Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung Musterklauseln

Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung. Der erste oder einmalige Beitrag ist rechtzeitig, d.h. innerhalb von 14 Tagen nach unserer Aufforderung, zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Die Beiträge richten sich, soweit im Tarif nichts anderes bestimmt ist, nach der vereinbarten Zahlungsperiode und sind zu Beginn einer jeden Zahlungsperiode zu entrichten. Sie können die jährliche, halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlung wählen. Die monatliche Zahlung ist nur im Rahmen eines Lastschriftverfahrens möglich. Welche Zahlungsperiode Sie mit uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung. Der Darlehensbetrag im Sinne des Darlehensvertrages ist unmittelbar nach Abschluss des Darlehensvertrages zur Zahlung fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt nicht direkt zwischen Crowd-Investor und Unternehmen sondern über den mit der Durchführung der mit dem Darlehensvertrag verbundenen Zahlungsdienste von dem Unternehmen beauftragten Zahlungsdienstleister (im Folgenden „Zahlungsdienstleister“). Sofern der Crowd-Investor keinen SEPA-Lastschriftauftrag erteilt hat, hat der Crowd-Investor Zahlungen aufgrund des Darlehensvertrages mit schuldbefreiender Wirkung auf das folgende im Auftrag des Unternehmens eingerichtete Konto des Zahlungsdienstleisters unter Angabe der jeweiligen Investmentnummer zu überweisen: Kontoinhaber: secupay AG Bank: Commerzbank IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXXXXXXX Wird die Bezahlung mittels SEPA-Lastschriftauftrag vorgenommen, hat der Crowd-Investor für ausreichende Deckung seines Xxxxxx Sorge zu tragen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, hat der Crowd-Investor zu tragen, soweit die Nichteinlösung oder Rückbuchung durch den Crowd- Investor verursacht wurde.
Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung. Der erste oder einmalige Beitrag ist – unabhängig vom Bestehen eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungs- nehmers oder den getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Die Beiträge sind, soweit im Tarif nichts anderes bestimmt ist, Jahres- beiträge, die jährlich im Voraus zu entrichten sind. Bei halb- und vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, Zuschläge erhoben. Diese betragen bei halbjährlicher Zahlungsweise 3 %, bei vierteljährlicher 5 % und bei monatlicher Zahlungsweise 8 %. Eine monatliche Zahlungsweise ist nur im Rahmen eines Lastschrifteinzugsverfahrens möglich.
Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung. Der Kaufpreis ist binnen fünf (5) Werktagen ab Abschluss des Anlegervertrages zu zahlen. Sofern der Anleger keinen SEPA-Lastschriftauftrag erteilt hat, hat der Anleger Zahlungen aufgrund des Vertrages auf folgende Kontoverbindung zu überweisen: kapilendo Funding GmbH IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXXXXXXX Wird die Bezahlung mittels SEPA-Lastschriftauftrag vorgenommen, hat der Anleger für ausreichende De- ckung seines Xxxxxx Sorge zu tragen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Last- schrift entstehen, hat der Anleger zu tragen, soweit die Nichteinlösung oder Rückbuchung durch den Anleger verursacht wurde. Der Anleger erhält die Forderung aus dem Kreditvertrag mit Eintritt der in Ziffer 2.1 dieser Anlage beschrie- benen aufschiebenden Bedingung.
Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung. Etwaige nach Begleichung der unter Ziffer 2.3 dieser Anlage genannten Kosten und Auf- wendungen verbleibende Erlöse werden pro rata (d.h. im anteiligen Verhältnis der Höhe des durch den jeweiligen Crowd-Investor an den Darlehensnehmer ausgereichten Darle- hensbetrages zu der Höhe der insgesamt an den Darlehensnehmer ausgereichten Darle- hensbeträge aller Crowd-Investoren) zur Be- gleichung der besicherten Forderungen ge- mäß Darlehensvertrag verteilt. Die Abwicklung von im Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag stehenden Zahlungen erfolgt über ein von dem Treuhänder bei ei- nem CRR-Kreditinstitut im Zusammenhang mit seinen nach dem Treuhandvertrag zu er- bringenden Tätigkeiten errichteten offenen Treuhandkonto (nachfolgend „Treuhand- konto“). Der Treuhänder wird aus der Ver- wertung der Sicherheit erhaltene und für die Crowd-Investoren bestimmte Erlöse auf dem Treuhandkonto entgegennehmen und in der dem jeweiligen Crowd-Investor zustehender Höhe auf das von dem Crowd-Investor auf der Plattform hinterlegte Bankkonto weiterleiten.
Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung. Einzelheiten hinsichtlich der Beitragszahlung und Vertragserfüllung finden Sie in den AHB unter den Ziffern 9 bis 15 und in den AVB USV-Basis/AVB USV unter den Ziffern 15 bis 20. Wenn im Tarif nichts anderes bestimmt ist, handelt es sich um Jahresbeiträge, die jährlich im Voraus zu entrichten sind. Bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsperiode werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, Zuschläge erhoben. Diese betragen bei halbjährlicher Zahlungsperiode 3 %, bei vierteljährlicher 5 % und bei monatlicher 8 %. Eine monatliche Zahlungsperiode ist nur im Rahmen eines Lastschriftverfahrens möglich.
Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung. Der erste oder einmalige Beitrag ist – unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versiche- rungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Die Beiträge richten sich, soweit im Tarif nichts anderes bestimmt ist, nach der vereinbarten Zahlungsperiode und sind zu Beginn einer jeden Zahlungsperiode zu entrichten. Sie können die jährliche, halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlung wählen. Die monatliche Zahlung ist nur im Rahmen eines Lastschriftverfahrens möglich. Welche Zahlungsperiode Sie mit uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung. Der erste oder einmalige Beitrag ist sofort nach dem Abschluss des Ver- trags zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten Beginn des Versi- cherungsschutzes. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Die Beiträge sind, soweit im Tarif nichts anderes bestimmt ist, Jahres- beiträge, die jährlich im Voraus zu entrichten sind. Bei halb-, viertel- oder monatlicher Teilzahlung werden, soweit nicht etwas anderes ver- einbart ist, Zuschläge erhoben. Diese betragen bei halbjährlicher Zah- lungsweise 3 %, bei vierteljährlicher- und monatlicher Zahlungsweise 5%. Eine monatliche Zahlungsweise ist nur im Rahmen eines Last- schrifteinzugsverfahrens möglich. Für Versicherungsverträge von Pkw, die nicht am Lastschrifteinzugsver- fahren teilnehmen, wird ein Zuschlag in Höhe von 5 % in der Kraft- fahrt-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung erhoben.
Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung. Der erste oder einmalige Beitrag ist – unabhängig vom Bestehen des Widerrufsrechts – sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstag zu zahlen. Prämie (Erstprämie), jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt des Versicherungsbeginns. Wird die Erstprämie nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt, so beginnt der Versi- cherungsschutz ab diesem Zeitpunkt. Das gilt jedoch nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung oder die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Sie sind zwei Wochen an Ihren Antrag gebunden (Antragsbindefrist).
Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung. Der erste oder einmalige Beitrag ist – unabhängig vom Bestehen des Widerrufsrechts – sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstag zu zahlen. Die zur Verfügung gestellten Informationen sind zeitlich unbefristet gültig. Der Versicherungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Ihre Willenserklärung ist der Antrag oder falls der Vertrag im Wege des Fernabsatzgesetzes zustande kommt, Ihre diesbezügliche Vertragserklärung; unsere Willenserklä- rung ist der Versicherungsschein. Der Vertrag kommt mit Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen rechtlich zustande. Der Versicherungsschutz beginnt erst mit Zahlung der geschuldeten Prämie (Erstprämie), jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt des Versicherungsbeginns. Wird die Erstprämie nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt, so beginnt der Versi- cherungsschutz ab diesem Zeitpunkt. Das gilt jedoch nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung oder die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Sie sind zwei Wochen an Ihren Antrag gebunden (Antragsbindefrist).