Änderungen dieser Geschäftsbedingungen Musterklauseln

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur insoweit möglich, als dadurch nicht das Bestehen oder Ausmaß von wechselseitigen Haupt- oder Nebenleistungen oder von Entgelten betroffen ist. Des Weiteren müssen die Änderungen entweder notwendig sein, um die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung weiterhin zu garantieren, oder die Vertragsbestimmungen sind aufgrund geänderter Gesetzeslage und/oder Rechtsprechung anzupassen. Die Änderungen müssen zwischen der BANK und dem KONTOINHABER vereinbart werden. Die BANK wird dem KONTOINHABER ein Änderungsangebot an die von diesem zuletzt bekannt gegebene Adresse in Papierform oder in sein Online-Banking-Postfach zustellen. Die BANK verpflichtet sich, jeweils bei Übersendung des Änderungsangebots den KONTOINHABER über Folgendes aufzuklären:
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen. 4.1 M+M kann diese Geschäftsbedingungen zukünftig än- dern. Die neue Fassung der AGB wird für zukünftige Verträge wirksam.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen. Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Leistungen vorbehaltlos annehmen. Wir behalten uns nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von uns für Sie zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für Sie ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess, Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen werden wir Sie vor einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die von Ihnen benannte Email-Adresse. Sollten Sie mit einer von uns beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Wenn Sie fristgerecht widersprechen, sind wir berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen. 1. Dipasa behält sich das Recht vor, diese Allgemeine Verkaufsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen. 4.1 XXXXXXX kann diese Geschäftsbedingungen zukünf- tig ändern. Die neue Fassung der AGB wird für zukünf- tige Verträge wirksam.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen. Der Caterer kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich ändern. Dies gilt nicht für die Hauptleistungspflicht des Caterers, d.h. die Verpflichtung zur Verpflegung des Kunden. In einem solchen Fall wird der Caterer die geänderten Bedingungen mitteilen und die Änderungen deutlich hervorheben. Wenn der Kunde mit diesen Änderungen nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Caterer wird auf das Widerspruchsrecht und die resultierenden Rechtsfolgen in der Mitteilung besonders hinweisen. Für den Fall des Widerspruchs durch den Kunden gilt der Vertrag unverändert weiter, allerdings behält sich der Caterer ausdrücklich das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages vor.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen. Oberbank AG, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Linz, Firmenbuch Nr. FN 79063 w, Landesgericht Linz, DVR: 0019020 Das Änderungsangebot ist einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, mitzuteilen. Dies erfolgt auf dem Postweg oder - sofern mit dem Teilnehmer derartige Änderungsangebote im Wege des Internetbanking (Oberbank Kundenportal) bzw. der Oberbank App vereinbart wurden - durch Bereitstellung im elektronischen Postfach. Über diese Bereitstellung wird der Verbraucher gesondert per Post informiert oder – wenn mit dem Teilnehmer vereinbart - mittels E-Mail an die von ihm in der Teilnahmevereinbarung bekanntgegebene E-Mail-Adresse für Nachrichten im Zusammenhang mit Banking informiert oder mittels Push-Nachricht über die Banking App. Das Änderungsangebot und im Falle der Bereitstellung im elektronischen Postfach auch die Information über diese Bereitstellung haben dem Teilnehmer spätestens 2 Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zuzugehen. Gegenüber einem Unternehmer ist es ausreichend, das Änderungsangebot auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereit zu halten.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG) ISIN absolut in % direkt zugerechnet (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) DE0005565204 71333 % 0,21 % Summe 71333 0,21 % b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG Ausübungszeitraum /Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in % Wertpapierleihe Offen 1735070 5,01 % Summe 1735070 5,01 % b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -