EINSATZ VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN Musterklauseln

EINSATZ VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN. Der Einsatz von Derivaten (unter anderem einschließlich Terminkontrakte und Optionen, börsen- gehandelte Aktienindexkontrakten, börsengehandelte und außerbörslich gehandelte Differenzkontrakte, Total-Return-Swaps und Credit-Default-Swaps, Optionsscheine, Bezugsrechte und Wandelschuld- verschreibungen) ist zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und vorbehaltlich der allgemeinen Beschränkungen, die unter „Anlagebeschränkungen“ und im vorstehenden Abschnitt „Anlageziele und Anlagepolitik“ genannt sind, gestattet. Wenngleich die Gesellschaft durch den Einsatz von Derivaten ihren Investitionsgrad steigern kann (Leverage), strebt das Risikosteuerungsverfahren bezüglich der Gesellschaft an sicherzustellen, dass das Risikopotenzial des Teilfonds an keinem Tag die im Abschnitt „Anlageziele und Anlagepolitik“ angegebenen Grenzen überschreitet. Dieses Verfahren wird im Einzelnen in der Darstellung der Risikosteuerungsverfahren der Gesellschaft beschrieben. Die Gesellschaft kann zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung Put- und Call-Optionen, Kassa- und Terminkontrakte, Finanzterminkontrakte, Pensions- und umgekehrte Pensionsgeschäfte und Wert- papierleihgeschäfte abschließen. Ein Teilfonds kann ferner von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung börsen- gehandelte Aktienindex- und andere Futureskontrakte einsetzen, um eine adäquate Position an Aktienmärkten entsprechend der Gesamtvermögensallokation, die von der Anlageverwaltungs- gesellschaft empfohlen wird, sicherzustellen. Der Einsatz von börsengehandelten Aktienindex- und anderen Futureskontrakten durch die Gesellschaft unterliegt den Bedingungen und Grenzen, die von der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften festgelegt werden. Des Weiteren kann ein Teilfonds von Zeit zu Zeit zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung außerbörslich gehandelte Differenzkontrakte und Total-Return-Swaps einsetzen, um die Kosten des Erwerbs, der Veräußerung und des Haltens von Aktienanlagen zu verringern. Ein „Differenzkontrakt“ (Contract for Difference) ist ein Kontrakt zur Erzielung eines Gewinns oder Vermeidung eines Verlustes aufgrund von Schwankungen im Wert oder Preis eines Vermögenswerts jeglicher Art oder eines Index oder anderen Faktors, der in dem Kontrakt festgelegt ist. Wenn ein Teilfonds einen „Total-Return-Swap“ in Bezug auf Aktien, Finanzindizes, Anleihen oder Rohstoffindizes abschließt, erhält er einen Ertrag, der vorwiegend auf der Wertentwicklung der dem Swap zugrunde liegenden Verm...
EINSATZ VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN. Ein Teilfonds kann versuchen, ein bestimmtes Anlageziel durch Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu erreichen. In diesem Fall kann die Anlageverwaltungsgesellschaft bzw. die Anlageberatungsgesellschaft im Auftrag des Teilfonds mit derivativen Finanzinstrumenten handeln, die an einem geregelten Markt gehandelt werden (die „börsengehandelten Derivate“), und/oder OTC-Derivatgeschäfte mit einer genehmigten Gegenpartei abschließen.