Common use of Einhaltung von Rechtsvorschriften Clause in Contracts

Einhaltung von Rechtsvorschriften. 16.1. Für den Inhalt der von ihm bereitgestellten, verbreiteten, übermittelten, empfangenen oder zugänglich gemachten Daten, Nachrichten oder Informationen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dasselbe gilt sinngemäß für alle Personen, denen der Kunde die Nutzung von Services ermöglicht. 16.2. Zum Inhalt bereitgestellter, verbreiteter, übermittelter und empfangener oder zugänglich gemachter Daten, Nachrichten oder Informationen, sowie hinsichtlich der Verbreitung von Nachrichten selbst (§ 107 TKG 2003) bestehen Beschränkungen durch Rechtsvorschriften (Strafgesetzbuch, Pornografiegesetz, Verbotsgesetz, E-Commerce-Gesetz, TKG 2003 etc.), zu deren Einhaltung sich der Kunde verpflichtet. Verletzt der Kunde bei Nutzung von Services Rechtsvorschriften, hält er Tele2 in diesem Zusammenhang schad- und klaglos. 16.3. Nutzt der Kunde Services, um Daten zur Abfrage durch Dritte bereitzustellen, gilt er als Medieninhaber im Sinne des Mediengesetzes. Er hält Tele2 von jedem Schaden frei, welcher durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht; dies insbesondere im Zusammenhang mit Medieninhaltsdelikten oder medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen Dritter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einhaltung von Rechtsvorschriften. 16.1. Für den Inhalt der von ihm bereitgestellten, verbreiteten, übermittelten, empfangenen oder zugänglich gemachten Daten, Nachrichten oder Informationen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dasselbe gilt sinngemäß für alle Personen, denen der Kunde die Nutzung von Services ermöglicht. 16.2. Zum Inhalt bereitgestellter, verbreiteter, übermittelter und empfangener oder zugänglich gemachter Daten, Nachrichten oder Informationen, sowie hinsichtlich 19/31 der Verbreitung von Nachrichten selbst (§ 107 TKG 2003) bestehen Beschränkungen durch Rechtsvorschriften (Strafgesetzbuch, Pornografiegesetz, Verbotsgesetz, E-Commerce-Gesetz, TKG 2003 etc.), zu deren Einhaltung sich der Kunde verpflichtet. Verletzt der Kunde bei Nutzung von Services Rechtsvorschriften, hält er Tele2 in diesem Zusammenhang schad- und klaglos. 16.3. Nutzt der Kunde Services, um Daten zur Abfrage durch Dritte bereitzustellen, gilt er als Medieninhaber im Sinne des Mediengesetzes. Er hält Tele2 von jedem Schaden frei, welcher durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht; dies insbesondere im Zusammenhang mit Medieninhaltsdelikten oder medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen Dritter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einhaltung von Rechtsvorschriften. 16.1. 16.1 Für den Inhalt der von ihm bereitgestellten, verbreitetenverbrei- teten, übermittelten, empfangenen oder zugänglich gemachten Daten, Nachrichten oder Informationen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dasselbe gilt sinngemäß für alle Personen, denen der Kunde die Nutzung von Services ermöglicht. 16.2. 16.2 Zum Inhalt bereitgestellter, verbreiteter, übermittelter und empfangener oder zugänglich gemachter Daten, Nachrichten oder Informationen, sowie hinsichtlich der Verbreitung von Nachrichten selbst (§ 107 TKG 2003) bestehen Beschränkungen durch Rechtsvorschriften (Strafgesetzbuch, PornografiegesetzPornographie Gesetz, Verbotsgesetz, E-Commerce-Gesetz, TKG 2003 etc.), zu deren Einhaltung Einhal- tung sich der Kunde verpflichtet. Verletzt der Kunde bei Nutzung von Services Rechtsvorschriften, hält er Tele2 STW in diesem Zusammenhang schad- und klaglos. 16.3. 16.3 Nutzt der Kunde Services, um Daten zur Abfrage durch Dritte bereitzustellen, gilt er als Medieninhaber im Sinne des Mediengesetzes. Er hält Tele2 STW von jedem Schaden frei, welcher durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht; dies insbesondere im Zusammenhang mit Medieninhaltsdelikten oder medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen Ent- schädigungsansprüchen Dritter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Einhaltung von Rechtsvorschriften. 16.1. 16.1 Für den Inhalt der von ihm bereitgestellten, verbreiteten, übermittelten, empfangenen oder zugänglich gemachten Daten, Nachrichten oder Informationen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dasselbe gilt sinngemäß für alle Personen, denen der Kunde die Nutzung von Services ermöglicht. 16.2. 16.2 Zum Inhalt bereitgestellter, verbreiteter, übermittelter und empfangener oder zugänglich gemachter Daten, Nachrichten oder Informationen, sowie hinsichtlich der Verbreitung von Nachrichten selbst (§ 107 TKG 2003) bestehen Beschränkungen durch Rechtsvorschriften (Strafgesetzbuch, Pornografiegesetz, Verbotsgesetz, E-Commerce-Gesetz, TKG 2003 etc.), zu deren Einhaltung sich der Kunde verpflichtet. Verletzt der Kunde bei Nutzung von Services Rechtsvorschriften, hält er Tele2 Castelli Networks in diesem Zusammenhang schad- und klaglos. 16.3. 16.3 Nutzt der Kunde Services, um Daten zur Abfrage durch Dritte bereitzustellen, gilt er als Medieninhaber im Sinne des Mediengesetzes. Er hält Tele2 Castelli Networks von jedem Schaden frei, welcher durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht; dies insbesondere im Zusammenhang mit Medieninhaltsdelikten oder medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen Dritter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einhaltung von Rechtsvorschriften. 16.118.1. Für den Inhalt der von ihm bereitgestellten, verbreiteten, übermittelten, empfangenen oder zugänglich gemachten Daten, Nachrichten oder Informationen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dasselbe gilt sinngemäß für alle Personen, denen der Kunde die Nutzung von Services ermöglicht. 16.218.2. Zum Inhalt bereitgestellter, verbreiteter, übermittelter und empfangener oder zugänglich gemachter Daten, Nachrichten oder Informationen, sowie hinsichtlich der Verbreitung von Nachrichten selbst (§ 107 TKG 2003174 TKG) bestehen Beschränkungen durch Rechtsvorschriften (Strafgesetzbuch, Pornografiegesetz, Verbotsgesetz, E-Commerce-Gesetz, TKG 2003 etc.), zu deren Einhaltung sich der Kunde verpflichtet. Verletzt der Kunde bei Nutzung von Services Rechtsvorschriften, hält er Tele2 Drei in diesem Zusammenhang schad- und klaglos. 16.318.3. Nutzt der Kunde Services, um Daten zur Abfrage durch Dritte bereitzustellen, gilt kann er als Medieninhaber im Sinne des MediengesetzesMediengesetzes anzusehen sein. Er hält Tele2 Drei von jedem Schaden frei, welcher durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht; dies insbesondere im Zusammenhang mit Medieninhaltsdelikten oder medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen Dritter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einhaltung von Rechtsvorschriften. 16.1. 13.1 Für den Inhalt der von ihm bereitgestellten, verbreiteten, übermittelten, empfangenen oder zugänglich gemachten Daten, Nachrichten oder Informationen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dasselbe Das- selbe gilt sinngemäß für alle Personen, denen der Kunde die Nutzung von der SIP-Trunk-Services ermöglicht. 16.2. 