Common use of Einreichungsfristen Clause in Contracts

Einreichungsfristen. Lastschriften sind vom Kunden innerhalb der nachfolgend angegeben Fristen einzureichen. Beleglose Lastschriften sind vom Kunden spätestens zwei Geschäftstage bis 16.00 Uhr vor Lastschriftfälligkeit einzureichen. Beleghafte Lastschriften sind vom Kunden spätestens zwei Geschäftstage bis 12.00 Uhr vor Lastschriftfälligkeit einzureichen. Alle nach den Annahmefristen eingehenden Zahlungsaufträge gelten als am folgenden Geschäfts-/Bankarbeitstag zugegangen. Die Geschäftstage der European Bank for Financial Services GmbH ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.

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