Einreichungsfristen. Lastschriften sind vom Kunden innerhalb der nachfolgend angegeben Fristen einzureichen. Beleglose Lastschriften sind vom Kunden spätestens zwei Geschäftstage bis 16.00 Uhr vor Lastschriftfälligkeit einzureichen. Beleghafte Lastschriften sind vom Kunden spätestens zwei Geschäftstage bis 12.00 Uhr vor Lastschriftfälligkeit einzureichen. Alle nach den Annahmefristen eingehenden Zahlungsaufträge gelten als am folgenden Geschäfts-/Bankarbeitstag zugegangen. Die Geschäftstage der European Bank for Financial Services GmbH ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Einreichungsfristen. SEPA-Basislastschrift Ausfüllhinweise: • Frühestens 14 Kalendertage vor Lastschriftfälligkeit. • Spätestens 3 Geschäftstage bis 14 Uhr vor Lastschriftfälligkeit. SEPA-Firmenlastschrift Ausfüllhinweise: • Frühestens 14 Kalendertage vor Lastschriftfälligkeit. • Spätestens 3 Geschäftstage bis 14 Uhr vor Lastschriftfälligkeit. Die Geschäftstage sind im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bestimmt. Ich ermächtige/Wir ermächtigen [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem/unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unseren Zahlungsdienstleister an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein/unser Konto gezoge- nen Lastschriften einzulösen. Ich ermächtige/Wir ermächtigen [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unseren Zahlungsdienstleister an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein/unser Konto gezoge- nen Lastschriften einzulösen. SEPA-Basislastschrift „CORE“ im Element „Code“ der Elementgruppe “Local instrument“ SEPA-Firmenlastschrift „B2B“ im Element „Code“ der Elementgruppe “Local instrument“ Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Island, Liechtenstein, Norwegen. Andorra, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Xxxxxx, Saint-Pierre- et-Miquelon, Schweiz, Vatikanstadt sowie Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
Einreichungsfristen. Lastschriften sind vom Kunden innerhalb der nachfolgend angegeben Fristen einzureichen. Beleglose Lastschriften sind vom Kunden spätestens zwei Geschäftstage bis 16.00 Uhr vor Lastschriftfälligkeit einzureichen. Beleghafte Lastschriften sind vom Kunden spätestens zwei Geschäftstage bis 12.00 Uhr vor Lastschriftfälligkeit einzureichen. Alle nach den Annahmefristen eingehenden Zahlungsaufträge gelten als am folgenden Geschäfts-/Bankarbeitstag zugegangen. Die Geschäftstage der ebase ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Einreichungsfristen. Beleglose Lastschriften sind vom Kunden wie folgt bei der ebase einzureichen: – bei einer Erst- und Einmallastschrift spätestens sechs Geschäfts- tage bis 16.00 Uhr vor Lastschriftfälligkeit – bei Folgelastschriften spätestens drei Geschäftstage bis 16.00 Uhr vor Lastschriftfälligkeit – bei Lastschriften mit „COR1“ spätestens zwei Geschäftstage bis 16.00 Uhr vor Lastschriftfälligkeit Beleghafte Lastschriften sind vom Kunden wie folgt bei der ebase einzureichen: – bei einer Erst- und Einmallastschrift spätestens sechs Geschäfts- tage bis 12.00 Uhr vor Lastschriftfälligkeit – bei Folgelastschriften spätestens drei Geschäftstage bis 12.00 Uhr vor Lastschriftfälligkeit – bei Lastschriften mit „COR1“ spätestens zwei Geschäftstage bis 12.00 Uhr vor Lastschriftfälligkeit Alle nach den Annahmefristen eingehenden Zahlungsaufträge gel- ten als am folgenden Geschäfts-/Bankarbeitstag zugegangen. Die Geschäftstage der ebase ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Einreichungsfristen. Das Anbauverzeichnis ist innerhalb der im Versicherungsvertrag vereinbarten Fristen so früh wie möglich, spätestens jedoch zu den im Versicherungsvertrag vereinbarten Terminen einzureichen.
Einreichungsfristen. Es sind folgende Einreichungsfristen vor dem Fälligkeitstermin zu beachten: Frühestens 14 Ka- lendertage und spätestens einem Geschäftstag vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift unter Beachtung der Geschäftstage und Annahmezeit gemäß Ziffer II.1.5.
Einreichungsfristen. Lastschriften sind vom Kunden innerhalb der in Anlage A geregelten Fristen bei der Bank einzu- reichen.
Einreichungsfristen. Bei der Einreichung von SEPA-Basis-Lastschriften sind bestimmte Einrei- chungsfristen vor dem Fälligkeitstermin zwingend zu beachten. Diese sind im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bestimmt, ebenso wie die Geschäfts- tage.
Einreichungsfristen. Beleglose Lastschriften mit Kennzeichen „COR1“11 sind vom Kunden spätestens zwei Geschäftstage bis 16.00 Uhr vor Lastschriftfällig- keit bei der ebase einzureichen. Beleghafte Lastschriften mit Kenn- zeichen „COR1“ sind vom Kunden spätestens zwei Geschäftstage bis 12.00 Uhr vor Lastschriftfälligkeit bei der ebase einzureichen. Alle nach den Annahmefristen eingehenden Zahlungsaufträge gel- ten als am folgenden Geschäfts-/Bankarbeitstag zugegangen. Die Geschäftstage der ebase ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Einreichungsfristen. Das Anbauverzeichnis ist innerhalb der im Versicherungsvertrag vereinbarten Fristen so früh wie möglich, spätestens jedoch bis spätestens 31. Mai, für Tabak, Wein und Obst – ausgenommen Beerenobst – bis spätestens 20. Juni einzureichen. Werden Kulturen unter Folienabdeckung jeder Art angebaut, um sie verfrüht reifen zu lassen, so ist das Anbauverzeichnis bis spätestens 30. April einzureichen.