Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs. I.7.1 Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben werden. I.7.2 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrages nach I.2 bekommen hätten. Befand sich Ihr Vertrag in der SF-Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen.
Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs. I.8.1 Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeug- vollversicherung können nur zusammen abgegeben werden.
I.8.2 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags nach I.2 be- kommen hätten. Befand sich Ihr Vertrag in der Schadenklasse M, bleibt diese Einstufung bestehen.
Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs. I.7.1 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrages nach I.2 bekommen hätten. Befand sich Ihr Vertrag in der Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen. I.7.2 Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.
Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs. Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags bekommen hätten. Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag auf Grund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.
Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs. I.7.1 Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der Fahrzeugvollversicherung können nur zusammen abge- geben werden. I.7.2 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs stufen wir Ihren Versicherungsvertrag in die SF-Klasse oder Klasse 0 ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags nach I.2 bekom- men hätten.
Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs. Auskünfte über den Schadenverlauf J Merkmale zur Beitragsberechnung
Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs. I.7.1 Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben werden. I.7.2 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die Schadenfreiheitsklasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags nach I.2 bekommen hätten. Erstreckt sich nach der Abgabe der schadenfreie Verlauf nicht über ein volles Kalenderjahr, gelten die Regelungen nach I.3.4.
Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs. (1) Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Fahrzeugvoll- versicherung (Vollkasko) können nur zusammen abgegeben werden.
(2) Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags nach I.2 bekommen hätten. Erstreckt sich nach der Abgabe der schadenfreie Verlauf nicht über ein volles Kalenderjahr, gelten die Regelun- gen nach I.3.4. Befand sich Ihr Vertrag in Klasse S oder M, bleibt die Einstufung in S oder M bestehen.
(3) Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ihres Vertrags nach zu erheben.
Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs. I.7.1 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags nach I.2 bekommen hätten. I.7.2 Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag auf Grund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.
Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs. I.9 Auskünfte über den Schadenverlauf