Einfriedungen. Einfriedungen des Vereinsgeländes (Außeneinfriedungen) sind durchsichtig oder als Hecke bis zu einer Höhe von 2,00 m zulässig. Einfriedungen innerhalb der Vereins- anlage sind durchsichtig oder als Hecke bis zu einer Höhe von 1,00 m zulässig. Sie sind einheitlich nach Vorgabe des Verpächters zu erstellen und zu pflegen.
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Samples: www.kgv-gaensekamp.de, cdn.website-editor.net, kgv-lindenberg-5.de