EINSATZ VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN Musterklauseln

EINSATZ VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN. Der Einsatz von Derivaten (unter anderem einschließlich Terminkontrakte und Optionen, börsen- gehandelte Aktienindexkontrakten, börsengehandelte und außerbörslich gehandelte Differenzkontrakte, Total-Return-Swaps und Credit-Default-Swaps, Optionsscheine, Bezugsrechte und Wandelschuld- verschreibungen) ist zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und vorbehaltlich der allgemeinen Beschränkungen, die unter „Anlagebeschränkungen“ und im vorstehenden Abschnitt „Anlageziele und Anlagepolitik“ genannt sind, gestattet. Wenngleich die Gesellschaft durch den Einsatz von Derivaten ihren Investitionsgrad steigern kann (Leverage), strebt das Risikosteuerungsverfahren bezüglich der Gesellschaft an sicherzustellen, dass das Risikopotenzial des Teilfonds an keinem Tag die im Abschnitt „Anlageziele und Anlagepolitik“ angegebenen Grenzen überschreitet. Dieses Verfahren wird im Einzelnen in der Darstellung der Risikosteuerungsverfahren der Gesellschaft beschrieben. Die Gesellschaft kann zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung Put- und Call-Optionen, Kassa- und Terminkontrakte, Finanzterminkontrakte, Pensions- und umgekehrte Pensionsgeschäfte und Wert- papierleihgeschäfte abschließen. Ein Teilfonds kann ferner von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung börsen- gehandelte Aktienindex- und andere Futureskontrakte einsetzen, um eine adäquate Position an Aktienmärkten entsprechend der Gesamtvermögensallokation, die von der Anlageverwaltungs- gesellschaft empfohlen wird, sicherzustellen. Der Einsatz von börsengehandelten Aktienindex- und anderen Futureskontrakten durch die Gesellschaft unterliegt den Bedingungen und Grenzen, die von der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften festgelegt werden. Des Weiteren kann ein Teilfonds von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung außerbörslich gehandelte Differenzkontrakte und Total-Return-Swaps einsetzen, um die Kosten des Erwerbs, der Veräußerung und des Haltens von Aktienanlagen zu verringern. Ein „Differenzkontrakt“ (Contract for Difference) ist ein Kontrakt zur Erzielung eines Gewinns oder Vermeidung eines Verlustes aufgrund von Schwankungen im Wert oder Preis eines Vermögenswerts jeglicher Art oder eines Index oder anderen Faktors, der in dem Kontrakt festgelegt ist. Wenn ein Teilfonds einen „Total-Return-Swap“ in Bezug auf Aktien, Finanzindizes, Anleihen oder Rohstoffindizes abschließt, erhält er einen Ertrag, der vorwiegend auf der Wertentwicklung der dem Swap zugrunde liegenden Verm...
EINSATZ VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN. Vorbehaltlich der Vorschriften und der von der Zentralbank festgelegten Bedingungen kann die Gesellschaft für einen Fonds in DFIs investieren, die an einem geregelten Markt gehandelt werden, und/oder in OTCs, die für Anlagezwecke, Absicherungszwecke oder für Zwecke des effizienten Portfoliomanagements eingesetzt werden. Die DFIs, in die ein Fonds investieren darf, sind Devisenkassa- und Devisentermingeschäfte, Optionen auf Wertpapiere, Indizes und Währungen, Swaps, Credit Default Swaps, Futures und Optionen auf Futures sowie Wertpapiere auf „when issued“- und „forward commitment“-Basis; weitere Einzelheiten hierzu werden im jeweiligen Prospektnachtrag beschrieben.
EINSATZ VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN. Ein Teilfonds kann versuchen, ein bestimmtes Anlageziel durch Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu erreichen. In diesem Fall kann die Anlageverwaltungsgesellschaft bzw. die Anlageberatungsgesellschaft im Auftrag des Teilfonds mit derivativen Finanzinstrumenten handeln, die an einem geregelten Markt gehandelt werden (die „börsengehandelten Derivate“), und/oder OTC-Derivatgeschäfte mit einer genehmigten Gegenpartei abschließen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.