Veräußerung des Fahrzeugs Musterklauseln

Veräußerung des Fahrzeugs. Veräußern Sie Ihr Fahrzeug? Dann geht die Versicherung zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für den Fahrerschutz. Wir berechnen den Beitrag neu. Es gelten die Bedingungen und der Tarif für neu abzuschließende Verträge ab dem Tag nach Übergang der Ver- sicherung. Den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen. Im Falle der Veräußerung können der Erwerber oder wir den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen als Veräußerer verlangen. Sie und der Erwerber müssen uns die Veräußerung des Fahrzeugs un- verzüglich anzeigen. Ohne Anzeige droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungs- schutzes. Tarifbestimmungen, also Vereinbarungen, wie sich der Beitrag berechnet und ändert, finden Sie im nachfolgenden Text (z. B. zum Schadenfreiheitsrabatt- System, zu Tarifierungsmerkmalen, zur Beitragserhöhung aufgrund tariflicher Maß- nahmen). Und in zusätzlichen Bedingungen (z. B. Telematik-Vereinbarung), falls vereinbart. Die Versicherungsbedingungen, einschließlich der Tarifbestimmungen, erhalten Sie in Textform rechtzeitig vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung.
Veräußerung des Fahrzeugs. Übergang der Versicherung auf den Erwerber Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht zum Zeitpunkt des Ei- gentumsübergangs die Versicherung auf den Erwerber über. Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entspre- chend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupas- sen. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Über- gang der Versicherung folgt. Den Beitrag für das laufende Verkehrsjahr können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
Veräußerung des Fahrzeugs. Übergang der Versicherung auf den Erwerber Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht zum Zeitpunkt des Eigentumsüber- gangs die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für den Fahrerschutz. Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Anga- ben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermit- telt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt. Den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
Veräußerung des Fahrzeugs. Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht zum Zeitpunkt des Eigentumsüber- gangs die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für den Fahrerschutz. Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Anga- ben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags ver- langen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwer- bers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag nach Übergang der Versicherung. Den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen. Sie und der Erwerber müssen uns die Veräußerung des Fahrzeugs unver- züglich anzeigen. Ohne Anzeige droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschut- zes. Im Falle der Veräußerung können der Erwerber oder wir den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen als Veräußerer verlangen. Die Regelungen in diesem Abschnitt gelten sinngemäß, wenn Ihr Fahr- zeug zwangsversteigert wird.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.