer Staatsangehöriger, die sich in der Schweiz aufhalten, zu schaffen. In diesem Verfahren ist die freiwillige Rückkehr mit Vorrang zu behandeln; zudem ist den in Afghanistan bestehenden Rahmenbedingungen und dem Grundsatz einer sicheren, würdevollen und nachhaltigen Rückkehr Rechnung zu tragen.
Zielsetzungen. BEISPIELE
Zielsetzungen. (1) Drei-bis sechsjährige Kinder in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, die über man- gelnde Deutschkenntnisse verfügen, insbesondere jene mit anderer Erstsprache als Deutsch, sollen so gefördert werden, dass sie mit Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch nach den „Bildungsstandards zur Sprech-und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht“ möglichst beherrschen. Die Feststellung eines allfälligen Sprachförderbedarfs soll in den institu- tionellen Kinderbetreuungseinrichtungen durch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen, allenfalls gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Volksschulen bzw. sonstigem qualifizierten Personal erfolgen. Die frühe sprachliche Förderung ist durch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen bzw. sonstiges qualifiziertes Personal zusätzlich zur alltagsintegrierten Förderung altersadäquat, individuell und auf spielerische Weise durchzuführen.
Zielsetzungen. Die Studierenden stellen eine Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis auf der Basis der erworbenen Kompetenzen her, machen sich mit der Berufswirklichkeit von Sozialarbeiterinnen/ -pädagoginnen bzw. Sozialarbeitern/ -pädagogen vertraut und entwickeln ein Verständnis für Zusammenhänge von Theorie und Praxis.
Zielsetzungen. (1) Ziel dieser Dienstvereinbarung ist es, ⇨ den Missbrauch von Suchtmitteln und die Entwicklung von Suchtverhalten zu vermeiden bzw. abzubauen, ⇨ die Arbeitssicherheit zu erhöhen, ⇨ suchtgefährdeten und suchtkranken Beschäftigten frühzeitig Hilfe anbieten, ⇨ für alle Betroffenen ein durchschaubares und einheitliches Handlungskonzept sicherstellen, ⇨ eigenverantwortliches Handeln der Beschäftigten in Verbindung mit Missbrauchs- und Suchtproblemen zu unterstützen, ⇨ die Beschäftigten für die Folgen von Missbrauch zu sensibilisieren, ⇨ die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern.
Zielsetzungen. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Bedingungen für eine naturverträgliche Ausübung des Wanderns - vor allem in den bayerischen Mittel- und Hochgebirgen - festzulegen und zugleich den Bestand dieser gesellschaftlich wertvollen Form der aktiven Erholung in ganz Bayern zu sichern. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der ökologischen Wertigkeit der Landschaft und der Erholungsmöglichkeiten im Freistaat geleistet werden. Durch die landesweite Erhaltung attraktiver Wandermöglichkeiten müssen die wohnortnahe Ausübung des Wanderns sowie das Wandern in den traditionellen Urlaubsgebieten des Freistaats gemäß dem gesellschaftlichen Bedarf gewährleistet bleiben. Das Wandern darf die Qualität des Naturraums nicht beeinträchtigen, insbesondere müssen die erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung von Tier- und Pflanzenarten vermieden werden und der Erhalt schützenswerter Biotope garantiert sein.