Common use of Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Clause in Contracts

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutz­ gesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheits­ daten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag bzw. diese Anmeldung und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Ein­ willigung(en). Darüber hinaus benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Schweige­ pflichtentbindungen, um Ihre Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dürfen. Als Unternehmen der Privaten Krankenversicherung benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesund­ heitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Assistance­ gesellschaften oder IT­Dienstleister, weiterleiten zu dürfen. Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der oben angegebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Abschluss oder die Durchführung des Versicherungs­ vertrages in der Regel nicht möglich sein wird. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten durch die HALLESCHE Krankenversicherung selbst (unter 1.), im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der HALLESCHE Krankenversicherung (unter 3.) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 4.). Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutz­ gesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheits­ daten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag bzw. diese Anmeldung bzw. diese Angebotsanforderung und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Ein­ willigung(enEinwilligung(en). Darüber hinaus benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Schweige­ pflichtentbindungen, um Ihre Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dürfen. Als Unternehmen der Privaten Krankenversicherung benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesund­ heitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Assistance­ gesellschaften oder IT­Dienstleister, weiterleiten zu dürfen. Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der oben angegebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Abschluss oder die Durchführung des Versicherungs­ vertrages in der Regel nicht möglich sein wird. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten durch die HALLESCHE Krankenversicherung selbst (unter 1.), im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der HALLESCHE Krankenversicherung (unter 3.) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 4.). Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können.

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Samples: Krankenversicherung

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutz­ gesetzes Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheits­ daten Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag bzw. diese Anmeldung und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Ein­ willigung(enEinwil- ligung(en). Darüber hinaus benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Schweige­ pflichtentbindungenSchweigepflichtentbin- dungen, um Ihre Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dürfen. Als Unternehmen der Privaten Krankenversicherung benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesund­ heitsdaten Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Assistance­ gesellschaften Assistancegesellschaften oder IT­Dienstleister, IT-Dienstleister weiterleiten zu dürfen. Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Zukunft unter Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungs- vertrages in der oben angegebenen Adresse zu widerrufenHALLESCHE Krankenversicherung unentbehrlich. Wir weisen jedoch darauf hinSollten Sie diese nicht abgeben, dass ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten wird der Abschluss oder die Durchführung des Versicherungs­ vertrages Vertrages in der Regel nicht möglich sein wirdsein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen sonstiger nach § 203 StGB geschützten geschützter Daten durch die HALLESCHE Krankenversicherung selbst (unter 1.), im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der HALLESCHE Krankenversicherung (unter 3.) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 4.). Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen Erklä- rungen abgeben können.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung. Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen wurden auf Grundlage der Abstimmung des Gesamtverbandes der deut- schen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit den Datenschutzaufsichtsbehörden erstellt. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutz­ gesetzes Bundesda- tenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheits­ daten Gesundheitsdaten durch VersicherungenVersicherungsunternehmen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag bzw. diese Anmeldung und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung benötigen wir, Ihre Allianz Private Kranken- versicherungs-AG (im Folgenden „der Versicherer“), daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Ein­ willigung(en)daten- schutzrechtlichen Einwilligungen. Darüber hinaus benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung benötigen wir Ihre Schweige­ pflichtentbindungenSchweigepflichtentbindungen, um Ihre Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen schweige- pflichtigen Stellen, wie z. z.B. Ärzten, erheben zu dürfen. Als Unternehmen Unsere Mitarbei- ter unterliegen ebenfalls der Privaten Krankenversicherung benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetz- buch (im Folgenden „Schweigepflicht“). Darum benötigen wir als Unter- nehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung Ihre Schweigepflichtentbindung Schweige- pflichtentbindung ferner, um Ihre Gesund­ heitsdaten Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch von der Schweigepflicht geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, Ihre Kundennummer oder weitere Identifika- tionsdaten, an andere Stellen, z. z.B. Assistance­ gesellschaften Assistance-, Logistik- oder IT­Dienstleister, IT- Dienstleister weiterleiten zu dürfen. Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärun- gen sind für die Zukunft unter der oben angegebenen Adresse zu widerrufenAntragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages unentbehrlich. Wir weisen jedoch darauf hinSollten Sie diese nicht abgeben, dass ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten wird der Abschluss oder die Durchführung des Versicherungs­ vertrages Vertrages in der Regel nicht möglich sein wirdsein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB von der Schweigepflicht geschützten Daten - durch die HALLESCHE Krankenversicherung uns selbst (unter 1.), - im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.), - bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der HALLESCHE Krankenversicherung des Versicherers (unter 3.) und - wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 4.). Die Erklärungen gelten auch für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen vertretene mitver- sicherte Personen, wie z.B. für Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen Erklärun- gen abgeben können.

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Samples: Auslandsreise Krankenversicherung