Einfriedungen. Einfriedungen des Vereinsgeländes (Außeneinfriedungen) sind durchsichtig oder als Hecke bis zu einer Höhe von 2,00 m zulässig. Einfriedungen innerhalb der Vereins- anlage sind durchsichtig oder als Hecke bis zu einer Höhe von 1,00 m zulässig. Sie sind einheitlich nach Vorgabe des Verpächters zu erstellen und zu pflegen.
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