Einfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung Musterklauseln

Einfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung. 1. Im Warenverkehr zwischen den EFTA-Ländern und der Türkei werden keine neuen Einfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung eingeführt.
Einfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung. 1. Im Warenverkehr zwischen den EFTA-Staaten und Jordanien werden keine neuen Einfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung eingeführt.
Einfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung. 1. Im Warenverkehr zwischen den EFTA-Staaten und Israel werden keine neuen Einfuhrzölle oder irgendwelche Abgaben gleicher Wirkung eingeführt.
Einfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung. 1. Im Warenverkehr zwischen den EFTA-Staaten und der Westbank und dem Gazastreifen werden keine neuen Einfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung eingeführt.
Einfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung. 1. Im Warenverkehr zwischen den EFTA-Staaten und Mazedonien werden keine neuen Einfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung eingeführt.
Einfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung. 1. Im Warenverkehr zwischen den EFTA-Staaten und Marokko werden keine neuen Einfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung eingeführt.
Einfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung. 1. Ab dem Inkrafttreten dieses Abkommens werden im Handel zwischen Ägypten und den EFTA-Staaten keine neuen Einfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung eingeführt. 7 SR 0.632.11