Einwendungen gegen Rechnungen. 10.1. Bezweifelt der Kunde die Richtigkeit des ihm mit Rechnung vorgeschriebenen Betrages, so hat er seine Einwendungen unter Angabe der Gründe, aus denen er sich beschwert erachtet, binnen 3 Monaten ab Rechnungszugang schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die in Rechnung gestellte Forderung als anerkannt.
10.2. Bei Einwendungen gegen einzelne Teile der Rechnung sind die mit beanstandeter Rechnung unstrittig vorgeschriebenen (Teil-)Beträge fristgerecht zu bezahlen.
10.3. Sollten sich nach Prüfung durch Tele2 die Einwendungen des Kunden als unberechtigt erwei- sen, kann der Kunde binnen einem Monat ab Erhalt der von Tele2 zu den Einwendungen gegebenen Stellungnahme bei sonstigem Einwendungsausschluss die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (Regulierungsbehörde) zur Streitschlichtung anrufen (§ 122 TKG 2003). Für die Durchführung von derartigen Streitbeilegungsverfahren, die die Erbringung von Telekommunikationsdiensten betreffen, erlässt die Regulierungsbehörde Richtlinien, die unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx abgerufen werden können. Tele2 ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken. Bis zur Streitbeilegung wird die Fälligkeit des bestrittenen Betrages aufgeschoben. Tele2 kann ungeachtet dessen den Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig stellen (§ 71 Abs. 2 TKG 2003). Für den Fall, dass kein Anlass zur Neuberechnung des bestrittenen Betrages gegeben ist, ist Tele2 berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum zu verlangen.
10.4. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigen Überprüfungsverfahren und Streitschlichtungsverfahren unberührt. Macht der Kunde seine Einwendungen nicht binnen drei Monaten ab Rechnungszugang geltend, so gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang hat der Kunde seine Eiwendungen bei sonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen.
10.5. Stellt Tele2 einen Fehler bei durchgeführter Abrechnung fest, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, so schuldet der Kunde für den betroffenen Abrechnungszeitraum ein Pauschalentgelt, das dem Durchschnitt der in den letzten drei Abrechnungszeiträumen angefallenen Entgelte entspricht, soweit Tele2 einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann (§ 71 Abs. 4 TKG 2003). Bei einer kürzeren...
Einwendungen gegen Rechnungen. 8.1 Bezweifelt der Kunde die Richtigkeit des ihm mit Rechnung vorgeschriebenen Betrages, so hat er seine Einwendungen unter Angabe der Gründe, aus denen er sich beschwert erachtet, binnen 3 Mo- naten ab Rechnungszugang schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die in Rechnung gestellte Forde- rung als anerkannt.
8.2 Bei Einwendungen gegen einzelne Teile der Rechnung sind die mit beanstandeter Rechnung unstrittig vorgeschriebenen (Teil-)Beträge fristgerecht zu bezahlen.
8.3 Sollten sich nach Prüfung durch CANCOM die Einwendungen des Kunden als unberechtigt erweisen, kann der Kunde binnen einem Monat ab erstmaliger Beschwerdeerhebung (§ 4 AStG iVm
8.4 Binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang hat der Kunde seine Einwendungen bei sonstigem Aus- schluss gerichtlich geltend zu machen.
8.5 Stellt CANCOM einen Fehler bei durchgeführter Abrechnung fest der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, so schuldet der Kunde für den betroffenen Abrechnungszeitraum ein Pauschalentgelt, das dem Durchschnitt der in den letzten drei Abrechnungszeiträumen angefallenen Entgelten entspricht, soweit CANCOM einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann (§ 145 Abs. 4). Bei einer kürzeren Vertrags- dauer wird der Durchschnittsbetrag sowie das Pauschalentgelt je Kalendertag errechnet.
Einwendungen gegen Rechnungen. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigen Überprüfungsverfahren und Streitschlichtungsverfahren un- berührt. Macht der Kunde seine Einwendungen nicht binnen drei Monaten ab Rechnungsdatum geltend, so gilt dies als An- erkenntnis der Richtigkeit, welches jedoch eine gerichtliche An- fechtung nicht ausschließt. Gerichtlich hat der Kunde seine Ein- wendungen binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang bei sonstigem Einwendungsausschluss geltend zu machen. Die Dienstleisterin wird Verbraucher auf alle unter diesem Punkt erwähnten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintreten- den Rechtsfolgen hinweisen.
Einwendungen gegen Rechnungen. 24.1 Wie kann ich eine Rechnung von Drei beeinspruchen?
