Endbenutzer-Lizenzvereinbarung Musterklauseln

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung. Lesen Sie die Bedingungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) sorgfältig durch, bevor Sie die Lösung verwenden (wie unten definiert). Dies ist ein rechtsverbindlicher Vertrag. Durch Zustimmung auf elektronischem Wege, Installieren der Lösung oder Verwenden der Lösung stimmen Sie allen Bedingungen dieser Vereinbarung zu, und zwar für Sie selbst und alle von Ihnen vertretenen natürlichen oder juristischen Personen oder für diejenigen, für deren Gerät Sie die Lösung erwerben (zusammengefasst als „Sie“). Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, setzen Sie den Installationsvorgang nicht fort, verwenden Sie die Lösung nicht und löschen oder vernichten Sie alle Kopien der Lösung, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden. Diese Vereinbarung bezieht sich auf Ihre Nutzung bestimmter Software oder Dienste, einschließlich aller Updates (jeweils eine „Lösung“), für die Sie diese Vereinbarung akzeptieren, und jegliche dazugehörige Dokumentation. Im Rahmen dieser Vereinbarung bezeichnet „Anbieter“ die juristische Person, die hier als diejenige benannt ist, die Ihnen die Lösung zur Verfügung stellt; „Dokumentation“ umfasst alle Handbücher und Anweisungen, die vom Anbieter mit der Lösung bereitgestellt werden; „geltende Bedingungen“ bezieht sich auf die Abonnementlaufzeit in Kombination mit den Gerätetypen, der zulässigen Anzahl von Geräten und anderen Transaktionsbedingungen und Dokumenten, die Sie beim Kauf der Lösung akzeptiert haben (einschließlich jeglicher Verkaufsbedingungen), sowie mit den weiteren in Abschnitt 2 und der Dokumentation beschriebenen Einschränkungen. Bitte beachten Sie, dass diese Vereinbarung aus zwei Teilen besteht. Die Abschnitte 1 bis 12 dieser Vereinbarung gelten für alle Lösungen, einschließlich der Lösungen, die unten aufgelistet sind. Abschnitt 13 enthält zusätzliche Bedingungen, die einzelne Lösungen oder Kategorien von Lösungen betreffen, darunter Software, Dienste und andere Produkte von Dritten
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung. Die EULA regelt neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Zugang zu der App und deren Nutzung durch die Benutzer. Bei Mehrdeutigkeit oder Abweichungen haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang vor der EULA. Die EULA muss von den Benutzern online beim Zugriff auf die App bestätigt werden. Der Kunde und der etwaige Bevollmächtigte erkennen an, dass der Zugang zu der App und deren Nutzung voraussetzen, dass der Benutzer sich vorbehaltlos mit der Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen der EULA einverstanden erklärt. Jede spätere Änderung der EULA ist vom Kunden und/oder etwaigen Bevollmächtigten online oder auf Verlangen der Bank offline zu bestätigen. Die EULA sieht folgende Bestimmungen vor: Sie (im Folgenden „Sie“) erhalten für die über die App für mobile Geräte (im Folgenden die „App“) bereitgestellten Produkte eine Lizenz zur Nutzung ausschließlich zu den Bedingungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (im Folgenden „EULA“). Der Lizenzgeber, Quintet Private Bank (Europe) S.A., eine luxemburgische Bank, die nach den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg gegründet wurde (im Folgenden der „App-Anbieter“), behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt wurden. Die Produkte, die Gegenstand dieser Lizenz sind, werden in dieser Lizenz als „lizenzierte App“ bezeichnet.
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung. Gegenstand dieser Lizenzvereinbarung ist das Computerprogramm, die Programmbeschreibung, die Bedienungsanleitung sowie das sonstige zugehörige schriftliche Material, das von der Hörzentrum Oldenburg gGmbH, Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx auf einem Datenträger oder einem Server unter diesen Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt wird. Dies wird im Nachfolgenden als Software bezeichnet. Der Anwender / Nutzer erkennt an, dass die Software bestimmungsgemäß lediglich zum in der Bedienungsanleitung angegebenen Zweck eingesetzt und genutzt werden darf. § 1 Rechtsinhaberschaft Der Anwender / Nutzer erkennt an, dass es sich bei der Software um ein geschütztes Computerprogramm im Sinne des § 69 a UrheberrG (Deutschland) handelt. Des Weiteren erkennt der Nutzer an, dass die Hörzentrum Oldenburg gGmbH alleinige Rechtsinhaberin im Sinne des deutschen UrheberrG ist. § 2 Rechtseinräumung Die Hörzentrum Oldenburg gGmbH räumt dem Lizenznehmer / Endbenutzer das Recht ein, die Software in der in der Programmbeschreibung sowie der Bedienungsanleitung beschriebenen Weise zu nutzen. Das Nutzungsrecht wird als einfaches, nicht ausschließliches und nur nach Maßgabe des § 3 an Dritte übertragbares, entgeltliches Recht eingeräumt, die Software im Rahmen der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung zu nutzen. Zur Anwendung gewährt die Hörzentrum Oldenburg gGmbH dem Lizenznehmer / Endbenutzer das Recht, die Software auf einem einzelnen Computer an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses einen Systems. Der Lizenznehmer / Endbenutzer darf die Software in körperlicher Form von einem Computer nur dann auf einen anderen Computer übertragen, sofern die Software zu irgendeinem Zeitpunkt immer nur auf einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. Vertragsgegenstand bei Webanwendungen als Internet-Plugin (iFrame) ist die Überlassung von Software zur Nutzung durch Zugriff auf ein von der Hörzentrum Oldenburg gGmbH zur Verfügung gestelltes Rechenzentrum über das Internet. Die Hörzentrum Oldenburg gGmbH stellt dem Lizenznehmer/ Endbenutzer die Nutzung der Software am Routerausgang des jeweiligen Rechenzentrums zur Verfügung. Die Software verbleibt jederzeit auf dem Server der Hörzentrum Oldenburg gGmbH. Das Benutzungsrecht auf der Nutzerwebsite ist auf eine Domain beschränkt. Zur Vervielfältigung ist der Lizenznehmer / Endbenutzer nur insoweit berec...
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung. Jegliche Nutzung der Software durch Kunden des Bundle-Redistributors unterliegt der Claris-Softwarelizenz, die als Teil der Software enthalten ist. Der Bundle-Redistributor stellt sicher, dass alle vom Bundle-Redistributor vertriebenen Kopien der Software der Endbenutzer-Lizenzverein- barung („EULA“) des Bundle-Redistributor unterliegen. Die EULA muss Bedingungen enthalten, die den in Anhang A beschriebenen Mindestbedingungen im Wesentlichen ähnlich sind. Der Bundle- Redistributor darf die Software nicht auf einem Computer installieren, ohne dass der Kunde zuvor der EULA des Bundle-Redistributors zugestimmt hat. Der Bundle-Redistributor erklärt sich bereit, Xxxxxx alle bekannten oder vermuteten Verstöße gegen die EULA zu melden und bei allen von Xxxxxx ergriffenen Durchsetzungsmaßnahmen angemessen mit Claris zusammenzuarbeiten.
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung. BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. DURCH DIE INSTALLATION, DAS HERUNTERLADEN ODER EINE ANDERWEITIGE NUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE HERUNTERZULADEN, ZU INSTALLIEREN ODER ZU VERWENDEN, UND SIE SOLLTEN DIE PARTEI, BEI DER SIE DIE SOFTWARE ERWORBEN HABEN, DARÜBER INFORMIEREN, UM DEN KAUFPREIS ZURÜCKERSTATTET ZU BEKOMMEN. DIE SOFTWARE DARF OHNE AUTORISIERUNG DES LIZENZGEBERS NICHT VERKAUFT, ÜBERTRAGEN ODER WEITERVERTEILT WERDEN.
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung. Die P.O.Box-Applikation („Anwendung“) wird Ihnen unter Lizenz zur Verfügung gestellt und nicht verkauft. Die Anwendung wird gemäß folgender Lizenz bereitgestellt und unterliegt folgenden Bedingungen.
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung. (Veröffentlicht im April 2018)

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.