Anlageziele und Anlagepolitik Musterklauseln

Anlageziele und Anlagepolitik. Ziel der Anlagepolitik des B&B Fonds – Ausgewogen (“Teilfonds”) ist die Erwirtschaftung eines angemessenen Wertzuwachses mit einem ausgeglichenem Risikoprofil und einer geringeren Schwankungsbreite in Euro. Der Teilfonds kann sein Vermögen variabel in Wertpapiere und Anteile offener Fonds mit Anlageschwerpunkt in Aktien, Aktien und Anleihen (Mischfonds), Anleihen, Wandelanleihen, Genussscheinen, Zertifikaten mit Renten als Basiswerten und Geldmarktinstrumenten investieren. Mindestens 25% des Teilfondsvermögens werden in Kapitalbeteiligungen investiert. Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind: - Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt, welcher zudem die Kriterien eines geregelten Marktes gemäß Artikel 4, Ziffer 14 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Märkte für Finanzinstrumente entspricht, zugelassen oder in diesen einbezogen sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittstaat ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15% unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in Höhe der bewertungstäglich veröffentlichten Quote ihres Wertes, zu der sie tatsächlich in die vorgenannten Anteile an Kapitalgesellschaften anlegen oder in Höhe der in den Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens festgelegten Mindestquote. Eine regionale oder themenbezogene Beschränkung der Anlagepolitik ist nicht vorgesehen. Der Anteil der Anlage in Wertpapieren und Fonds mit Aktiencharakter oder Zertifikaten mit Aktien als Basiswerten soll 75% nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann der Anteil an flüssigen Mitteln kurzfristig auch einen Anteil von mehr als 49% einnehmen, sofern dies im Interesse der Anteilinhaber für geboten erscheint. Des Weiteren kann der Teilfonds im Rahmen des Allgemeinen Verwaltungsreglements und gemäß Artikel 41 Absatz 2a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 bis zu einer Grenze von insgesamt 10% des Netto-Teilfondsvermögens in andere Anlagen als den in Nr. 1 des Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements g...
Anlageziele und Anlagepolitik. Vitruvius – Asian Equity
Anlageziele und Anlagepolitik. Das Vermögen jedes Teilfonds wird gesondert gemäß den Anlagezielen und der Anlagepolitik des betreffenden Teilfonds angelegt, die in den entsprechenden Nachträgen zu diesem Prospekt dargelegt werden. Sofern nicht anderweitig in dem jeweiligen Nachtrag festgelegt ist, gilt Folgendes: Wenn ein Teilfonds in seinem Namen einen Hinweis auf eine bestimmte Währung, ein bestimmtes Land, eine bestimmte Region, eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Wertpapiertyp enthält, bestehen mindestens drei Viertel des Vermögens dieses Teilfonds aus Anlagen, die der betreffenden Währung, dem betreffenden Land, der betreffenden Region, der betreffenden Branche bzw. dem betreffenden Wertpapiertyp entsprechen. Die spezifischen Anlageziele und die spezifische Anlagepolitik jedes Teilfonds werden vom Verwaltungsrat zu dem Zeitpunkt formuliert, an dem dieser Teilfonds aufgelegt wird, und in dem betreffenden Nachtrag für jeden Teilfonds dargelegt. Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe, im Benehmen mit dem Anlageberater die derzeitigen Anlageziele und die derzeitige Anlagepolitik jedes Teilfonds sowie jegliche nachträglichen Änderungen dieser Anlageziele und dieser Anlagepolitik im Lichte politischer und/oder wirtschaftlicher Bedingungen zu formulieren. Eine Änderung der Anlageziele oder eine wesentliche Änderung der Anlagepolitik eines Teilfonds zu einem beliebigen Zeitpunkt darf nicht ohne vorherige, schriftliche Zustimmung aller Anteilsinhaber dieses Teilfonds oder, sofern eine Hauptversammlung der Anteilsinhaber des Teilfonds einberufen wird, auf der Basis einer Mehrheit der auf dieser Versammlung abgegebenen Stimmen vorgenommen werden. Der Verwaltungsrat kann von Zeit zu Zeit unwesentliche Änderungen der Anlagepolitik vornehmen, wenn er dies als im Interesse des jeweiligen Teilfonds liegend für angebracht hält. Im Fall einer Änderung des Anlageziels eines Teilfonds und/oder einer wesentlichen Änderung der Anlagepolitik eines Teilfonds muss der Verwaltungsrat den Anteilsinhabern dieses Teilfonds eine angemessene Benachrichtigungsfrist gewähren, um sie in die Lage zu versetzen, sich um die Rücknahme ihrer Anteile vor der Umsetzung dieser Änderung zu bemühen.
