Einfahrt Musterklauseln

Einfahrt. Durch einfaches Vorhalten der Dauerparker-Karte an die Bedienungssäule an der Einfahrt wird die Karte gelesen und eine Schrankenöffnung erfolgt bei Berechtigung. Bitte achten Sie auf den Text im Display. Nachdem Sie durchgefahren sind, schließt sich die Schranke automatisch.
Einfahrt. Vor dem Rolltor der Einfahrt befindet sich eine Bedienungssäule neben der Einfahrtrampe. Durch einfaches Vorhalten der Dauerparker-Karte an die Frontplatte öffnen Sie das Rolltor. Nachdem sich das Rolltor geöffnet hat, fahren Sie weiter und halten Ihre Dauerparker-Karte an die Bedienungssäule an der Einfahrt und öffnen damit die Einfahrtschranke. Das Rolltor und die Einfahrtschranke schließen sich automatisch, nachdem Sie eingefahren sind.
Einfahrt. Am aktiven Parkabfertigungsgerät an der Einfahrt zum Parkhaus werden die Daten der Dauerparker-Karte erfasst; dies geschieht berührungslos sowohl automatisch über die Antennen, als auch durch Vorhalten am Kartenleser des Kontrollgerätes. Hierzu ist es notwendig, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug am aktiven Parkabfertigungsgerät kurz anhalten. Im Display am Gerät erscheint „Karte wird überprüft“. Wenn Ihre Dauerparker-Karte als einfahrtsberechtigt erkannt wird, erscheint die Anzeige „Herzlich willkommen im Parkhaus“ und die Schranke öffnet sich. Wenn Sie keine Freigabe erhalten, drücken Sie bitte die Ruftaste, damit Ihnen unsere Mitarbeiter behilflich sein können. Sollte die Einfahrtsschranke bereits offen sein, müssen Sie trotzdem am aktiven Parkabfertigungsgerät anhalten, damit die Daten Ihrer Dauerparker-Karte verarbeitet werden können. Dies ist sehr wichtig, da grundsätzlich vor jeder Ausfahrt eine Einfahrt registriert werden muss. Sollte das Parkhaus durch das Gittertor verschlossen sein, so wird sich nach erfolgreicher Registrierung das Tor gemeinsam mit der Schranke öffnen.
Einfahrt. Die Ferienanlage, in der das Ferienhaus steht, ist durch eine Schranke gesichert. Um passieren zu können, muss sich der Xxxx bei der Kurverwaltung Ostseebad Baabe, Xx Xxxxxxx 0, unter Angabe der Adresse „Xxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxx“, anmelden. Nach Entrichtung der Kurtaxe erhält der Xxxx eine Einfahrtsberechtigung für die Dauer seines Aufenthaltes. Bitte beachten Sie die örtlichen Öffnungszeiten vor Anreise unter xxx.xxxxxx.xx .
Einfahrt. Der Nutzer hat den auf der Buchungsbestätigung aufgedruckten Barcode bei der Einfahrt zum Barcode‐Leser hinzuhalten. Der Nutzer erhält danach an der Einfahrtssäule ein Parkticket. Bei einer Einfahrt in den Parkbereich innerhalb der gebuchten Zeit (oder maximal 2 Stunden davor) unter Verwendung des Barcodes erkennt die Einfahrtssäule die Onlinebuchung automatisch, gibt ein Parkticket frei und öffnet die Schrankenanlage. Lediglich für den Fall, dass der Barcode nicht gelesen werden kann, muss der Nutzer ein Parkticket ziehen. Sollte der Nutzer bei der Einfahrt irrtümlich ein Parkticket ziehen, ohne dass er sich mit dem Barcode autorisiert hat, muss er den Parkbereich unverzüglich verlassen und neuerlich unter Nutzung des Barcodes einfahren. (Der Parkplatz kann innerhalb von 10 Minuten ohne Bezahlung wieder verlassen werden.) Für die MAZUR gilt der jeweilige Besitzer des Parktickets als berechtigt, einen freien Stellplatz zu benutzen. Die MAZUR ist zwar berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Berechtigung zu überprüfen. Die Buchungsbestätigung gilt nur zum einmaligen Befahren und Verlassen des Parkplatzes.
Einfahrt. Nach Zufahrt stecken Sie Ihre Dauerparker-Karte mit dem Barcode-Feld und der Aufschrift „PARK SERVICE HÜFNER GmbH + Co. KG“ nach oben in den Schlitz an der Bedienungssäule der Einfahrt und öffnen damit die Einfahrtschranke. Sie schließt sich automatisch, nachdem Sie durchgefahren sind.
Einfahrt. Nach Zufahrt über die Einfahrtspur führen Sie Ihre Dauerparker-Karte mit der Aufschrift nach oben und den Xxxxx zum Schalter in den Schlitz der Bedienungssäule an der Einfahrt ein und öffnen damit die Einfahrtschranke. Die Schranke schließt sich automatisch, nachdem Sie durchgefahren sind.
Einfahrt. Nach Zufahrt über die Einfahrtspur führen Sie Ihre Dauerparker-Karte mit der Aufschrift nach oben und den Xxxxx zum Schalter in den Schlitz der Bedienungssäule an der Einfahrt ein. Sobald sich die Beleuchtung eingeschaltet hat und das Rolltor ganz geöffnet ist, können Sie einfahren. Das Rolltor schließt sich automatisch, nachdem Sie durchgefahren sind. Die Beleuchtung schaltet sich ebenfalls automatisch wieder aus.
Einfahrt. An der Einfahrt halten Sie Ihre Dauerparker-Karte an die gekennzeichnete Fläche der Bedienungssäule und öffnen damit die Einfahrtschranke. Die Schranke schließt sich automatisch, wenn Sie durchgefahren sind.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.