13.2 Zum Inhalt bereitgestellter, verbreiteter, übermittelter und empfangener oder zugänglich gemachter Daten, Nachrichten oder Informationen, sowie hinsichtlich der Verbreitung von Nachrichten selbst (§ 107 TKG 2003TKG) bestehen Beschränkungen durch Rechtsvorschriften (Strafgesetzbuch, PornografiegesetzPornografiege- setz, Verbotsgesetz, E-Commerce-Gesetz, TKG 2003 etc.), zu deren Einhaltung sich der Kunde verpflichtet. Verletzt der Kunde bei Nutzung von Services der SIP-Trunk-Dienste Rechtsvorschriften, hält er Tele2 KBC in diesem Zusammenhang Zu- sammenhang schad- und klaglos. 16.3. 13.3 Nutzt der Kunde Servicesdie SIP-Trunk-Dienste, um Daten zur Abfrage durch Dritte bereitzustellen, gilt er als Medieninhaber im Sinne des Mediengesetzes. Er hält Tele2 KBC von jedem Schaden frei, welcher durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht; dies insbesondere im Zusammenhang mit Medieninhaltsdelikten Medienin- haltsdelikten oder medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen Dritter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Sip Trunk Dienste

Einhaltung von Rechtsvorschriften. 16.1. 16.1 Für den Inhalt der von ihm bereitgestellten, verbreiteten, übermittelten, empfangenen oder zugänglich gemachten Daten, Nachrichten oder Informationen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dasselbe gilt sinngemäß für alle Personen, denen der Kunde die Nutzung von Services ermöglicht. 16.2. 16.2 Zum Inhalt bereitgestellter, verbreiteter, übermittelter und empfangener oder zugänglich gemachter Daten, Nachrichten oder Informationen, sowie hinsichtlich der Verbreitung von Nachrichten selbst (§ 107 TKG 2003) bestehen Beschränkungen durch Rechtsvorschriften (Strafgesetzbuch, Pornografiegesetz, Verbotsgesetz, E-Commerce-Gesetz, TKG 2003 etc.), zu deren Einhaltung sich der Kunde verpflichtet. Verletzt der Kunde bei Nutzung von Services Rechtsvorschriften, hält er Tele2 in diesem Zusammenhang schad- und klaglos. 16.3. 16.3 Nutzt der Kunde Services, um Daten zur Abfrage durch Dritte bereitzustellen, gilt er als Medieninhaber im Sinne des Mediengesetzes. Er hält Tele2 von jedem Schaden frei, welcher durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht; dies insbesondere im Zusammenhang mit Medieninhaltsdelikten oder medienrechtlichen medien- rechtlichen Entschädigungsansprüchen Dritter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einhaltung von Rechtsvorschriften. 16.115.1. Für den Inhalt der von ihm bereitgestellten, verbreiteten, übermittelten, empfangenen oder zugänglich gemachten Daten, Nachrichten oder Informationen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dasselbe gilt sinngemäß für alle Personen, denen der Kunde die Nutzung von Services ermöglicht. 16.215.2. Zum Inhalt bereitgestellter, verbreiteter, übermittelter und empfangener oder zugänglich gemachter Daten, Nachrichten oder Informationen, sowie hinsichtlich der Verbreitung von Nachrichten selbst (§ 107 TKG 2003174 TKG) bestehen Beschränkungen durch Rechtsvorschriften (Strafgesetzbuch, Pornografiegesetz, Verbotsgesetz, E-Commerce-Gesetz, TKG 2003 etc.), zu deren Einhaltung sich der Kunde verpflichtet. Verletzt der Kunde bei Nutzung von Services Rechtsvorschriften, hält er Tele2 Drei in diesem Zusammenhang schad- und klaglos. 16.315.3. Nutzt der Kunde Services, um Daten zur Abfrage durch Dritte bereitzustellen, gilt kann er als Medieninhaber im Sinne des MediengesetzesMediengesetzes anzusehen sein. Er hält Tele2 Drei von jedem Schaden frei, welcher durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht; dies insbesondere im Zusammenhang mit Medieninhaltsdelikten oder medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen Dritter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen