Einblicksrecht des Versicherers; Folgen unrichtiger Angaben Musterklauseln

Einblicksrecht des Versicherers; Folgen unrichtiger Angaben. Der Versicherer hat das Recht, die Angaben des Versicherungsnehmers nachzuprüfen. Der Versicherungsnehmer hat zu diesem Zweck Einblick in sämtliche maßgebenden Unterlagen zu gewähren. Hat der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben gemacht, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar (siehe Art. 8, Pkt. 1.1).
Einblicksrecht des Versicherers; Folgen unrichtiger Angaben. Der Versicherer hat das Recht, die Angaben des Versiche- rungsnehmers nachzuprüfen. Der Versicherungsnehmer hat zu diesem Zweck Einblick in sämtliche maßgebenden Unterla- gen zu gewähren. Hat der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben gemacht, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar (siehe Artikel 8, Punkt 1.1).

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