Anlageziele und Anlagepolitik. Der Verwaltungsrat des Umbrellafonds ist befugt, den Verlauf der Geschäftsführung und der Geschäfte des Umbrellafonds festzulegen. Insbesondere legt der Verwaltungsrat des Umbrellafonds nach dem Grundsatz der Risikostreuung die spezifischen Anlageziele und -grundsätze für jeden Teilfonds, seine Basiswährung und gegebenenfalls seine Preiswährung fest. Diese Informationen sind alle in dem jeweils maßgeblichen Nachtrag näher erläutert. Das Anlageziel jedes Teilfonds besteht darin, ein Engagement in einem oder mehreren Basiswerten einzugehen, wie in dem jeweiligen Nachtrag beschrieben Die Risiken, die mit bestimmten Kategorien von Basiswerten verbunden sind, sind im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ näher erläutert. Das spezifische Anlageziel und die spezifische Anlagepolitik jedes Teilfonds sind in dem maßgeblichen Nachtrag beschrieben und werden unter Einhaltung der Bestimmungen dieses Prospekts, insbesondere der Bestimmungen im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“, definiert und umgesetzt. Weitere Ausführungen zu dem Anlageziel und der Anlagepolitik der Teilfonds sind in den Abschnitten „Besondere Bestimmungen für aktives Fondsmanagement“ und „Besondere Bestimmungen für passives Fondsmanagement“ enthalten. Die Anlageziele und Anlagepolitik jedes Teilfonds können ohne Zustimmung der Anteilinhaber geändert werden. Der Umbrellafonds wird in diesem Fall den Prospekt ergänzen, um solche Änderungen aufzunehmen. Wesentliche Änderungen der Anlageziele oder der Anlagepolitik eines Teilfonds werden den Anteilinhabern schriftlich mitgeteilt. Unter bestimmten Umständen kann den Anteilinhabern das Recht eingeräumt werden, ihre Anteile in dem betreffenden Teilfonds innerhalb einer Frist von einem Monat vor Inkrafttreten der Änderung kostenfrei zurückzugeben. Wenn die Anlageziele oder die Anlagepolitik eines Teilfonds geändert werden, sollten Anteilinhaber abwägen, ob der Teilfonds vor dem Hintergrund ihrer finanziellen Umstände und Bedürfnisse weiterhin eine angemessene Anlage darstellt. Es gibt keine Sicherheit oder Garantie, dass die Anlageziele und die Anlagepolitik eines Teilfonds tatsächlich erreicht bzw. umgesetzt werden oder dass die Anlagen eines Teilfonds erfolgreich sind. Bitte lesen Sie den Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“, den jeweiligen Abschnitt „Spezifische Risikofaktoren“ unter „Besondere Bestimmungen für aktives Fondsmanagement“ und „Besondere Bestimmungen für passives Fondsmanagement“ sowie die Risikohinweise in dem maßgeblichen Nachtrag.
Anlageziele und Anlagepolitik. Die Anlagepolitik und Anlagestrategie der Gesellschaft besteht in dem direkten (Publikums-AIF) und/oder indirekten (über Spezial-AIFs) Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds auf dem Zweitmarkt und dem Aufbau eines diversifizierten Beteiligungsportfolios unter Beachtung der von der BaFin genehmigten Anlagebedingungen. Anlageziel ist es, aus diesen Beteiligungen Erträge zu generieren, die aus der Vermietung und Verpachtung der mittelbar erworbenen Immobilien sowie aus deren Veräußerung resultieren. Bis zum Ende des Berichtszeitraumes wurde von der Gesellschaft in zwei Spezial-AIFs investiert. Bei diesen Spezial-AIF handelt es sich um die HTB Dreizehnte Immobilienportfolio Geschlossene Investment UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (HTB IP Dreizehnte KG), Bremen sowie die HTB Vierzehnte Immobilienportfolio Geschlossene Investment UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (HTB IP Vierzehnte KG). Die Spezial-AIFs verfolgen in ihrer Anlagestrategie maßgeblich den Aufbau eines diversifizierten Portfolios von Beteiligungen des Immobilienzweitmarktes.
Anlageziele und Anlagepolitik. Die Mindestbeteiligung des einzelnen Gesellschafters/ Treugebers beträgt EUR 10.000,00 zuzüglich 5 % Agio. Höhere Beträge müssen durch EUR 1.000,00 teilbar sein. Das zur Platzierung vorgesehene Eigenkapital, das die IMMOVATION Immobilien Handels AG & Co. 3. KG als Gesellschaftskapital durch den Abschluss von ent- sprechenden Verträgen mit Gesellschaftern aufnehmen will, beträgt EUR 20.000.000. Die Platzierungsphase endet zum 31. Dezember 2012, wobei die Geschäftsführung das Recht besitzt, den Schließungstermin um bis zu zweimal sechs Monate nach hinten zu verlegen.
Anlageziele und Anlagepolitik. Weiter erhält die Emittentin eine noch festzulegende lauf- zeitabhängige Verzinsung auf den Beteiligungsbetrag der typisch stillen Beteiligung mit taggenauer Abrechnung, zahlbar nachschüssig bei Tilgung bzw. Rückzahlung des Beteiligungsbetrages. Auch eine vorzeitige Ablösung durch die Tilgung bzw. Rückzahlung des Beteiligungsbetrages ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich. Die Emittentin ist an Verlusten der IMMOVATION Immobilien Handels AG nicht beteiligt. Eine Nachschusspflicht besteht ebenfalls nicht. Eine ordentliche Kündigung der typisch stillen Beteiligung durch die Emittentin ist ausgeschlossen, vielmehr endet die typisch stille Beteiligung mit Zweckerreichung, d. h. dem Verkauf der Beteiligungsimmobilie oder einvernehmlicher Aufhebung oder Zeitablauf. Soweit ein Gesamtverkauf der Immobilie zu dem im typisch stillen Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Termin nicht erfolgt, ist die IMMOVATION Immobilien Handels AG ver- pflichtet, den Beteiligungsbetrag zuzüglich des Gewinnfixums zuzüglich der noch offenen Zinszahlung aus eigenen Mitteln an die Emittentin zurückzuzahlen, um die typisch stille Gesellschaft zu beenden und aufzulösen. Die Auseinandersetzung auch im Fall der außerordentlichen Kündigung erfolgt durch Errechnung der Abfindung, die der Emittentin zusteht. Diese wird aus dem Saldo des Einlage-, Privat- und Verlustkontos ermittelt, wobei stille Reserven nicht aufzulösen sind und ein Geschäftswert nicht berücksichtigt wird. An schwebenden Geschäften nimmt die stille Gesellschafterin (Emittentin) ebenfalls nicht teil. Zu Gunsten der Emittentin verpflichtet sich die IMMOVATION Immobilien Handels AG auf erste schriftliche Anforderung, eine Gesamtgrundschuld auf die Beteiligungsimmobilie im jeweiligen Grundbuch in den jeweils nächstoffenen Rang einzutragen, die alle Ansprüche der Emittentin aus dem typisch stillen Gesellschaftsvertrag gegenüber der Geschäftsherrin (IMMOVATION Immobilien Handels AG) absichert. Die Strategie, mit einer breiten Aufstellung der Unterneh- mensgruppe stabile Einnahmen zu gewährleisten, hat sich bereits für die Anleger der IMMOVATION Immobilien Handels AG & Co. 1. und 2. KG bewährt. Es hat sich gezeigt, dass die prospektierten Renditen über wechselnde Marktver- hältnisse hinweg realistisch sind. Die bereits nach Zahlungs- eingang des Zeichnungsbetrages ausgezahlten monatlichen Entnahmen in Höhe von 7,5 % p. a. bei der IMMOVATION Immobilien Handels AG & Co. 1. und 2. KG belegen den Erfolg des Konzeptes. Zur I...
Anlageziele und Anlagepolitik. Anlageziel