24.2 Was passiert, wenn ich eine Rechnung beeinsprucht habe?
24.3 Welche weiteren Schritte kann ich zur Beeinspruchung einer Rechnung einleiten?
24.4 Was gilt, wenn sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt?
24.5 Welche Gerichte sind im Falle eines Verfahrens zuständig und welche Fristen sind zu beachten?
Einwendungen gegen Rechnungen. Sofern der Kunde eventuelle Einwendungen gegen eine Rechnung nicht spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dem Zugang der betroffenen Rechnung schriftlich gegenüber Luxembourg Online geltend gemacht hat, gilt die Rechnung als genehmigt. Luxembourg Online wird den Kunden auf diese Rechtsfolge auf jeder Rechnung hinweisen.
Einwendungen gegen Rechnungen. 6.1 Der Kunde hat die Rechnungen der EPS sorgfältig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde spätestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit (vgl. Ziffer 5.7) berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; EPS wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Ansprüche des Kunden aus berechtigten Einwendungen, die erst nach Fristablauf erhoben werden konnten, bleiben unberührt, sofern EPS eine Überprüfung aus rechtlichen Gründen noch möglich ist (Ziffer 6.2). Im Fall berechtigter, rechtzeitig erhobener Einwendungen erfolgt entsprechend Ziffer 5.14 eine Gutschrift oder eine Verrechnung mit Zahlungsansprüchen der EPS.
6.2 Nach Ablauf von 80 Tagen nach Rechnungsversand wird EPS die der Rechnung zugrunde liegenden Verkehrsdaten löschen, so dass anschließende Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden können. EPS wird den Kunden auf jeder Rechnung gesondert auf diese Einwendungsfristen und die Rechtsfolgen der Fristversäumnis hinweisen.
Einwendungen gegen Rechnungen. Der Kunde hat die Rechnungen von EPS sorgfältig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch acht Wochen nach Zugang der Rechnung, schriftlich zu erheben, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; EPS wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Ansprüche des Kunden aus berechtigten Einwendungen, die erst nach Fristablauf erhoben werden konnten, bleiben unberührt, sofern EPS eine Überprüfung aus rechtlichen Gründen, insb. aus datenschutzrechtlichen Gründen, noch möglich ist. Im Fall berechtigter, rechtzeitig erhobener Einwendungen erfolgt entsprechend Ziffer
Einwendungen gegen Rechnungen. Der Kunde kann begründete Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen in Textform erheben. Gegenüber abgerechneten nutzungsabhängigen Entgelten sind Bean- standungen innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung an Telefónica Germany zu richten, andernfalls gelten diese als genehmigt. Telefónica Germany wird in den Rechnun- gen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
Einwendungen gegen Rechnungen. 6.1. Der Kunde hat die Rechnungen der yourfone sorgfältig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde spätes- tens acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit (vgl. Ziffer 5.7) berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwen- dungen gilt als Genehmigung; yourfone wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unter- lassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Ansprüche des Kunden aus berech- tigten Einwendungen, die erst nach Fristablauf erhoben werden konnten, bleiben unberührt, sofern yourfone eine Überprüfung aus rechtli- chen Gründen noch möglich ist (Ziffer 6.2). Im Fall berechtigter, rechtzeitig erhobener Einwen- dungen erfolgt entsprechend Ziffer 5.12 eine Gutschrift oder eine Verrechnung mit Zahlungs- ansprüchen der yourfone.
6.2. Nach Ablauf von 180 Tagen nach Rechnungs- versand wird yourfone die der Rechnung zugrunde liegenden Verkehrsdaten löschen, so dass anschließende Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden können. yourfone wird den Kunden auf jeder Rechnung gesondert auf diese Einwendungsfristen und die Rechtsfolgen der Fristversäumnis hinweisen.
Einwendungen gegen Rechnungen. Der Kunde hat die Rechnungen von Xxxxxxxx sorgfältig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung sind durch den Kunden spätestens dreißig (30) Kalendertage nach Erhalt der Rechnung schriftlich bei Xxxxxxxx geltend zu machen, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Claranet wird den Kunden auf jeder Rechnung auf die Einwendungsfrist und die Rechtsfolgen der Fristversäumnis besonders hinweisen. Im Fall berechtigter, rechtzeitig erhobener Einwendungen stellt Xxxxxxxx eine Korrektur- bzw. Stornorechnung und erstattet dem Kunden eine etwaige Überzahlung. Soweit Claranet Telekommunikationsdienste im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erbringt, beträgt die Einwendungsfrist für solche Telekommunikationsdienste abweichend acht (8) Wochen ab Zugang der Rechnung; § 45i TKG bleibt im Übrigen unberührt.