Einbeziehung zum Börsenhandel Musterklauseln

Einbeziehung zum Börsenhandel. Der Antrag auf Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Open Market (Freiverkehr der Frank- furter Wertpapierbörse) im Segment Quotation Board wird gestellt. Die Aufnahme des Handels in den Schuldverschreibungen im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt voraussichtlich am 29. September 2020. Der Handel kann bereits vor Ausgabe von Schuldverschreibungen aufgenommen werden. Die Emittentin behält sich demnach vor, vor dem 29. September 2020 einen Handel per Er- scheinen in den Schuldverschreibungen zu veranlassen. Eine Einbeziehung in einen „geregelten Markt“ im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente erfolgt nicht.
Einbeziehung zum Börsenhandel. Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Einbeziehung der Schuldverschreibungen (i) in den Open Market (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Quotation Board und (ii) innerhalb von sechs Monaten nach dem Begebungstag in das Nordic ABM, einen von der Osloer Börse organisierten und betriebenen selbstregulierten Marktplatz („Nordic ABM“), zu stellen. Die Aufnahme des Handels in den Schuldverschreibungen im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt voraussichtlich am
Einbeziehung zum Börsenhandel. Der Antrag auf Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Open Market (Freiverkehr) der Frank- furter Wertpapierbörse wird gestellt. Dabei handelt es sich um ein multilaterales Handelssystem (MTF) im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 22 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente. Die Aufnahme des Handels in den Schuldverschreibungen im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt voraus- sichtlich in der 15. KW 2024. Die Entscheidung über die Einbeziehung der Schuldverschreibungen zum Handel im Open Market (Freiverkehr) liegt im Ermessen der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Handel kann vor Ausgabe von Schuldverschreibungen aufgenommen werden. Die Emittentin behält sich vor, vor der 14. KW 2024 einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen zu veranlassen. In- formationen in Bezug auf die Einbeziehung in den Handel der Schuldverschreibungen im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse wurden von Seiten der CSSF weder geprüft und noch genehmigt. Eine Einbeziehung in einen „geregelten Markt“ im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente erfolgt nicht.
Einbeziehung zum Börsenhandel. Der Antrag auf Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Open Market (Freiverkehr) im Segment Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse wird gestellt. Dabei handelt es sich um ein multilate- rales Handelssystem (MTF) im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 22 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID II”). Die Aufnahme des Handels in den Schuldverschreibungen im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt voraussichtlich am 22. November 2022. Die Entscheidung über die Einbeziehung der Schuldverschreibungen zum Handel im Open Market (Freiverkehr) liegt im Ermessen der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Handel kann vor Ausgabe von Schuldverschreibungen aufgenommen werden. Die Emittentin behält sich vor, vor dem 22. November 2022, frühestens jedoch nach Ende des Angebotszeitraumes, einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen zu veranlassen. Eine Einbeziehung in einen „geregelten Markt“ im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente erfolgt nicht.