Einstufung bei Vertragsbeginn Musterklauseln

Einstufung bei Vertragsbeginn. Bei Vertragsbeginn stufen wir den Vertrag in eine SF-Klasse ein. Entwe- der durch Ersteinstufung oder durch Übernahme des Schadenverlaufs aus einem anderen Versicherungsvertrag. Liegen die Voraussetzungen für die Einstufung in eine bessere SF-Klasse nicht vor, stufen wir in die SF-Klasse 0 ein. Waren Sie bislang bei einem anderen Versicherer versichert? Dann ist für die Einstufung bei uns die Auskunft dieses Versicherers zum Schaden- verlauf maßgeblich (Vorversichererbestätigung). Bestätigt uns der Vorversicherer einen anderen Schadenverlauf als von Ihnen im Antrag angegeben? Beispielsweise, weil Sie beim Vorversi- cherer den Rabattschutz oder eine andere Sondereinstufung vereinbart hatten? Dann dürfen wir nachträglich die Einstufung in die SF-Klasse und damit auch den Versicherungsbeitrag von Beginn an korrigieren. Haben Sie von uns schon den Versicherungsschein erhalten? Dann dürfen wir nur korrigieren, wenn wir im Versicherungsschein darauf hingewiesen haben, dass die SF-Einstufung nur vorläufig ist und die endgültige Einstufung von der Vorversicherbestätigung abhängt (Vor- behalt).
Einstufung bei Vertragsbeginn. G.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0: Wir stufen Ihren Versicherungsvertrag in die SF-Klasse 0 ein, wenn Sie das Schadenfreiheitssystem mit variabler Selbstbeteiligung erstmalig mit uns vereinbaren. G.2.2 Anrechnung des Schadenverlaufs aus Vorverträgen: Wir rechnen den Schadenverlauf aus Vorverträgen bei anderen Versiche- rern oder aus Vorverträgen ohne Schadenfreiheitssystem, die bei uns bestanden haben, nicht an. G.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs nach Vertragsunterbrechung bei uns: Liegt zwischen Beendigung und Neuabschluss Ihres Versicherungsvertrags ein Zeitraum von höchstens vier Jahren, stufen wir Ihren Versicherungs- vertrag in die SF-Klasse ein, die zum Zeitpunkt der Beendigung maßgeb- lich war. Bei einem Zeitraum von mehr als vier Jahren stufen wir Ihren Vertrag in SF-Klasse 0 ein.
Einstufung bei Vertragsbeginn. Ersteinstufung

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.