Einschränkungen des Supports Musterklauseln

Einschränkungen des Supports. 5.1 Sofern die dem Support unterliegende Vertragssoft- ware mit Fremdsoftware (z. B. QuarkXPress) bzw. Hardware im Rahmen der Workflows kommuniziert, kann M+M jeweils den Mindestsoftwarestand bzw. Mindesthardwareanforderungen dem Kunden bekannt geben. Sofern der Kunde nicht über diesen bzw. nur über einen älteren Softwarestand verfügt, schuldet M+M nicht die Einhaltung der vereinbarten Service Le- vels.
Einschränkungen des Supports. 5.1 Voneinander abhängige Geräte. Alle voneinander abhängigen Geräte haben dieselben Zeiten für telefonischen Support.
Einschränkungen des Supports. 5.1 Sofern die dem Support unterliegende Vertragssoft- ware mit Fremdsoftware bzw. Hardware kommuniziert bzw. diese erfordert, kann XXXXXXX jeweils den Min- destsoftwarestand bzw. Mindesthardwareanforderun- gen dem Kunden bekannt geben ("Systemvorausset- zungen"). Sofern der Kunde nicht über diesen bzw. nur über einen älteren Softwarestand verfügt, schuldet APOLLON nicht die Einhaltung der vereinbarten Ser- vice Levels.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.